Fachinformatiker - Kündigungsfrist 6 Monate?

7 Antworten

Das ist durchaus rechtens. Die Probezeit darf nach §622 BGB längstens 6 Monate dauern.

Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten kann vereinbart werden. Allerdings darf die die Kündigungsfrist für Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht länger sein als die für Kündigung durch den Arbeitgeber.

Eine solche Kündigungsfrist kann vereinbart werden, natürlich gilt sie für AG/AN.

Wenn diese Frist für beide Seiten gilt dann ist das zulässig. Das Gesetz sieht keine Höchstgrenze vor (auch wenn eine übertrieben Höchstgrenze von einem Gericht als nichtig erklärt werden kann) sondern nur eine mindest Grenze.

Gibts sowas : 6 Monate Kündigungsfrist oder hat sich Bekannter verhört und die Firma hat 6 Monate  Probezeit?

Beides ist moeglich. Es kann sowohl eine sechsmonatige Kuendigungsfrist wirksam vereinbart werden (bei einer entsprechenden Position, bei einer einfachen Aushilfstaetigkeit hingegen eher nicht), wie auch eine sechsmonatige Probezeit.

Er muss also beim Arbeitgeber nachfragen, was gemeint ist. Oder er sieht es selbst im Vertrag, wenn denn einer zustande kommt.

Es ist möglich, individuell im Arbeitsvertrag eine höhere Frist zu vereinbaren. Wichtig dabei ist, das der AN keine längere Frist als der AG hat.

Aber zu so einer Vereinbarung gehören ja immer zwei. Wenn er begehrt ist dann kann er auch seine Vorstellungen einfliessen lassen.