Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

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Darf neuer Vermieter einem langjährigen Mieter den Unterstand für Roller einfach abreißen, ohne Bescheid zu geben?

Wir haben einen neuen Vermieter und ich bin noch die einzige Mieterin mit altem Vertrag, also quasi ist meine Miete günstiger als die neu vermieteten.

Meine Annahme, ich will ja keinem was unterstellen 🙄, ist das er mich jetzt wohl gern los wäre, um meine Wohnung auch zu modernisieren und überteuert neu zu vermieten.

Es fing so an, dass meine kleine Wildwuchsfläche, wo ich Wildblumensamen gesät habe, für Bienen und so, radikal abgemäht würde, wie auch Wilde Erdbeeren extra kurz abrasiert wurden.

Jetzt will er den großen Baum fällen, der im Sommer immer schön Schatten gibt und verschiedene Sträucher in denen viele Tiere ihre Nester haben... Naja, da Werd ich wohl nix gegen machen können, regt mich aber auch auf.

Als die dann schon mal die großen Äste abgesägt haben, fiel ein großer Ast auf meinen Rollerunterstand und die wurde erheblich beschädigt.

Als ich ihn darauf ansprach kam nur "Das wird eh alles abgerissen". Und ich "Hallo? Ich hab das vom alten Vermieter genehmigt bekommen und man hätte wenigstens mit mir drüber reden können", meinte er "Das ist MEIN Grundstück und da kann ich machen was ich will. Außerdem hast du schon lange keine Mieterhöhung bekommen und das werde ich jetzt nachholen"... 😳so ungefähr mein Gesichtsausdruck.

Für mich ist die Sache eigentlich klar, das er mich raus ekeln will, weil er einem anderen Mieter einen Gemüsegarten erlaubt hat und das Holz am Balkon und der Hauswand gestapelt wird.

Also, hab ich ihm gesagt, "kannst ja die Miete erhöhen, aber ich lass das erstmal prüfen, weil ich ja den Garten nicht mehr nutzen darf wie vorher und weil meine Wohnung von sämtlicher Modernisierung nix gesehen hat, muss da erstmal ne anständige Begründung für die Erhöhung kommen"

So... Jetzt warte ich auf die nächste Reaktion🙈

Aber das mit dem Rollerunterstand fuchst mich gewaltig. Ich hab eigentlich nur verlangt, daß er mit mir darüber reden hätte sollen, bzw wer die denn repariert. Darf er den einfach abreißen? Jetzt mal angenommenen, ich hätt ihn nicht angesprochen und er hätt den ohne mit mir zu reden abgerissen. Fand das eigentlich schon scheiße das er mir nicht gesagt hat, daß die den kaputt gemacht haben und ich ihn erst ansprechen musste.

Darf er dem einem was erlauben und dem anderen, der erst durfte die Erlaubnis entziehen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, gartennutzung, Sachbeschädigung
Falsche Betriebskostenabrechnung - trotzdem Mieterhöhung?

Hallo ihr Lieben!

Wir hatten Anfang des Jahres eine falsche Betriebskostenabrechnung erhalten, wo wir laut den Vermieter 1.800€ nachzahlen sollten! Da uns das aber viel zu viel vorkam, haben wir uns schlau gemacht und nachgerechnet, Widerspruch eingelegt und mussten hinterher nur ca. 380€ nachzahlen.

In der falschen Betriebskostenabrechnung wurde auch unsere Miete erhöht. Diese Mieterhöhung haben wir aber, da wir schon Widerspruch eingelegt hatten für die gesamte Abrechnung, nicht weiter beachtet.

Da der Vermieter aber auch keine neue Abrechnung ausstellen wollte, haben wir, da wir alle sehr Stress hatten zu dem Zeitpunkt (Anfang des Jahres-Stress, Jobwechsel, usw.) einfach eben die 380€ nachgezahlt und weiter unsere normale Miete gezahlt.

Nun haben wir vom Vermieter eine Zahlungserinnerung bekommen, da wir anscheinend im Mietrückstand sind. Nach einem WG-Streit, wer denn nun nicht gezahlt hat, ist uns im Anhang was aufgefallen: Ein Kontenblatt.

Dort konnten wir sehen, dass die Miete trotz der falschen Berechnung + Widerspruch erhöht wurde.

Wir fühlen uns etwas hilflos jetzt. Wir haben alle keine Ahnung, wer jetzt im Recht ist und ob wir wirklich jetzt nachzahlen + doch jetzt die erhöhte Miete aus der falschen Abrechnung zahlen müssen.

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus? Wir wissen nicht weiter und haben das Geld um ehrlich zu sein einfach nicht, um das alles (Nachzahlung + neue Miete) grade zu stemmen.

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe!

Miete, Recht, Mieterhöhung, Mietkosten, Nebenkostenabrechnung

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