Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?

Hallo,

derzeit bewohne ich eine Wohnung für ein Praktikum. Ich habe hier 14 Wochen gewohnt, also nicht allzu lange. In meinem Zimmer liegt ein (anscheinend! - ich bin mir da sehr unsicher) neu verlegter Lamitnat Fußboden.

Der Boden hier in der Wohnung ist ziemlich krumm und schief, und das Laminat eher dürftig darüber gelegt. Jetzt ist, soweit ich das erkennen kann ein Brett hochgerutscht. Dort wo das Brett hochgerutscht ist, guckt, das Laminat hervor und eine Kante ist sichtbar. Zusätzlich ist an der Kante eine Beule.

Was ich absolut nicht weiß, ob dieser Mangel durch mich entstanden ist. Ich habe es erst bemerkt, als ich mein Bett abgebaut habe und jetzt graut es mir natürlich vor der Abnahme. Fakt ist: Das Laminat ist mit SIlikon so verklebt, dass es quasi mal in der Luft gehangen hat, ist also nach allen Regeln der Kust bescheiden verlegt worden!

Kurz zusammengefasst sind meine Probleme. 1. Schaden am Laminat 2. Keine Ahnung, ob ich dafür verantwortlich bin.

Ein richtiges Übergabe Protokoll gab es nicht. Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben... allerdings ist das zimmer sehr alt und es gibt quasi überall Mängel; sprich: Mit allen könnte ich Seiten füllen. Der Boden ist mir damals, soweit ich mich erinnere, nicht aufgefallen.

Was mache ich jetzt, wenn meine Vermieterin den Schaden von mir erstattet haben möchte? Wäre das Laminat korrekt verlegt worden, wäre es nie zu dem Schaden gekommen - ganz davon abgesehen, ob ich es jetzt war oder nicht! Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?

Hallo, ich habe derzeit ein rechtliches Problem und bin unsicher, wie ich vorgehe. Die Geschichte: Ich habe als Untermieter mit befriestetem Mietvertrag in einem Zimmer einer Wohnung gewohnt. Diese wurde von der Freundin des Hauptmieters bewohnt. Laut Mietvertag war der Mietgegenstand mein Zimmer mit Nutzungsrecht an der Wohnung. Die Hauptmieter wollten mit mir aus der Wohnung ausziehen, mein Untermietvertrag endete praktisch mit ihrem Hauptmietvertrag. Sie räumten die Wohnung aber schon zu Anfang des Monats, während ich noch bis ans Ende des Monats in meinem Zimmer blieb.

Der Hauptmieter bat mich am Ende mein Zimmer zu streichen und die Wohnung durchzuwischen und schon 2 Tage vor Ende des Vertrages auszuziehen, damit sie die Übergabe mit dem Makler machen konnten. Ich machte alles nach bestem Wissen und Gewissen und übergab den Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Hauptmieter nicht anwesend war.

Die Hauptmieter bekamen bei der Übergabe an den Makler mit diesem Probleme. Die Wohnung sei schlecht gestrichen (auch mein Zimmer) und es seien Schäden vorhanden/ es müsse nachgereinigt werden. Dies war noch vor Ende des Monats (und meines Mietvertrages). Ich bot dem Hauptmieter an, mein Zimmer nochmals nachzustreichen, was er mir verweigerte (und den Schlüssel hatte ich ja schon abgegeben).

Danach hörte ich lange nichts mehr vom Hauptmieter und er reagierte auch nicht auch Kontaktversuche. Nachdem ich mir etwas energischer eine Antwort erbot (wegen meiner noch fälligen Kaution) antwortete er in einer Mail, dass sie einen Maler engagieren mussten, die Wohnung extra putzen lassen mussten und alles Mögliche. Er rechnete mir etwas vor, bei dem von meiner Kaution dann noch genau "+/- 10 €" übrig bleiben würden. Dabei sind Kosten für Maler, für Reinigung, einer privat engagierten Person und die Reisekosten des Hauptmieters enthalten, die ich anteilig übernehmen soll. Ich verstehe bei dem ganzen nicht wirklich, warum ich mich an Kosten beteiligen soll, die mein Zimmer gar nicht betreffen (in dem ich nur etwa ein 3/4 Jahr wohnte). Alles in allem habe ich das Gefühl, dass man mich einfach um meine Kaution betrügen will, kann mir aber auch keinen Anwalt leisten (es geht um 350 €, würde sich kaum lohnen, denke ich).

Wie kann ich in dem Fall vorgehen, ohne selbst zusätzliche Kosten zu haben? Kann ich mich dagegen wehren, ohne gleich rechtlich aktiv zu werden?

Ich wäre um ein paar gute, hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!

Mietrecht, Kaution, Untermiete
Hilfe - Vermieterin lässt uns nicht einziehen trotz unterschriebenem Mietvertrag!

Liebe Community,

Folgende Situation: Heute morgen hätte laut Mietvertrag und Vereinbarung mit der Vermieterin die Wohnungsübergabe stattfinden sollen. Dazu kam es jedoch nicht. Die Vermieterin hat bei dem Treffen gesagt, die Wohnungsübergabe könne nicht stattfinden, da wir nicht wie von ihr NACHTRÄGLICH und per E-Mail gefordert eine Bürgschaft mit uneingeschränkter Haftung unserer Eltern mit zur Übergabe gebracht haben. Den mitgebrachten Verrechnungsscheck über die erste Miete könne sie auch nicht annehmen, das Konto sei ja möglicherweise gar nicht gedeckt und die zweite Hälfte der Kaution haben wir ja auch noch nicht bezahlt. Dies seien ausreichende Gründe für sie, dass die Wohnungsübergabe nicht stattfinden könne. Sie würde uns die bereits bezahlte Kaution zurücküberweisen und versuchen "den Schaden gering zu halten".

