Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?

Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.

Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:

Hallo Frau...,

aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.

Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.

Darauf hin: [am 16.10.2016]

Hallo Frau...,

aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Jetzt meine Frage...

Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Hauptmieter will Kaution nicht bezahlen und hat sich meinen Abstand eingesackt, wie kann ich vorgehen?

Guten Morgen, ich bin vor 6 Wochen aus meiner alten WG ausgezogen, in welcher ich Untermieter von einem der beiden Hauptmieter war. Die Kaution wurde also direkt an den Hauptmieter überwiesen und nicht an die Hausverwaltung. Wir gingen nicht im Guten auseinander, deshalb reagiert der ehemalige Hauptmieter nicht auf meine Whatsappnachrichten, SMS oder Anrufe. Jedoch möchte ich mein Geld haben, da neben der Kaution auch noch eine Abstandsszahlung von 175€ vereinbart wurde, welche Sie sich sehr wahrscheinlich von dem Nachmieter bereits einkassiert hat. Wie soll ich nun weiter vorgehen, da ich ihr das Geld auf keinen Fall überlassen will, was ja nur logisch ist, ich aber nicht vor Gericht ziehen will, da das ganze dann vermutlich deutlich teurer wird.. Meine Anwältin lässt mir heute ein Schreiben zukommen, auf dem der Sachverhalt genau beschrieben ist und dass ich ihr eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gebe, um das Geld vollständig zu überweisen, in der Hoffnung Sie möchte dann zahlen. Ich werde den Brief im Beisein eines Zeugen einwerfen und ihn unterschreiben lassen, dass er dabei war und ich den Brief in seinem Beisein eingeworfen habe. Falls dies nicht klappt, wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe auch noch die Chatverläufe, in denen Sie mir vor 6 Wochen zugesichert hat, mir die Kaution in den nächsten Tagen zu überweisen und andere Nachrichten, in welchen der Abstand vereinbart wurde

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe,

beste Grüße,

David

Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, weil ich auf dem Zimmer geraucht habe?

Hallo liebe Community, ich habe leider ein großes Problem mit folgendem Sachverhalt:

Ich habe manchmal in meinem WG Zimmer am Fenster Zigaretten geraucht und auch einmal eine Shisha. Im Mietvertrag steht tatsächlich drin, das das Rauchen im gesamten Haus untersagt ist. Habe genau ein halbes Jahr in dieser WG gewohnt. Da sich jedoch meine "tollen" Mitbewohner, aus persönlichen Differenzen, darüber beim Vermieter beschwert haben um mir eine rein zu drücken, droht mir der Vermieter nun nach meinem planmäßigen Auszug mit dem Einbehalten der Kaution von 1000€ + zus. Kosten für Streichen und Reinigung. Zudem droht er mir weiter, ebenfalls die Kosten für das Streichen des Flurs aufzudrücken wenn ich mich nicht bald bei Ihm melden sollte, da es dort fälschlicher Weise ebenfalls nach Rauch riechen soll.

Letztlich habe ich auf dem Zimmer kaum geraucht und sowohl an den Wänden als auch an den Möbeln die im Mietpreis integriert waren, sind keine Beschädigungen, Verfärbungen o.ä. zu sehen, wie auch?! Das ganze kam wenn dann am Wochenende mal vor, wenn ich besuch hatte oder ich feiern gehen wollte.

Deshalb meine Frage, darf der Vermieter das so ohne weiteres überhaupt? Was ratet Ihr mir jetzt zu tun? Soll ich mit meinem Anwalt darüber reden? Muss ich damit rechnen das ich das alles wirklich zahlen muss?

Vielen Dank für eure Infos.

Lg

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