Ich habe die Kaution einzahlt, aber ich habe der Vertrag noch nicht untergeschrieben.kann ich die Kaution zurückbekommen?

Hallo Liebe Leute,

ich möchte Euch ein paar Fragen stellen. Zu Erste würde ich Euch die Situation ja mal erklären. Am 15.Januar habe ich der Vermieterin die Kaution 1050 Euro bezahlt. Sie möchte, ich schnell zu einziehen. Damals kann ich noch nicht vertrag unterschrieben. Ich habe sie deswegen versprochen, am 1.Februar der Vertrag zu unterschreiben und die Wohnung zu mieten. Anderenfalls darf ich die Kaution nicht wieder bekommen. Ich habe die Bedingungen angenommen. Sie hat die Quittung und die Bedienung auf ein Papier geschrieben und unterschrieben. Aber ich habe die Papier nicht unterschrieben.

Am 30.Januar hat sie mich fragt, ob ich die Wohnung mieten. Ich habe sie eine Nachricht geschrieben zu mitgeteilt. "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. "

In nicht mehr ferne Zeit hat ein kollege mir informiert, ich soll die Kaution zurückbekommen, weil ich der Vertrag mit der Vermieter noch nicht unterschrieben haben, und Die Quittung hat auch nur die Vermieter untergeschrieben hat.

Diese Woche habe ich die Vermieterin mal angerufen. Und ich hat sie höfflich gesagt, dass sie die Kaution zurückgeben soll, weil der deutsche Recht der Wohnung ist so: Erst mal Vertrag unterschreiben, dann Kaution bezahlen. Aber sie denkt, dass ich sie versprochen habe. Sie kann mir die Kaution überhaupt nicht zurückreichen. Dann ignoriert sie mich einfach.

1, "Nein , ich kann die Wohnung noch nicht einziehen . Die Kaution ist nun gehört zu ihnen, da ich Sie bereit versprochen. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr. " Beeinflusst diese Nachricht mich, um meine Kaution zu bekommen ?

2, Diese Geschichte passiert Ende Januar. Ich möchte mich erst nun die Sache beschäftigt. Ist das zu später?

3, Ich habe auch gedacht darauf, ich mich mit einen Anwalt/in für Wohnrecht zu beraten. Aber ich weiß nicht, wie viel kostet ein/e Anwalt/in in Hamburg.

Könntet Ihr mir bitte ein paar Tipps geben ?

vielen Dank und freundliche grüße,

R

Wohnung, Miete, Hamburg, Kaution, Mietvertrag
Übergabeprotokoll von Mieter nicht unterschrieben - was machen jetzt?

Hallo,

ich bin Hauptmieter in einer WG und habe heute mit einer Mitbewohnerin, die nun zum Ende dieses Monats ausziehen musste, die Zimmer- und Schlüsselübergabe zusammen mit einer Zeugin (=weitere Mitbewohnerin) vorgenommen.

Sämtliche Mängel wie Schäden an Möbelstücken, Flecken von weißer Wandfarbe an allen Möbelstücken auch auf der Matratze, an Tür- und Fensterrähmen, auf dem Fußboden und auch in der Badewanne (Mieterin hatte restliche Farbe in die Badewanne gekippt! Seitdem fließt das Wasser langsamer ab.) wurden im Übergabeprotokoll festgehalten. Da die Mieterin mit den aufgeführten Mängeln nicht einverstanden war, hat sie das Protokoll nicht unterschrieben (ich als Vermieter und die Zeugin haben unterschrieben) und hat sich auch heute geweigert, ihr Zimmer und sonstige benutzte Wohnbereiche (Küchenschubladen etc.) zu säubern und Mängel wie Farbreste etc zu beseitigen.

Im Mietvertrag für das möblierte WG-Zimmer waren alle vorhandenen Möbelstücke aufgelistet, allerdings wurde beim Einzug (vor etwas mehr als zwei Jahren) kein Einzugsprotokoll über den Zustand des Zimmers angefertigt.

