Kündigung in der Elternzeit, was passiert?

3 Antworten

Ich wurde in der Elternzeit gekündigt aufgrund von geschäftsaufgabe seitens meines Chefs. Meine Arbeitsstelle wird am 1.10.24 von jemand anderes übernommen.

Wie bereits durch andere festgestellt handelt es sich dann um einen Betriebsübergang und es werden alle übernommen. Insobesondere in Elternzeit gelten gehobene Anforderungen an eine Kündigung; Hoffentlich sind die Fristen für Gegenmaßnahmen noch nicht verstrichen.

Ohne die Zulässigkeitserklärung der Kündigung durch Behörden kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden; sie ist unwirksam (§ 18 BEEG).

Das Problem wird darin stehen, dass die Aufgabe des Betriebes der Kontrollbehörde suggeriert worden ist!

Ich hatte vor Eintritt in die Elternzeit Minusstunden und mit meinem Chef hatten wir uns damals geeinigt das ich diese nach der Elternzeit, wieder abbauen werde.

Nach dieser Geschichte noch so Aufrichtig zu sein ist ehrbar, aber unterstütz genau solche Arbeitgeber! Die Fehlstunden sind sein Problem und er darf sie behalten! Überhaupt werden oft zu unrecht bei Annahmeverzug Minusstunden eingeragen und das Geschäftsrisiko überbordet.

Und muss der neue Chef mich nicht behalten ?

Muss er! Das Problem darin besteht, dass Elternzeit ohne Arbeitgeber nicht funktioniert und diese damit beendet wird! Alternativ könnte ein anderer AG während dessen melden, aber wer möchte jemand ohne Grund an sich binden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
 aufgrund von geschäftsaufgabe seitens meines Chefs. Meine Arbeitsstelle wird am 1.10.24 von jemand anderes übernommen.

Das bedeutet, der alte AG hat den Betrieb übergeben.

Und muss der neue Chef mich nicht behalten ?

Genau so ist es.

Der Betrieb geht auf einen neuen Inhaber über. Dann gilt § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang)

Der neue AG übernimmt danach alle bestehenden Arbeitsverhältnisse, Betriebsvereinbarungen, tarifliche Bestimmungen usw. und diese dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht zum Nachteil der AN geändert werden.

Es gilt bei Dir entsprechend der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit weiter.

Kündigen hätte der alte Chef können, wenn es z.B. zu einer Insolvenz gekommen wäre oder einer teilweisen Stilllegung des Betriebs.

Wann hast Du die Kündigung bekommen und zu welchem Termin? Du solltest auf alle Fälle umgehend Kündigungsschutzklage einreichen, wenn das noch nicht länger als drei Wochen her ist.

Versäumst Du die Drei-Wochen-Frist, ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie nicht Rechtens wäre.


Blumenstraus1 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 08:54

Ja die drei Wochen sind rum, habe die Kündigung am 28.08 per einschreiben bekommen, mein freund hat sie entgegen genommen da ich am selben Tag schon im Urlaub war. Bin am 7.09 zurück geflogen.

Zum 31.09 gekündigt.

Hexle2  26.09.2024, 08:57
@Blumenstraus1

Schade dass Du erst jetzt fragst.

Da Du nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage eingereicht hast, ist die Kündigung leider wirksam.

Ich wurde in der Elternzeit gekündigt

Mir wurde ...

Falls der Chef Dir noch Arbeitsentgelt schuldet, kann er die Minusstunden davon abziehen.

Andernfalls kann er das Geld (zurück)fordern.

Dies unter der Vorraussetzung, daß die Kündigung gerichtsfest ist.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Familiengerd  26.09.2024, 08:59

Es handelt sich offensichtlich um einem Betriebsübergang nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 613a "Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang".

Kündigungen in diesem Zusammenhang sind unzulässig.

Die Fragestellerin hat die Klagefrist aber verstreichen lassen

AngiedieSchlaue  26.09.2024, 08:55
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Dasist aber nett, dass Du uns das verrätst.

Blumenstraus1 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 08:43

Danke

Ich hab in einer Hotelkette gearbeitet und er wurde gekündigt und somit haben wir alle die Kündigung erhalten.

Wir hatten keinen Betriebsrat.

DasOrakel  26.09.2024, 08:47
@Blumenstraus1
er wurde gekündigt

Wer ist "er"?

Korrekt heißt es zudem: " ... ihm wurde ...".

DasOrakel  26.09.2024, 08:58
@Blumenstraus1

Dann verstehe ich den Zusammenhang nicht.

Wenn Dein Chef selbst nur Angestellter war, solltest Du überprüfen (lassen), ob bzw. inwieweit die Kündigung gerichtsfest ist.