Arbeitslos Sperrzeit Wunsch auf Teilzeit?

3 Antworten

Du kannst durchaus die Wünsche äußern, dein Berater wird dir sagen ob es ggf. irgendwelche Nachteile hätte. Wenn erstmal nur die Info möchtest, heißt es ja nicht, dass es auch so sein wird.

Bei gesundheitlichen Problemen kannst du ggf. auch mit deinem Hausarzt sprechen, vielleicht attestiert er dir, dass du keine Nachtschichten machen darfst.

Du darfst selbst bei absehbarer (unverschuldeter) Arbeitslosigkeit natürlich den Wunsch äußern, künftig aus wichtigen Gründen nur noch in Teilzeit statt Vollzeit tätig werden zu wollen.

Dafür an sich bekämst Du auch keine Sperrzeit, sondern in angemessener Anrechnung zur geplanten Stundenreduzierung von VZ in TZ nur entsprechend weniger ALG I.

Kannst Du natürlich machen, solange Du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehst.

Nur wird dann dein erworbener ALG - 1 Anspruch aus vorherige Vollzeitbeschäftigung entsprechend deiner Verfügbarkeit gekürzt werden.


Nikki8141 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 13:52

Und das sofort ? Oder erst nachdem ich in teilzeit gearbeitet habe ?

isomatte  25.09.2024, 14:41
@Nikki8141

Würdest Du arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr in Vollzeit zur Verfügung, aus dem dein ALG - 1 Anspruch ermittelt würde, besteht nur im Rahmen deiner Verfügbarkeit Anspruch auf ALG - 1.

Also angenommen Du hast vorher 40 Stunden die Woche gearbeitet und willst nun nur noch 20 Stunden die Woche arbeiten, stünde dir von deinem erworbenen Anspruch nur 50 % zu.