Gasanschluss in Küche -zahlt der Vermieter oder Mieter den Zugang zum Gasanschluss/die Gassteckdose?

Hallo,

ich bin letzte Woche in meine neue Wohnung mit einer nicht vorhandenen Einbauküche eingezogen. Da die Küche keinen Starkstromzugang hat (dieser geht nicht bis in mein Stockwerk) muss ich einen Herd mit Gasanschluss wählen, was ich nicht weiter schlimm finde.

Bei der Wohnungsübergabe ist mir (da ich mich nicht auskenne) nicht aufgefallen, dass in der Küche jedoch noch kein richtiger Gasanschluss vorhanden ist, lediglich die Gasleitung (Rohr mit Stöpsel ragt 2cm aus der Wand) aber keine Gassteckdose an dem man den Herd bzw den Gasschlauch anschließen kann.

Da ich eine Küche mit Einbauherd möchte und die einzige Stelle, wo ich den Herd hinstellen kann (wg der Gastherme rechts und Wasserleitungen links für Spüle, WaMA und SpülMA) genau vor dem Gasanschluss ist, wurde heute morgen das Rohr mit der Gassteckdose etwas nach rechts versetzt. Nach großer Diskussion letzte Woche habe ich mich mit dem Vermieter mündlich geeinigt, dass ich den Gasschlauch bezahle und er für die Kosten der Installation aufkommt.

Jetzt besteht er allerdings darauf, dass wir uns die Kosten der Installation teilen, da die Verlängerung des Rohres zur Seite nicht notwendig gewesen wäre und es nur aufgrund meiner Planung der Küchenzeile dazu gekommen wäre.

Muss ich das hinnehmen oder ist der Vermieter nicht eigentlich für solche Arten von Installationen verantwortlich? Da er mir schon keine Starkstromanschluss zur Verfügung stellen kann, sollte er doch wenigstens die Küche in einem "anschlussbereiten" Zustand bereitstellen. Ist das gesetztlich irgendwo festgelegt?

Problem ist auch, er wohnt bei mir im Haus…

Tausend Dank vorab!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Gasanschluß
Vermieter verlangt das den ganzen Tag die Haustüre offen steht?

Hallöchen, Frage steht oben. Es ist so das bei dem Regen der Keller mit Wasser voll war. Nun steht den ganzen Tag die Haustüre offen, die mein Nachbar immer wieder aufmacht samt Keller. Auch bei der riesen Hitze steht Kellertüre samt Haustüre offen. Damit angeblich der Keller trocknet. Wenn man sich bisschen damit befasst, weiß man, das ein kalter Keller die warme feuchte Außenluft direkt rein zieht. Im Haus ist extrem warm, der Keller schimmelig nass und ich hab meine Wohnung direkt darüber, bei mir auch Schimmel und feucht :( Vermieter will übrigens nix machen (ist ja meine Schuld) Mieterbund zeigt auch kein Interesse. Jedenfalls haben wir dem lieben Nachbar gesagt das die Tür zu bleiben soll wegen der Hitze und weil der Keller davon nicht trocken wird. Er war angepisst. Gestern war der Vermieter hier und mein Nachbar sagte mir heute das der Vermieter gesagt hat die Haustüre soll immer offen bleiben, wegen Keller ! Und wenn uns das nicht passt sollen wir ihn anrufen. Übrigens, das wäre zum 1. Mal, sonst sollen wir alle unter uns klären :/ versteht keine SAU! Eine Hausordnung haben ich auch nicht, die am Mietvertrag ist ungültig laut Mieterbund. Was haltet ihr davon??? Witzig finde ich das mein Nachbar die Türe immer brav schließt wenn er selber nicht da ist. Wenn ich nicht da bin ist es egal. Ich frage mich was passiert wenn einer bei mir einbricht? Ich danke euch für´s lesen und ja, ich bin grad auf 180. Will mich auch nicht so heftig jetzt hier zoffen, das kriegt ja mein Baby (7 Monate) auch mit, das will ich nicht. LG und danke für eure Ideen.