Um das Zimmer neu vermieten zu können, muss ich nun selbst das Zimmer reinigen, Reparaturen (Lampe etc) vornehmen und auch neue Möbelstücke (vor allem Bett + Matratze) anschaffen. Diese Kosten + Zeitaufwand würde ich von der Kaution abziehen wollen. Wie kann ich als Hauptmieter nun aber weiter vorgehen? Die e-mail Adresse hat mir die Mieterin hinterlegt, um ihr das Protokoll zuzusenden, da sie dieses einem Anwalt vorlegen möchte und ihre gesamte Kaution zurückfordert. Ist dieses von ihr nicht unterschriebe Protokoll überhaupt wirksam? Habe ich ein Recht darauf, die mir entstandenen Kosten und Zeitaufwand von der Kaution einzubehalten?

Was sollte ich jetzt machen ?

Vielen Dank im Voraus

Mietrecht, Kaution
Darf der Vermieter nach der offiziellen Wohnungsübergabe nochmal alleine in die Wohnung, um alles zu kontrollieren?

Ich habe eine dringende Frage zum Thema Wohnungsübergabe. I ch habe meine Wohnung zum 30.11.2015 diesen Jahres gekündigt und hatte auch genau an diesem Tag eine Wohnungsübergabe für 13.30Uhr zugesichert bekommen. Soweit so gut. Anstatt des Vermieters (der Hausverwaltung) schickte man eine Angestellte, die aber lediglich mit mir die Zählerstände ablas, die Fenster kontrollierte und den Herd der Single-Einbauküche prüfte. Danach meinte sie, dass ich ihr lediglich einen Bund Schlüssel zurückgeben sollte, da die Vermieterin selber noch einmal alles kontrollieren wolle und mir anschließend die Mängel per Post/Telefon mitteilen würde. Den anderen Schlüssel sollte ich behalten, damit ich gegebenenfalls nochmal in die Wohnung zurückkehren könnte, um mögliche Schäden auszubessern. Da ich in so einer Situaton noch nie war und meine rechtliche Situation nicht kannte, habe ich es erst einmal gemacht. Aber ist es überhaupt rechtlich, dass eine Vermieterin, ohne mein Beisein in die Wohnung geht, um "nochmal alles zu überprüfen"? Sie könnte ja auch selber irgendetwas kaputt machen, um auf meine Kosten etwas neues zu erhalten. Und außerdem habe ich ja auch seit dem Tag offiziell keinen rechtlichen Anspruh mehr auf die Wohnung.

Bisher habe ich weder einen Anruf, noch Post von meinem alten Vermieter erhalten, obwohl die Sache schon über eine Woche her ist. War jemand von euch schon mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen? Wäre sehr dankbar!

Miete, Kaution, Wohnungsübergabe
Was wird von Mietkaution abgezogen?

Hallo =) Ich bin mir momentan sehr unsicher wie genau das mit der Kaution abläuft.. also ich wohne momentan in meiner ersten eigenen Wohnung. Da vom Vormieter einige Dinge nicht ganz in Ordung waren (zB die eine Steckdose hatte keinen Strom, Herdkabelabdeckklappe, Tapete ging im Bad langsam ab) habe ich dies auf Kosten des Vermieters machen lassen. Also ich habe ihm die Mängel gemeldet und dieser hat dann die Handwerker zu uns geschickt. Dann ist seit ein paar Tagen die Toilettenspülung kaputt und nachher kommt ein Handwerker und baut einen neuen Spülkasten ein. Werden uns die Handwerkskosten später beim Auszug von der Kaution abgezogen? Wir selber haben keinen der Mängel verursacht, die Wohnung ist nur eben schon älter und wurde bei der Übergabe lediglich weiß gestrichen. Das die Toilettenspülung nach x Jahren des gebrauchs mal kaputt geht ist ja normal (wohnen hier erst weit Juli), und der rest war wie gesagt schon beim Einzug kaputt oder unschön und haben es machen lassen also wird wenn wir umziehen die Wohnung in einem besseren zustand sein als beim Einzug! Ich habe bloß Angst das der Vermieter dann einen Teil der Kaution einbehalten will weil wir so viel reparieren lassen haben.... für den wir selbst nicht verantwortlich waren oder es normale Gebrauchsspuren sind (wie die Spülung).

Kennt sich damit jemand aus? Freue mich über Antworten.

Lg =)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter

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