Mietkaution, wem gehört das Konto?

Meine Mutter hat ein Problem mit dem Kautionskonto...da ich leider einige Hundert km entfernt bin und sie scheinbar die Basis nicht versteht und ich vor Ort die Belege nicht einsehen kann, jedenfalls jetzt gerade nicht, versuche ich es einmal hier zu erfragen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Mietkaution auf dem Konto des Vermieters liegt und er bestimmt, was damit geschieht. Im Fall meiner Mutter ist mein Papa verstorben, auf den der Mietvertrag lief und auch die Kaution. Meine Mutter hat den Vertrag übernommen, ist jetzt Mieterin und wollte die Kaution umswitschen. Sie meint, mein Vater hätte ein Konto gehabt, auf seinen Namen, wo die Kaution drauf liegt. Nun kommt meine Mutter mit der Bank nicht klar und versteht auch die Hintergründe nicht. Ich denke, dass dieses Konto gar nicht meinem Vater gehört, sondern dem Vermieter. Und sie müsste jetzt sich als Erbe die Kaution auszahlen lassen und dann neu einzahlen als neuer Mieter. Oder gibt es tatsächlich so eine Konstellation, dass die Kaution auf einem seperaten Konto des Mieters verbleibt und an bestimmte Bedingungen geknüpft ist? Dann hätte ja der Vermieter keinen direkten Zugriff im Fall des Bedarfs. Gibt es solche Konten oder täuscht sich meine Mutter in sofern, dass nicht mein Vater der Kontoinhaber ist sondern der Vermieter. Vielleicht kennt sich jemand aus und kann in die Verwirrung etwas Klarheit bringen.

Recht, Kaution, Vermieter
Mietkautionskonto als Mieter anlegen? (auch bei 2 Mietern für die selbe Wohnung)?

Hallo, ich ziehe bald in eine 2-er WG. Die Kaution wurde von den Personen A und B als Kautionssparbuch, auf den Namen von Person A hinterlegt. Person A zieht nun aus und ich ein. Der Vermieter will, dass Person B und ich die Kaution wieder auf einem Kautionssparbuch hinterlegen. Person B meinte, ich sollte mich darum kümmern. Ein Vertrag wurde aufgrund von angeblichen Zeitmangel bei Person A noch nicht gemacht, da diese laut Vermieter vorher noch etwas unterschreiben muss.

Ehrlich gesagt weigere ich mich, auch nur irgendetwas ohne gültigem Vertrag zu überweisen oder irgendwo anzulegen, wo ich dann selbst vielleicht nicht mehr darauf zugreifen kann. Für mich ist das viel Geld und im Falle der Kaution müsste ich erst an die Hälfte des Betrags, der von Person B gezahlt werden muss, drankommen.

Wenn ich nun endlich unterschreiben kann, muss es aber schnell gehen. Nach meiner Arbeitszeit habe ich noch genau 15 Minuten Zeit, um zur Bank zu gehen und sie hat auch nur an einem Tag in der Woche so lange offen. Eigentlich will ich mit diesem ganzen Zeug auch gar keinen Aufwand haben. Person B sagt aber, sie hätte auch keine Zeit, um zur Bank zu gehen.

Ist es denn so unklug, die Kaution direkt an den Vermieter zu überweisen? Der Verwendungszweck "Mietkaution" und eventuell noch die Adresse ist doch auch schon ein Nachweis, oder? Mich überfordert dieses ganze "das musst du dort hin zahlen, das hier hin, ach da musst du die Hälfte von B holen" total. Ein bisschen habe ich auch Angst über den Tisch gezogen zu werden. Aber wenn sich die Unterzeichnung des Vertrags weiter verzögert, bin ich wohl schon bei der bzw. Den 1. Zahlungen im Verzug. Auch habe ich Angst vor Gebühren für Konten die ich wegen der Wohnung anlegen soll. Wie lief das bei eurer WG? Wenn ich das alles übernehme, bin ich wirklich der Dumme?

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Wie ist das mit dem Wiederbeschaffungswert bei einem Schaden in der Mietwohnung?

Hallo, Ich habe in einer Mietwohnung gewohnt und bin im April ausgezogen! Meine ehemalige Vermieterin meint jetzt mir das Leben zur Hölle machen zu müssen und möchte sich die Wohnung auf meine kosten renovieren lassen!

In der Wohnung sind unter anderem Echtholztüren verbaut gewesen, welche auf Grund des Alters der Wohnung nicht mehr all zu top aussahen, viele Schrammen und Kratzer! Ich wohnte ein Jahr darin und mein Katzen haben ihr übriges getan. Das heißt ich hab an einigen Türen ein paar Katzenkratzer zu vertreten. Ich sagte ihr, dass das kein Problem sei, da ich eine Haftpflichtversicherung habe, wo meine Katzen mit abgedeckt sind, Sie solle mir also einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen, der Türen geben. Gesagt getan, der Voranschlag kam und ich reichte ihn bei der Versicherung ein. Das dauerte...

In der Zwischenzeit wollte Fräulein Vermieterin nicht warten und hat die Türen abschleifen lassen, dort stellte dann der Handwerker fest, ja oh, na das wird dadurch aber nicht besser! Tja super, also neue Türen, jetzt will sie ungefähr 3000 euro von mir für neue Türen! Das wollte die Versicherung nicht einfach so zahlen und schickte einen Gutachter! Dieser stellte fest, dass wenn man 4 Katzen in der Wohnung hätte, das man mit solchen Schäden rechnen muss und es deshalb nicht versichert ist und lehnte ab! (Wird man ja sehen, was da noch rauskommt, da ich laut Versicherungsvertreter eigentlich dahingehend versichert bin)

Jetzt ist mein Anwalt im Urlaub und ich erreiche ihn nicht, weshalb mich das jetzt mti dem Restwert/Wiederbeschaffungswert interessiert! Laut Gesetz bin ich ja nur verpflichtet den Wiederbeschaffungswert zu zahlen! Also so dass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist! Und nicht einfach mal so neue Türen!

Kennt sich da jemand aus und kann es mir sagen?

Die Türen und das Haus sind über 10 Jahre alt und sahen wie gesagt schon dementsprechend aus!

vielen Dank

Schadensersatz, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Haftpflichtversicherung, Wiederbeschaffungswert

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