Was tun, wenn das Jobcenter die Kaution nicht übernimmt?

Moin GF-Gemeinde, meine Freundin und ich haben aus beruflichen Gründen unsere Heimatstadt verlassen und wohnen seitdem 01.02.2016 in unserer neuen Wohnung. Ich war zu der Zeit noch Azubi, meiner Freundin ist derzeit arbeitsuchend (ich momentan leider auch wieder). Sie stellte einen Antrag auf Übernahme der Kaution, der trotz Widerspruch abgelehnt wurde, "da der Mietvertrag schon unterschrieben wurde und somit eine schon bestehende Unterkunft vorhanden sei." Die Vermieter wissen über diese Ablehnung bescheid und wollen jetzt, dass wir die Kaution in Raten bei ihnen abbezahlen.

Wie sollen wir uns nun verhalten?

Unsere Vermieter wohnen eine Etage über uns und benehmen sich wie die Axt im Walde. Die Kinder lungern wiederholt auf unserer Terrasse herum, gaffen in unsere Wohnung (schon beschwert), machen innerhalb der Nachtruhe Lärm, betreten ohne unsere Erlaubnis unsere Wohnung und schicken unangekündigt Handwerker vorbei. Des weiteren haben wir keinen eigenen Strom-, Wasser- und Gaszähler, wodurch wir keine genaue Kontrolle über unseren Verbrauch haben. Aufgrund dessen, dass diverse Zimmer von unserer Wohnung mit diversen Zimmern von den Vermietern über eine Leitung laufen, kommt es hin und wieder mal dazu, dass der Sicherungsschalter raus fliegt und wir nur eine begrenzte Zeit warmes Wasser zur Verfügung haben. Brandmelder sind ebenfalls nicht vorhanden.

Deshalb bewerben wir uns außerhalb um einen Arbeitsplatz, da die momentane Wohnsituation nicht länger tragbar für uns ist.

Was kann man gegen solche Vermieter unternehmen?

Aus diesem Grund sehen wir es nicht ein, von unserem momentanen Regelsatz die Kaution zu bezahlen.

Miete, Recht, Kaution, Vermieter, Jobcenter
Vermieter stellt Forderungen nach erfolgter Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen?

Hallo zusammen,

wir (2 Personen) haben unsere Wohnung zum 31.10.2015 gekündigt. An diesem Tag fand auch die Wohnungsübergabe statt. Als Protokoll wurden nur die Zählerstände notiert, ansonsten lief alles problemlos ab.

Ende Februar 2016 haben wir dann den Vermieter mit der Bitte angeschrieben, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Gleichzeitig forderten wir den Vermieter auf, da bei der Wohnungsübergabe keine Beanstandungen vorgebracht wurden, die seinerzeit geleistete Kaution, zumindest erstmal einen Teilbetrag an uns zurückzuzahlen. Da wir ohne Antwort geblieben sind, schrieben wir den Vermieter Mitte März nochmals an. Eine Woche später wurde uns dann die Hälfte der hinterlegten Mietkaution auf unser Konto überwiesen. Die NK-Abrechnung haben wir mit den entsprechenden Unterlagen heute per Post erhalten.

Der Vermieter führt nun in seinem Anschreiben aus, dass im Rahmen unseres Auszuges Gegenstände beschädigt wurden, die er uns in Rechnung stellt bzw. von der Rest-Kaution in Abzug bringt.

Hierbei sollte es sich um folgende Beschädigungen handeln: 1. eine beschädigte Treppenstufe aus Naturstein (hier wurde seitens des Vermieters ein Angebot über die Reparatur beigefügt) Höhe: 184,93 € 2. Blume nebst Vase im Treppenhaus; Höhe: 40,00 € 3. Steckdosen im Schlafzimmer seien nicht richtig verdrahtet (während unserer Mietzeit hatten wir eigene Steckdosen eingebaut und bei Auszug wieder zurückgebaut) 4. Badezimmerbeleuchtung wurde überprüft; Halogentrafo defekt Zu 3. und 4. wurde eine Rechnung einer Elektrotechnik-Firma über 49,84 € beigefügt.

Bei der Wohnungsübergabe, die fast 5 Monate zurückliegt, wurden keine Mängel beanstandet und auch in der Zwischenzeit wurde seitens des Vermieters nichts bemängelt. Heute nun, mit der "Schlussabrechnung" werden uns Reparaturkosten für Mängel in Abzug gebracht, von denen wir erstens gar nichts wussten und zweitens uns eine Nachbesserung nicht ermöglicht wurde! Im Übrigen wurde die Wohnung bereits ab 01.11.2015 neu vermietet.

Kann der Vermieter uns die von ihm genannten Mängel bzw. deren Beseitigung jetzt einfach so von der Kaution abziehen?

Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar! Vorab schon einmal vielen Dank!

Mietrecht, Kaution, Mangel
Nachzahlungen trotz Pauschale?

Hallo zusammen,

nach einer langen Suche komme ich leider nicht klar.

Ich war letztes Jahr Untermieter einer ganzen Wohnung.

Im Untermietvertrag steht es fest:

§3 Miete und Betriebskosten

3.2 Die Heiz- und Betriebskosten werden monatlich pauschal mit X EUR abgegolten.
Für den Strom- und Gasverbrauch werden monatlich pauschal mit X EUR berechnet.

