Vermieter vermietet Garage welche über unseren Zähler läuft?

Hallo ihr Lieben,

also wie in der Überschrift erwähnt handelt es sich um folgendes: Wir sind vor knapp einem Jahr in ein 2 Parteienhaus eingezogen und bewohnen die EG Wohnung. Damals zu Beginn des Mietverhältnisses hieß es seitens des Vermieters wir könnten die Garage (es gibt nur eine) mitmieten. Allerdings haben wir das da noch abgelehnt, aber mit der Option sie zum Winter hin dann doch noch mit anzumieten, was auch okay war. Im Laufe der Monate gab es allerdings mit dem Vermieter immer mehr Ärger und Unstimmigkeiten, unter anderem bekamen wir nach 3 Monaten Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Es stellte sich schnell heraus, dass dieser nur vorgetäuscht ist. Wir sind natürlich nicht zu seinen Bedingungen ausgezogen und so fing das an, dass er ständig irgendwelche Dinge suchte um uns hier rauszumobben. Unter anderem die Garage, die er vor knapp 6 Monaten angeblich an seinem Bruder, welcher leider direkt über uns wohnt vermietet hat. Nun ist meine Frage, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, denn die Garage läuft über unsere Wohnung, sprich: Wir zahlen Strom, jedesmal wenn das Tor elektrisch auf und zu geht und jedesmal wenn die von oben der Meinung sind, sie müssten Party in der Garage feiern mit Licht, Musik usw. oder wenn er sein Auto darin repariert... Das Schärfste ist, wir dürfen noch nicht einmal (wie es anfangs noch erlaubt war) unsere Fahrräder durch die Garage schieben sondern müssen diese nun bei Wind und Wetter durch die eigene Wohnung schieben. Den Vermieter darauf angesprochen hieß es, na wenn wir ausziehen bekämen wir dann 20,00 Euro für die Garage und wir sollen uns wegen ein paar Cents nicht aufregen. Die Außenbeleuchtung läuft ebenfalls über unseren Zähler, wird aber von oben genauso beansprucht. Was können wir tun? Hat jemand einen hilfreichen Tipp? Wir sind leicht überfordert, gerade, weil die Situation in den letzten Monaten nicht einfach war. Ich könnte noch so viel mehr schreiben, z.B. dass er bei Auszug die Kaution nicht zurückzahlen will, weil er angeblich hohe Nachzahlungen hat, welche wir zu verursachen hätten, obwohl es nur einen Gas-und Wasserzähler für das ganze Haus gibt...oder die Tatsache das ich durch den ganzen Terror krank geworden bin usw... Aber glücklicherweise haben wir nun eine andere Whg. gefunden und werden bald umziehen mit der Hoffnung und Zuversicht auf bessere Zeiten.

Eigenbedarf, Kaution, Vermieter, Garage, Mietstreit
Mietkautionspfändung durch Dritte rechtens, obwohl Kaution von Angehörigen gezahlt wurde

Einen schönen guten Morgen allerseits, ich stehe vor folgendem Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen (evtl. sogar mit Urteilen in ähnlichen Fällen oder Paragraphen auf die ich mich beziehen könnte):

Person A = (Mieter); Person B = (Bruder von Person A); Vermieter = Wohnungsgesellschaft; Dritte = Firma mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)

A hat vor ca. 7 Jahren eine Wohnung bei Vermieter angemietet. Da A jedoch kaum Einkommen (Hartz-IV Empfänger) hatte bzw. immer noch nicht hat, bezahlt B die Kaution, dies wird vom Vermieter auch akzeptiert. Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten, dass die Summe für die Kaution zu verwenden ist und nach Auszug (und nach Abrechnung eventueller Ansprüche durch den Vermieter) in Absprache mit dem Vermieter vollständig auf B's Konto zu überweisen ist. Soweit so gut.
Nun bekommt Vermieter jedoch Ende 2010 von Dritte die PfüB zugestellt und A zieht Ende 2011 aus der Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Vermieter meint nun jedoch auf Grund des PfüB den entsprechenden Anteil der Kaution an Dritte zahlen zu müssen (Ansprüche seitens des Vermieters auf die Kaution bestehen nicht). Da B nicht schon wieder für A einspringen kann und will, ist meine Frage, ob B's Vertrag nicht Vorrang hat, bzw. wie B an sein Geld kommen kann (von A direkt ist es immer noch nicht zu holen).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße Marv

Finanzen, Recht, Mietrecht, Kaution, Pfändung
wen als begünstigen bei der überweisund eintragen bei der kaution?

hallöchen, ist ja fast schon peinlich so eine frage zu stellen. aber es ist meine erste wohnung und bei den leute in meinem umfeld ist es schon zu lange her und sie können mir meine frage nicht mehr wirklich beantworten. vielleicht kann mir ja wieder einmal hier jemand helfen...

es geht um die kaution. die habe ich heute per automat in meiner sparkasse überwiesen. nun frage ich mich wen ich als begünstigten hätte eintragen müssen. mich oder die hausverwaltung??? im mietvertrag steht als kontoinhaber die hausverwaltung und in einem seperaten brief, den ich erhalten habe steht mein name und gleich dahinter die hausverwaltung. habe jetzt nur die hausverwaltung als begünstigten eingetragen und meinen namen nur in den verwendungszweck. ist das richtig so?? oder bin doch ich die begünstigte, weil es ja sogesehen mein seperates kautionskonto ist???

leider hatte die hausverwaltung keine sprechzeiten mehr, also kann ich erst am montag wieder anrufen und habe angst, dass es falsch ist, wenn nur die hausverwaltung drin steht. das geld wird denk ich mal schon ankommen, bankdaten haben ja sonst gestimmt. aber nicht, dass es später mal probleme gibt, wenns darum geht, dass ich das geld zurück will. kennt sich jemand aus???

wahrscheinlich eine echt blöde frage, aber wenn man so ahnungslos ist, dann kommen so viele blöde fragen auf..sorry :/

Mietrecht, Kaution, Überweisung

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