Damit will sie uns jetzt womöglich auch noch den Mietentfall, der ihr "durch uns" entstanden ist bei uns geltend machen. Wir stehen jetzt ohne Wohnung da, eigtl wollten wir ja heute einziehen. Zusätzlich fürchte ich um die bereits bezahlte Kaution.

Wie sollen wir jetzt vorgehen? Schließlich kann sie nicht einfach von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten...sie kann ihn ja nur kündigen. Aber dazu braucht sie doch triftige Gründe. Und die nachträglich geforderte Bürgschaft sowie die noch nicht vollständig sondern nur zur Hälfte bezahlte Kaution sind meiner Meinung nach dafür nicht ausreichend. Ich weiß gerade gar nicht mehr weiter, wir wären gern in die Wohnung eingezogen, aber unter diesen Umständen will ich gerade eigtl. nur noch meine Kaution zurück...

Vielen Dank für eure Hilfe

Kündigung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag, WG, nachforderung
Vermieter gibt Kaution nicht frei

Hey IHRs

kurz zu meinen Sachverhalt:

-Kündigung des Mietverhältnis Juni 2013 -reibungslose Übergabe mit unterschriebenen Übergabeprotokoll -schriftliche Erinnerung September 2013 zu offenen Rechnung (Strom,Reparaturen etc.) an die private zuständige Hausverwaltung zwecks Freigabe Mietkautionskonto ->keine Reaktion

-02.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->offene Rechnung vom September 2013 einer Wartung des Boilers in Höhe von ca 115€ ->lt. Mietvertrag vom Mieter einmal jährlich durchzuführen ->Rechnungsanforderung

Ich muss leider gestehen das ich diese Zeilen im Mietvertrag großzügig überlesen habe und dementsprechend erbost über diese offene Rechnung gewesen bin, da man nach einen halben Jahr ohne Reaktion der Hausverwaltung telefonische darüber eine Information bekommt das es eine offene Rechnung vom September 2013 gibt.Nun habe ich natürlich nach der Freigabe des Kontos gebeten um die Rechnung zu begleichen...und bekam die Antwort das ich ein Schreiben fertig machen soll, dass ich nach erhalt der Kaution die Rechnung begleich.Meine Antwort:Nach einen halben Jahr angemessener Frist, habe ich einen Anspruch auf meine Kaution ohne ein Schreiben fertig zu machen und zahle keinen Cent ohne erhalt einer Rechnung.

  1. Frage: Wie lange kann sich der Vermieter tatsächlich die Kaution einbehalten?
  2. Frage: Kann man nach einen halben Jahr von einer Kautionsunterschlagung sprechen?

-11.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->Rechnung zur Prüfung beim Anwalt der Hausverwaltung zwecks Rechtslage in diesem Fall

Trotz dringender aufforderung der Unterlagen warte ich nun schon knapp 1 1/2 Wochen auf die Rechnung und bekomme immer mehr das Gefühl das "Hier etwas nicht stimmt".

  1. Frage: Wie verfahren?
  2. Frage: Wer ist im Recht?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich bereits im voraus :-)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Vermieter, freigabe, Hausverwaltung, Unterschlagung
Rechnung für nicht getätigte Reinigung

Hallo zusammen,

ich versuche meine Lage so kurz und so ausführlich wie möglich zu beschreiben ;)

Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.

Laut Mietvertrag soll die Wohnung Besenrein übergeben werden. Nach ein bisschen Recherche im Internet beinhaltet Besenrein nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das Reinigen der Fenster gehört nicht dazu. Schmutzig waren diese außerdem nicht...

Da mein Nachmieter die Schlüssel, unter dabeisein des Vermieters, am Tag meines Auszugs direkt von mir bekommen hat, besteht keine Möglichkeit, dass eine Putzfrau in der Zwischenzeit die Fenster hätte putzten können. Weiter kenne ich den Nachmieter und er war auch sprachlos, als ich Ihm davon berichtet habe. Es wurden bei ihm seit dem Einzug niemals die Fenster durch eine Putzfrau gereinigt.

Für mich sieht es so aus, dass der Vermieter sich lediglich an der Mietkaution bereichern will.

Deshalb meine Frage an die Experten: Worum handelt es sich hierbei, nennt sich das "nur" Betrug oder gibt es hierfür einen anderen juristischen Fachbegriff? Ich möchte den Vermieter nochmals mit der korrekten juristischen Bezeichnung Konfrontieren, bevor ich einen Anwalt aufsuche. Der Vermieter weiß nicht, dass ich den Nachmieter kenne. Auf Nachfrage, weshalb er einen Teil der Mietkaution behält, wurde mir erklärt, dass eine Putzfrau da gewesen sein soll... Weiter habe ich auch keine Rechnung erhalten. Wäre eine Putzfrau engagiert worden, sollte ich doch eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erhalten?!

Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?

Danke im voraus für die Antworten.

Betrug, Kaution, Vermieter, besenrein

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