3.3 Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Gebühren für Betriebskosten insgesamt X EUR.

3.4 Ändern sich die Miete, die Art der Betriebskosten oder die Höhe der Pauschale des hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.

3.5 Die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.

Auch im Untermietvertrag steht:

§5 Kaution

5.1 Der Untermieter erbringt – zur Sicherung aller Ansprüche des Hauptmieters aus diesem Vertrag – eine Kaution in höhe von X EUR.

5.2. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Untermieter zu und erhöhen die Kaution.

5.3. Die Kaution wird 1 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

Der Untermietvertrag wurde am 01.03.2016 mit der Übergabe der Wohnung an mich beendet.

Jetzt habe ich eine E-Mail von meinem Untervermieter mit dem folgenden Text:

"Ich habe bisher noch nicht die Endabrechnung über die angefallenen Nebenkosten für 2015 von der Verwaltung bekommen. Sollten hier Mehrkosten anfallen, würde ich das von der Kaution abziehen, wie vertraglich vereinbart. Da die Kaution eigentlich 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnises zurückbezahlt werden sollte, wäre mein Vorschlag, dass ich dir jetzt 650€ zurückbezahle und den Rest, 350€ (ggf. mit Abzug bei Nachzahlung für Heizkosten), sobald mir die Abrechnung vorliegt."

Ich habe ihn dann beantwortet, dass ich eine monatliche Pauschale bezahlt habe und eine Nebenkostenabrechnung in diesem Fall unnötig ist. Ich habe dann um meine gesamte Kaution geboten.

Die Antwort war:

"das ist nicht ganz richtig, wie du den Vertrag verstanden hast. Unter § 3.4 unseres Vertrags steht, dass wenn sich die Höhe der Heizkosten ändert, sich diese auf das Mietverhältnis zum Untermieter weitergegeben werden. In § 3.5 steht, dass die Abrechnung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags richtet."

Ich habe das Gesetz § 560 BGB und das § 556 BGB gelesen und habe verschiedene Seiten im Internet gelesen und komme damit nicht so klar.

Kann er mir eine Nachzahlung anfordern und ein Anteil meiner Kaution dafür behalten?

Vielen Dank im Voraus.

Kaution, Nachzahlung, Untermiete, Pauschale
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Wie sicher ist die Nachmietervereinbarung?

Hallo! Ich habe ein Problem. Ich ziehe am 01.04. aus (eigentlich am 01.05, aber wir haben uns auf den 01.04 geinigt mit dem Nachmieter). Nun ist es allerdings so: Bei den Besichtigungen hatte ich mit allen Interessenten gesprochen und alle waren damit einverstanden, wenn am 01.04 der Umzug erfolgt, werden alle Schäden und NICHT weißen Wände usw. übernommen so wie es ist.

Ich habe gesagt, ich weiß NICHT wem der Boden im Wohnzimmer gehört (Vormieter oder Vermieter). Jedenfalls ist dieser total abgeblättert und beschädigt. Die einen Nachmieter (die die Wohnung jetzt auch bekommen) sagten damals: Kein Problem. Das reparieren wir selber. Nun haben die aber mit dem Vermieter gespriochen und offensichtlich gehört der Boden dem Vermieter (ok).

Auf einmal wollen sie den Boden nicht mehr reparieren. Die Nachmietervereinbarung ist aber schon unterschrieben (diese Vereinbarung ist ein ausgedrucktes Formular des Vermieters und NICHT von uns selbst verfasst. Da steht folgendes: "Nachmieter und Vormieter haben sich über die Übernahme der Wohnung nach umfassender Besichtigung geeinigt. Der Nachmieter bestätigt insbesondere die Gebrauchtstauglichkeit in vollem Umfang un derkennt den Zustand als zu 100% vertragsgerecht an." (Dann gehts noch weiter aber das hat damit jetzt nicht mehr was zu tun denke ich). Er hat gesagt das er es nicht mehr reparieren will, die Vereinbarung aber ´dennoch unterschrieben.

In der Vereinbarung sind KEINE einzeln aufgelisteten Posten wiedergegeben! Nur als Gesamtinhalt. Ich habe telefonisch 2 mal vorgeschlagen, dass die Wohnung nochmal besichtigt werden soll um uz klären, was drin bleibt, wo die Schäden sind usw. (leider nur telefonisch, deswegen hab ich keinen Nachweis, hmpf). Darauf wurde nicht reagiert und nicht drauf eingegangen.

(Die neuen Mieter sind sehr nett, aber ich will nicht am Ende dastehen und keine Kaution bekommen). Was mach ich denn jetzt? Als die die Vermietung angerufen haben wurde gesagt, WIR müssen eine Schadensmeldung machen, weil das Eigentum des Vermieters ist. Als ICH anrief wurde gesagt: das ist total egal ob das deren Eigentum ist oder nicht, dann wären die Wände ja auch kaputt, da sie nicht mehr weiß sind. Wenn derjenige die Nachmietervereinbarung so unterschreibt muss er die Wohnung so übernehmen wie sie ist, egal wie kaputt und "schrottig". Was mach ich denn jetzt?!

Beim letzten Mal kamen nur meckernde Antworten, ich hoffe diesmal sind die Antworten etwas kompetenter bzw. fachgebunden:)

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution

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