Kündigung in der Probezeit schwanger?

7 Antworten

 hat sie die Bestätigung der Schwangerschaft bekommen und hat das der Firma mitgeteilt, 

In diesem Moment greift der "besondere Kündigungsschutz" nach § 17 Mutterschutzgesetz.

 die Firma hat gesagt davon wussten sie nichts 

Selbst wenn der AG zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Info über eine bestehende Schwangerschaft gehabt hat, hat die Arbeitnehmerin noch zwei Wochen Zeit um den AG zu informieren.

 gestern 24.09 hat sie eine Kündigung bekommen die angeblich am 18. September geschrieben wurde als o bevor sie sich krankgemeldet hat.

Es spielt keine Rolle, wann eine Kündigung geschrieben wurde. maßgebend ist der Termin, an dem der AN die Kündigung erhalten hat und das ist in diesem Fall der 24. September.

Was ist der Kündigungsschutz? | Familienportal des Bundes

  außerdem hat sie ihre Arbeit nicht gut gemacht. Sie hat früher ihr Arbeitsplatz verlassen, was aber nicht stimmt .

Das hätte der AG abmahnen, bzw. schon früher kündigen können. Jetzt, nach Bekanntgabe der Schwangerschaft solche "Argumente" bringen ist mehr als dürftig. Es wird hier nur nach Gründen gesucht, das Kündigungsverbot zu umgehen

Deine Freundin hat jetzt drei Wochen Zeit um Kündigungsschutzklage zu erheben. Tut sie das nicht, ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie nicht rechtens ist.

Wenn Deine Freundin eine Rechtsschutzversicherung hat oder Gewerkschaftsmitglied ist, reicht ein Anwalt Klage für sie ein.

Ansonsten kann sie auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort hilft man bei der Klageformulierung und das ist kostenlos.

In der ersten Instanz ist kein Anwalt vorgeschrieben, zumal jede Partei den Anwalt selbst bezahlen muss, auch wenn sie Recht bekommt.

Zur Info gibt es auch ein Bürgertelefon. Für Arbeitsrecht lautet die Tel.-Nr.:

030 221 911 004

Erreichbar von Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Es besteht bereits Kuendigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

Wenn der Arbeitgeber aber die Kuendigung nicht nachweisbar zurueck nimmt, muss sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Kuendigungsschreibens Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Tut sie das nicht oder zu spaet, bleibt die eigentlich unwirksame Kuendigung genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Einen Anwalt braucht sie dafuer nicht. Nimmt sie sich aber doch einen, muss sie ihn auch dann selbst bezahlen, wenn sie die Klage gewinnt.

2. BEHÖRDLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG MÖGLICH

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt. Dieser ist dann verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu schaffen, welche die werdende Mutter physiologisch und psychologisch entlasten (zum Beispiel durch das Verbot schwerer körperlicher Arbeit und dem Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen).

Liegen allerdings (betriebs- oder verhaltensbedingte) Gründe vor, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige oberste Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Zum besonderen Schutz der Mutter sind besondere Formvorschriften an die Kündigung gebunden. Diese darf nur schriftlich erfolgen und muss den zulässigen und genehmigten Kündigungsgrund beinhalten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen. In NRW sind das beispielsweise die Bezirksregierungen und in Hessen die Regierungspräsidien.

In anderen Bundesländern ist die zuständige Aufsichtsbehörde oft die Gewerbeaufsicht (z.B. in Bremen, Bayern und Niedersachsen).

deine freundin soll SOFORT kündigungsschutzklage einreichen!!

Nein, die Kündigung ist unwirksam. Es ist ja offensichtlich dass diese rückdatiert wurde. Die Schwangerschaft hebt die in der Probezeit geltende Kündigungsfrist auf.

Kommt darauf an!

Es gibt eine Chance über die Nachmeldefrist, von 14 Tagen das dort die Kündigung kassiert wird!


grandy52  25.09.2024, 11:56

Nein, auch dann gilt der Kündigungsschutz für Schwangere.

StRiW  25.09.2024, 12:00
@grandy52

Ich habe die 14 Tage Rückwirkend vergessen! Sorry.