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Katzen den Freigang auf dem Dach ermöglichen?

Hallo liebe Community,

wir haben 3 Katzen, die in unserer Dachgeschosswohnung dauernd vor den Fenstern sitzen und sehnsüchtig raussehen. Aber damit nicht genug! Sobald wir ein Fenster auch nur einen Spalt öffnen, versuchen sie, herauszuklettern. Letzte Nacht hing unser Kater an einem der Fensterrahmen und wollte nicht mehr loslassen (er war hochgesprungen - ich wusste gar nicht, dass er SO hoch springen kann - und hielt sich fest). Da sie anscheinend den sehr großen Drang verspüren, nach Draußen zu kommen, möchte ich ihnen das natürlich nicht verwehren (ist ja auch purer Stress für mich UND die Katzen!). Nun gibt es leider folgendes Problem:

Unsere Vermieterin hat sich schon ziemlich quer gestellt, als wir uns die Katzen anschaffen wollten. Nun ist es so, dass die Haustüre in unserem Mehrfamilienhaus aus Glas ist - ein Einbau einer Katzenklappe ist zwar möglich, aber teuer. Und wie ich unsere Vermieterin kenne, wird sie das nicht übernehmen, sondern wir müssen dafür blechen. Ist dann eben die Frage, ob sich das lohnt für 2-5 Jahre weiteren Wohnens dort. Außerdem habe ich etwas Bedenken, wenn die Katzen im Flur rumrennen - da könnte sich schnell jemand gestört fühlen, die Katzen laufen in fremde Wohnungen oder es eskaliert die Situation im Flur mit dem Hund einer unserer anderen Mieter.

Meine Frage wäre nun, ob wir ihnen nicht einfach aus 2-3 Fenstern unserer Wohnung die Möglichkeit geben könnten, auf unser Dach zu klettern.

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Mieter, Katze, Vermieter, Freilauf, Dachgeschosswohnung
Absperrung vom Wasserzähler in Mietwohnung defekt, wer muss zahlen und sich darum kümmern?

Hallo,

vor ein paar Wochen wollte eine Firma zum tauschen der Wasserzähler in unserem Mehrfamilienhaus kommen. Hierzu wurde ein Termin festgelegt, an dem alle Parteien zwischen 9-12 Uhr da zu sein haben, um Zugang zur Wohnung zu gewähren. Jedoch konnte von uns keiner an diesem 1. Termin arbeitsbedingt nicht zu Hause sein. Ein paar Wochen später gab es einen erneuten Termin, dieses mal war auch jemand zu Hause um die Tür den Handwerkern zu öffnen. Also klingelte es um kurz nach und ich ließ den Handwerker an die Wasserzähler. Nach 2 Minuten sagte er mir, er könne den Wasserzähler nicht reparieren, da die Absperrung defekt sei. Dies wäre jedoch laut dem Handwerker in unserem Haus kein Einzelfall, hierzu müsse man einen erneuten Termin ausmachen, um dies zu reparieren und er verschwand wieder. Wieder ein paar Wochen später rief unsere Vermieterin an, sie hätte ein Schreiben vom Wasserwerk bekommen, dass am besagten Termin kein Austausch der Wasserzähler stattfinden könnte und somit ein 3. Termin vereinbart werden müsse, wofür man dieses mal die Kosten selbst zu tragen hätte. Die Vermieterin wunderte sich, dass sie das Schreiben bekam und wir uns doch darum kümmern sollen, sie wohnt ja schließlich nicht in der Wohnung und gab uns die Telefonnummer, um das zu klären. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist das doch Vermietersache, oder nicht? Und warum wäre das dann ein 3. Termin? Kann ich doch nix für, wenn der Handwerker sein Werkzeug nicht dabei hat und nochmal kommen muss. Und dass wir dafür extra zahlen sollen sehe ich nicht ein. Bin momentan etwas ratlos, da dies meine erste Mietwohnung ist und ich nicht weiß wie ich jetzt richtig handele. Ich hoffe ich bekomme von euch Hilfe!

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Reparatur, reparieren

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