Darf der Vermieter wegen Putzmängel einen Teil der Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

Ich bräuchte mal dringend einen Rat, von jemandem der sich in Sachen Mietrecht auskennt!

Von Oktober 2013 bis Januar 2015 habe ich mit 3 weiteren Personen in einer Wohngemeinschaft gelebt. Meine Kaution über 200€ habe ich beim Einzug bar an die Mieter abgegeben. Das Mietverhältnis war von Anfang an sehr seltsam: Bewohner, die neu eingezogen sind, wurden stets vom Vermieter ausgesucht. Da der Vermieter gleich nebenan wohnte, behielt er sich auch das Recht ein, die gemeinschaftlichen Räume jederzeit zu betreten. Nur die eigenen Zimmer wurden nicht von ihm betreten.

Nun sind ein Mitbewohner und ich Ende Januar ausgezogen. Im Vertrag steht, wir müssten beim Auszug das gesamte Haus gründlich putzen. Mein Mitbewohner und ich teilten uns die Räume auf, ich putzte die Küche. Ich habe die Küche wirklich sehr reinlich geputzt, allerdings muss man beachten, dass noch zwei Mitbewohner in dieser Wohnung wohnen (die demnächst auch ausziehen) sodass ich nicht eingesehen habe, alles alleine zu machen. So habe ich auch z.B. nicht das Kühlschrankfach der Mitbewohner geputzt, die noch im Haus wohnen.

Zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass während meiner Wohnzeit zwei Bewohner ausgezogen sind, welche NICHTS im Haus geputzt hatten!!

Bei der Übergabe war der Mann des Vermieter-Ehepaars anwesend und versicherte mir, die gesamte Kaution kommende Woche zu überweisen.

Nun bekam ich aber das Geld nicht wie vereinbart überwiesen, sondern eine Email von seiner Frau, dass ich das Haus nicht sauber hinterlassen hätte. Sie führte einige Punkte auf, die nicht geputzt waren und sie hätte das jetzt am Wochenende alles geputzt und ziehe mir deshalb 30€ von meiner Kaution ab.

Durch Nachfragen meines ehemaligen Mitbewohners, der mit mir ausgezogen war, erfuhr ich, dass die Vermieterin nur mir, ihre Arbeitszeit in Rechnung stellte.

Mir geht es hier weniger um die 30€, eher um das Prinzip, da uns die Vermieter immer wieder auf der Nase herumtanzten. Das Wasser kam aus den Leitungen braun heraus, wir haben sie öfters darauf hingewiesen. Den Schaden haben sie nie behoben.

Inwiefern bin ich im Recht, wenn ich darauf bestehe, dass ich meine volle Kaution zurück erstattet bekomme?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Mietrecht, Kaution
Verzinsung einer WG-Kaution bei sehr regelmäßigem Mitbewohnerwechsel

Hallo liebe gutefrage Community.

Ich habe eine Frage zu einem fiktiven Fall bezüglich der Kaution in einer WG. Ich habe natürlich schon gegooglelt, aber diese Frage scheint zu spezifisch zu sein, um direkt eine Antwort dort zu finden. Ich habe ein wenig weiter ausgeholt, damit die gesamten Umstände der Situaion nachvollziehbar sind.

Die WG wurde von mehreren Personen (alle Hauptmieter) gegründet, wobei jede Person ihren Anteil der Kaution eingreicht hat. Der Vermieter der Wohnung hat also seine Kaution von ~900€ anteilmäßig durch die Haupmieter am Anfang des Mietverhältnisses bekommen. Wie es in einer WG so üblich ist, kommt es mehrmals zum Mitbewohnerwechsel. Der Vermieter war so kulant den Mietvertrag weiterlaufen zu lassen und nur per Nachtrag zu regeln, wer denn jetzt noch in der Wohnung wohnt und wer gegebenenfalls Hauptmieter und Untermieter ist. Da nicht jedes Mal wenn jemand auszieht, die Kaution vom Vermieter zurückverlangt werden kann, nur um sie erneut einzuzahlen (Kautionsanteil des neuen Mieters), war die Regelung bis jetzt (seit 4 Jahren) immer so:

Wenn eine Person auszieht, bekommt sie vom Nachfolger die gezahlte Kaution zurück. Also ~300€ - ohne Zinsen. Diese Regelung wurde so über Jahre hinweg mit mehreren bzw. allen Mietern durchgezogen. Die Zinsen liegen praktisch immernoch beim Vermieter.

