Vielköpfige Familie in kleiner Wohnung – Gesetzliche Regelungen zur Überbelegung?

Hoegaard  25.09.2024, 10:54

Vielköpfig. Die haben ja sicher nicht alle einen Wasserkopf.

Inkognito-Nutzer   25.09.2024, 10:56

Ups...

Gerhart  25.09.2024, 11:23

Wieviele Personen wohnen denn auf den 65 m² ?

Inkognito-Nutzer   25.09.2024, 11:39

Dein Ernst? Steht im Text, 5

4 Antworten

Berlin sagt z.B.: "Einem Ehepaar mit drei Kindern steht daher maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu." - MAXIMAL. Nun musst du das Baby abziehen. Man könnte bis 3 Jahre (oder gar Einschulungsalter) auf jeden Fall zumuten, dass das Kind KEIN eigenes Zimmer hat.

Wenn du etwas "tun" willst, dann führ ein Lärmprotokoll. Wann der Lärm auftritt, was für ein Lärm, wie zu spüren, was du dagegen machst (Ohropax), ob es was nützt und ob du Beschwerden dadurch entwickelt hast. 7-14 Tage auf jeden Fall. Und ja, schreib jeden Pups auf. Das geht an den Vermieter.
Der kann dann zwar nicht für Kündigung sorgen, wenn's immer noch "sozialadäquater Lärm" ist, ABER er kann ein bisschen einschreiten und ihr könnt ggf. Mietminderung erzeugen.

Kinderlärm wird (leider) zu ausgelassen geduldet, während der Hund ab 30min Gebell pro Tag ein Problem darstellt. (Und selbst das kann kritisch werden zu lösen...)
Trotzdem sollten/müssen Eltern auch zu Ruhezeiten drauf achten, dass Kinder halbwegs ruhig sind. Alter der Kinder wird natürlich berücksichtigt, aber auch einem 2jährigen kann man "leise" beschäftigen und nicht durch die Bude mit einem Bobbycar fahren lassen... Erziehung.
Schau also bitte auch mal in eure Hausordnung zwecks Ruhezeiten.

Zwei Fallbeispiele hierzu

Erster Fall:
Ich habe einen Nachbarn über mir, der seit 1,5 Jahren renovierte und sanierte - zu spät angekündigt, seine eigene Frist überschritten und stets laut, plus nicht Einhalten von Ruhezeiten.

Ich bin geräuschempfindlich, kann keine Ohropax tragen, psychisch vorbelastet, schwanger. DAS sind aber laut Anwalt leider KEINE Gründe, sondern wie z.B. auch Nachtdienst (hab ich auch), "Privatvergnügen". Blöd, ist aber so.

Hatte zwei Optionen: Nachbarn anzeigen wegen Lärmbelästigung (dann hätte ich mir ärztlich den gesundheitlichen Schaden durch Lärm auch bestätigen lassen) oder Vermieter (leider ist hier Eigentümergemeinschaft, daher könnte er den Typen nicht mal rausschmeißen, wenn da was Schlimmes wäre)
Lärmprotokoll seit Überschreiten der Frist geführt. Jeder Pups, den er sich geleistet hat. Ab zu unserem Vermieter mit Hinweis, dass wir die Monate mit 10% Mietminderung aufrechnen werden. ZACK. Vermieter wird sich das bei denen zurückholen und auf einmal ist FAST Ruhe seit 1.10. geht doch.

Dafür macht uns jetzt der Nachwuchs von dem Kerl Probleme mit Heizungschlagen, Dinge durch die Dinge werfen und und und... natürlich auch schön zu 6 Uhr. :D
Könnte die Wände hochgehen... Erziehung, ne?

Zweiter Fall:
Meine Mutter wurde von der Nachbarin unter ihr terrorisiert: 2 Kinder, 5 und 7, beide nur am Toben und Schreien und Rennen. Von 9-13 Uhr, von 15-22 Uhr.

Meine Mutter ich chronisch krank, kann das alles gar nicht ertragen und es ist weitaus mehr als nur "sozialadäquater Lärm".

Reden? Nützte nix. Die Nachbarin ja so überfordert mit ihren Kindern. (Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass sie wegen diesem Lärm gekündigt wurde!)
Dasselbe Spiel, Lärmprotokoll, Polizei angerufen usw.

Ende vom Lied: Natürlich darf die Nachbarin weiterhin da drin wohnen, aber auf einmal war nur noch von 20-22 Uhr Chaos. Meine Mutter zog trotzdem weg, weil es auf Dauer kein Zustand blieb (Kamen noch mehr Dinge hinzu)

Ganz viel Nerven wünsch ich dir/euch ... sowas ist ätzend und für mich auch unverständlich. Rücksichtnahme erfolgt heutzutage anscheinend immer nur in eine Richtung... egal ob's um Kinder oder sonst was geht.

Man sagt Wohnfläche pro erwachsene Person ca. 12 qm und pro (nicht jugendlichen) Kind etwa 8qm (gibt teilweise marginale Unterschiede nach Bundesland). mit 8-12qm ist aber nicht die gesamte Nutzfläche gedacht, das ist abzüglich Küche und Bad (also wirklich WOHNbereich).

Mit der Begründung, dass die Wohnung aktuell überbelegt ist, würde man aber niemals eine Kündigung oder Räumungsklage durchkriegen (es sei denn da sind Leute ohne Genehmigung dazu gezogen, die nicht Ehepartner oder Kinder sind) - man könnte nur bei Bewerbung explizit deswegen ablehnen.

Das Problem ist halt heutzutage auch einen besseren Wohnraum zu bekommen - Sozialamt würde sicher mehr qm übernehmen und die Familie würde sicher gerne auf mehr qm wohnen wenn Mietpreistechnisch und Wohntechnisch verfügbar.

Wer will als Vermieter schon eine 5köpfige Familie mit 3 Kindern und davon einem Neugeborenen, die dazu vom Sozialamt leben? Man kriegt ja kaum eine Wohnung ohne Kinder und mit sehr guten Einkommen.

(ich verstehe dich aber, konstanter Lärm - egal ob durch Kinder oder nicht - geht an die Substanz. Als Familie sehe ich es aber auch schwierig wirklich bei jüngeren Kindern für viel Ruhe zu sorgen. Allerdings hätten sie ja eigentlich genug Zeit um alle den Großteil der Aktivitäten nach draußen zu verlagern)

Der Zeugungsfreude sind in Deutschland keine Grenzen gesetzt, ganz im gegenteil, irgendwann übernimmt der Bundespräsident auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft ab dem 7. Kind.

Ob damit auch die Zuweisung einer größeren, der Personenzahl angemessenen Wohnung einhergeht, ist mir indessen nicht bekannt.

65 m² für 5 Personen ist nicht deutlich zu wenig, aber 70 m² für 1 Person (gemeint bist Du) ist eher deutlich zu viel. Geräusche, die zum täglichen Leben gehören, mußt Du hinnehmen. Aber für Dich gibt es zum Glück eine Lösung: Zieh aus!


Inkognito-Nutzer   25.09.2024, 11:01

Ich wohne mit meiner Freundin hier.
Ausziehen ist natürlich schade, da wir erst seit paar Monaten hier drinnen sind...