Vielköpfige Familie in kleiner Wohnung – Gesetzliche Regelungen zur Überbelegung?
Hallo zusammen,
ich wohne in einer Sozialwohnung (70m², Dachgeschoss) und bin grundsätzlich sehr zufrieden mit der Wohnung und der Lage.
Allerdings wohnt unter mir eine Familie mit 5 Personen (Mann, Frau, zwei Kinder im Alter von 5 Jahren und ein Neugeborenes). Die Wohnung unter mir hat ca. 65 m² , 2 Zimmer und die Familie ist ganztägig sehr sehr laut, was mir vor allem Abends-Nachts Probleme macht. Beschwerden beim Vermieter bringen vermutlich nicht viel, da das Mietrecht Kinderlärm stark schützt.
Zudem, da ich psychisch vorbelastet bin, bring ich nicht die Kraft auf für Streitigkeiten. Auf freundliche Bitte bei den Nachbarn, die schwer deutsch können, meinten Sie unfreundlich Sie versuchen es stiller zu halten, es hat sich nix getan.
Meine Frage ist:
Gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, wie viele Personen in einer Wohnung leben dürfen, also gibt es Mindestgrößen pro Person bei Sozialwohnungen?
Würde das bedeuten, dass diese Familie eigentlich in einer größeren Wohnung wohnen müsste? Könnte der Vermieter (Wohngenossenschaft) sie zum Umzug auffordern?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!