Mittlerweile wohnt nur noch Person X der "ursprünglichen WG" in der Wohnung und ist alleiniger Hauptmieter - und an diesen wird bei einem kompletten Ende des Hauptmietvertrages auch die Kaution (inkl. Zinsen) ausgezahlt. Person X hat nun die Erlaubnis sich Untermieter zu nehmen und mit diesen eigene Untermietverträge zu machen. Person X verlangt nun weiterhin diesen "normalen" Anteil, also ~300€ als Kaution von den Untermietern. Wenn also ein Untermieter auszieht, überweist Person X diesem den Betrag, den er vom Nachfolger erhält. Im Mietvertrag steht dann dazu, dass der Kautionsbetrag (sofern keine Kosten nach Ende des Mietvertrages offen sind), zeitnah zurückerstattet wird. Mündlich wird dann eben erklärt, dass die Kaution dann direkt an den Vorgänger geht.

Nun zieht Person B (Untermieter) aus und verlangt von Person X (Hauptmieter) Kaution + Zinsen (Wohndauer knapp 4 Monate). Da die Kaution jedesmal vom Nachzügler kam, konnte natürlich auch nie etwas angelegt werden. Was bei ständigen Mitbewohnerwechseln und extrem kurze Wohnzeiten (i.d.R. max. 6 Monate) sowieso wenig sinnvoll ist.

Wie soll sich Person X nun gegenüber den Forderungen von Person B verhalten? Inwiefern hat Person X jetzt "Schuld" und die "Pflicht" dem Ex-Untermieter Zinsen zu erstatten, die es nicht gibt und welche "Konsequenzen" sind zu erwarten?

Eine kleine "Zusatzfrage": Wenn Person B auszieht und anscheinend den Mietvertrag direkt zerreißt/vernichtet/verschlampt - ist Person X -verpflichtet- eine neue Kopie des Mietvertrages zu schicken, oder hat Person B da einfach Pech gehabt?

Gruß, Shogunx

Mietrecht, Kaution, Auszug, WG
Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

Wohnungskündigung / keine Kündigungsbestätigung / Kaution unsicher

Hallo,

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Mietvertrag zwischen jungen Herrn und älterer Dame: Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges. Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Da Mieter und Nachbarn (auch älteres Paar und Tochter (ca. 60 und 30) nicht gut aufeinander zu sprechen sind, möchte die Vermieterin den Auszug der Mieters (Anmerkung ihrerseits: Sie können gerne auch von heut auf morgen ausziehn). Nun gibt es eine neue Wohnung für den Mieter. Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht. Die Vermieterin hat die Kündigung entgegengenommen. In einem weiteren Gespräch wollte sie denn Auszug nun sogar schon zum 1.10., dies wurde aber durch den Mieter verweigert. Heute hätte ein Besichtigungstermin für eine Nachmieterin stattfinden sollen (14.30), die Vermieterin war jedoch um 14Uhr da (wobei der Mieter zu dieser Zeit noch in der Arbeit war). Natürlich war demnach also keiner zu Hause. Die Vermieterin (eben etwas ältern und schon etwas labil) beharrte natürlich auf 14Uhr und fügte dann noch hinzu "ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen" Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben. In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug. Jedoch steht aber nichts im Mietvertrag! Sie meint, beim Streichen durch den Maler hat der Mieter etwas unterschrieben, dass die Wand wieder Weiß wird. Dies fand aber nie statt und den angeblichen Zettel hat sie nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht hergezeigt.

Nun ist die Frage - was tun? Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen - dies war auch so abgestimmt. Zudem, da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind, möchte er natürlich auch die volle Höhe der Kaution zurück. Was kann man da machen? Bei der Frau muss man Angst haben, dass wenn es zu einem Gespräch kommt, sie einen Herzinfarkt erleidet. Wir hatten schon an ein "Anwaltsschreiben" gedacht. Leider kennen wir keinen.

Danke!

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag

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