Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Mieterhöhung ohne Mietspiegel und vergleichbare mieten?

Hallo

Hallo ich habe eine Eigentumswohnung in Frankfurt Eschborn Am stadtpfad 64 im Jahre 2017 gekauft.

Die Wohnung gehörte Der Vonovia.

Auf Eigenbedarf musste ich verzichten da die Mieter schon sehr lange drinne wohnen sie waren irgendwie vor Jahren Mitarbeiter der Postbank und haben die Wohnung so bekommen.

Die Zahlen eine Kaltmiete von 380 € die Wohnung hat 63 m² und zwei Zimmer, die Wohnung wurde im Jahre 1960 gebaut .

Ich habe aber ein Recht die Miete zu erhöhen doch in Frankfurt Eschborn in der Gemeinde gibt es keinen Mietspiegel vergleichbare mieten habe ich auch nicht da ich nicht weiß wie ich an sowas ran komme .

Ich habe mitbekommen dass man ein Gutachten machen lassen kann doch es wird zu teuer das lohnt sich nicht wenn ich eh nur 15-20 % erhöhen kann.

Bei 380 € Kaltmiete und davon 15-20 % ist nicht die Welt deswegen würde es sich nicht rentieren ein Gutachten durchführen zu lassen.

Aber es kann doch nicht sein das ich jetzt keine Miete erhöhen kann nur weil ich keinen Mietspiegel habe oder vergleichbare mieten es muss doch einen Weg geben wie ich das machen kann.

In den Unterlagen die ich von der Vonovia bekommen hatte habe ich gelesen das sie in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 die Miete erhöht hatten wie haben die das hinbekommen?

Kann mir jemand helfen beziehungsweise Tipps geben wie ich die Miete erhöhen kann ?

Ich habe mir überlegt vielleicht bei der Eigentümerversammlung ein paar Eigentümer anzusprechen und nach deren Mietvertrag zu fragen wäre das eine Möglichkeit ich würde mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Tipps bekommen würde

Mit freundlichen Grüßen

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Sozialamt Mietspiegel

Es ist zum Verzweifeln. Zahlreiche Wohnungen werden von Wohnungsbaugesellschaften, Stadtbau angeboten. Jedoch liegen all diese Mieten eben ueber den Mietspiegel fuer den jeweiligen Ort im Landkreis. Wegen 30 bis 50 Euro zuviel die eine solche Wohnung mehr kostet, verweigert das Sozialamt die Anmietung der Wohnung.

Nun bin ich verzweifelt auf Wohnungssuche und das ueber jetzt 2 Monate und ueberall ist das gleich. Es gibt keine Wohnungen die dem Mietspiegel entsprechen. Ich sitze praktisch auf der Strasse in einer Notsituation und das Sozialamt verweigert Wohnraum, obwohl genug zur Verfuegung steht.

Die Wohnbaugesellschaften betonen von sich mit Sozialer Verantwortung an beduerftige Wohnungen zu vergeben, entsprechen aber nicht den generellen Mietspiegel der beduerftigen gezahlt wird, sprich qm zum Beispiel 5,90 Euro.

Was soll man da machen. Mir ist auch indirekt untersagt etweilige Mehrkosten fuer die Miete von der Hilfe zum Lebensunterhalt abzuzweigen.

Ich habe Praktisch die Zusage zum Lebensunterhalt, inkl. Kaution fuer eine Wohnung, aber darf keine Wohnung nehmen. Ich darf nur eine Wohnung annehmen die zuvor vom Sozialamt zugestimmt wurde.

Ich bin verheiratet und wir haben ein Kind und uns stehen 75 qm zu, aber was willste machen wenn es einfach keine Angebote gibt, die dem Sozialamt gerecht werden.

Ganz schlimm diese Gesetze und wie man mit beduerftigen umspringt. Habt Ihr ein Rat fuer uns ?.

Gruss.

Haus, Miete, Mietspiegel, Sozialamt

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