Mein Vermieter will einen Teil der Kaution einbehalten, weil ich Risse in den Wänden nicht ausgebessert habe. Diese Risse bildeten sich während des Winters in den Regipswänden (wahrscheinlich aufgrund Zusammenziehen der Wand) Dieses wurde dem Hausmeister und dem Vermieter gemeldet, aber leider nur mündlich und nicht schriftlich. Nun meinte er, dass er mir 100 Euro der Kaution einbehalten will, da ich diesen Riss nicht ausgebessert habe. Muss ich unverschuldete Mängel beheben? Im Mietvertrag wird bei Schönheitsreparaturen aber nicht das Ausbessern von Rissen in der Wand thematisiert, sondern lediglich das Anstreichen der Wände.
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