Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi

Hallo Community,

ich habe derzeit ein rechtliches Problem mit meinem Fahrrad: Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein neues Rad bei Aldi gekauft. Leider ist dieses vor ca 1 Woche kaputt gegangen (Zug der Gangschaltung gerissen). Vor ca 3 Tagen habe ich also das Rad zu Aldi gebracht. Dort wurde mir gesagt das dieses leider für 14 Tage zum Händler eingeschickt werden müsste für eine Reparatur. Zwar ärgerlich aber rechtlich einwandfrei, da soweit ich weiß der Verkäufer 2x nachbessern darf. Allerdings habe ich heute abend (19:30!) einen meiner Meinung nach unverschämten Anruf von Aldi erhalten ich soll "sofort" mein Rad abholen. Das Rad kann von Aldi nicht repariert werden und ein Einschicken wäre seitens Aldi nicht möglich. Er wollte mir eine Nummer geben damit ich mich mit dem Zwischenhändler kurzschließen soll um einen Reparaturtermin zu besprechen. Allerdings ist meines Wissens nach der Verkäufer selbst in der Pflicht das Rad zu reparieren! Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen. Deshalb habe ich dies abgelehnt. Der Anrufer von Aldi war außer sich. Er sagte er habe seine Pflicht erfüllt indem er mir eine Kontaktaddresse rausgesucht hat. Meine Meinung ist da eine Andere. Soweit ich weiß ist der Verkäufer und nicht der Zwischenhändler in der Pflicht. Ich habe von Aldi einen Einlieferungsbeleg für die Reparatur und eine mündliche Zusage (Freundin als Zeuge) das mein Rad in spätestens 14 Tagen repariert sein soll. Kann mir bitte jemand etwas zur Rechtslage sagen oder wie ich mich am besten verhalten soll? Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich, ich konnte da leider nix finden. Ich hoffe doch das ich zumindes noch mal mein Geld wieder bekomme wenn der Service schon s*****e ist... Wäre Toll wenn jemand meine Vermutung bestärken könnte.

Fahrrad, Anwalt, ALDI, Garantie, Gewährleistung, Rechtslage
Motorsteuergerät Kaputt nach einer Woche (Kauf beim Händler)

Wir haben vor ca. einem Monat ein Opel Vectra Gts BJ 2003 KM: ca. 60000 gekauft. Nach einer Woche sprang das Auto nicht mehr und wir mussten die Pannenhilfe rufen damit der Starthilfe leistet. Nachher beschleunigte das Auto nicht wie Gewünscht, und hat einfach geblockt wenn man auf den Gas drückte. Danach sind wir zum Opel- Service gegangen. Der sagte dass das Motorsteuergerät kaputt ist und der mehr als 1000 Euro kostet. Daraufhin haben wir den Händler angerufen und der hat gesagt dass wir das Auto zu ihm bringen sollen damit er das bei sich repariert. Nach 1,5 Wochen hat er endlich selber herausgefunden dass tatsächlich das Motorsteuergerät kaputt ist. Da hat unser Problem eigentlich angefangen. Zuerst wollte er die Schuld auf die Pannenhilfe aufschieben, dass der die Starthilfe nicht richtig gemacht hätte. Die wiederum wollten Natürlich ein Beweis von Händler dass das tatsächlich ihre schuld sei und der Händler konnte das nicht beweisen. Jetzt will der Händler dass wir für den Großteil des Schadens aufkommen, da anscheinend die Garantie das Motorsteuergerät nicht beinhaltet. Wir wissen jedoch dass der Händler gesetzlich eine Gewährleistung geben muss, und der beinhaltet alles. Wir wissen auch dass der Schaden vom Händler ausgegangen wird das es in den ersten 6 Monaten kaputt ging.

Jetzt ist eigentlich meine Frage. Wir werden jetzt höchstwahrscheinlich zum Gericht gehen da der Händler uns übers Ohr hauen will. Ist unsere Chance dass wir beim Gericht gewinnen Hoch oder Niedrig? Und das Auto ist immer noch beim Händler und der ist 200 km entfernt von hier, sollen wir unser Auto holen oder was sollen wir machen? Brauche wirklich dringend Hilfe

Auto, Recht, Gewährleistung, Händler, Opel, Motorsteuergerät
Gewährleistung auf Ceranfeld

Hallo an alle,

ich habe Ende letzten Jahres eine Küche mit Einbaugeräten erworben. am 01.03. nich inerhab der ersten 6 Monate ist das Ceranfeld gesprungen. Dies geschah ohne Einwirkung meinerseits. Mir ist also nicht aus das Feld gefallen oder dergleichen.

Nach einem Telefonat mit dem Händler wurde ich an den Support des Hersteller weiter verwiesen. Im Telefonat mit dem Hersteller Support wurde mir mittgeteilt, dass sich ein Service-Techniker das Feld vor Ort anschauen könnte. Der Spaß kostet 50€ inkl. Mehrwehrtsteuer, dass die Anfahrt noch hinzu kommt wurde mir von der Hotline verschwiegen. Außerdem war im Telefonat heraus zuhören, dass so etwas nicht in die Gewährleistungen fallen würde (Sofern es nach dem hersteller geht). Trotzdem vereinbarte ich einen Termin für einen Techniker.

Der Techniker rief mich am nächsten Tag an und teilte mir mit, dass er gerne vorbei käme, allerdings von Hersteller, bei dem er auch nur als Subunternehmer beschäftigt sei, die Anweisung habe, Ceranfelder nur 2 Wochen nach Aufbau/Abholung zu tauschen. Er begrünbdete dies mit der Aussage, dass Ceranfelder entweder in den ersten 2 Wochen kaputt gehen würde, was auf einen Transport oder Materialfehler hindeutet, oder nicht kaputt gehen würde.

Ich hoffe ihr konntet mir alle folgen. Zusammenfassung: Ich habe eine neue Küche, bei der das Ceranfeld defekt ist. Mein Händler zieht sich aus der Affäre und der Hersteller sagt es sei kein Garantiefall.

Habt ihr ähnliche Probleme gehabt oder kann jemand diese Vorgehensweise bei Kochfelder bestätigen? Ich habe leider keine Informationen zur Sachlage gefunden.

Viele Grüße Thomas

Küche, Haushaltsgeräte, Garantie, Gewährleistung
Handy kaputt was am besten machen? (media markt, gewährleistung, garantie, handy)

hallo liebe community,

am 25.09.2012 habe ich mir das samsung galaxy nexus 9250i beim medi markt gekauft knapp zwei monate später also ende november war ich beim media markt weil die vibration nicht mehr funktionierte die haben es natürlich gleich eingeschickt. es kam 12 tage später bei mir wieder an.

leider mit kratzern im display deswegen wurde es gleich nochmal eingeschickt 34tage später habe ich es wieder bekommen- ein neues display kam rein die kosten musste media markt übernehmen.

am 14.01.2013 wurde es gleich nochmal eingeschickt diesmal wegen einem anderen fehlers nämlich ich konnte nicht mehr telefonieren. also ich konnte zwar leute anrufen aber die person gegenüber konnte mich manchmal sehr schlecht oder sogar manchmal gar nicht hören, wenn ich lautsprecher eingeschaltet hatte war es ganz normal, aber halt nur mit lautsprecher ganz normal wie schon geschrieben konnte man mich gar nicht bzw. schlecht verstehen. deshalb nochmal eingeschickt 10tage soäter wieder bekommen. alles sei aufgehoben und die sprachfunktion und sprachqualität sei jetzt gemäß den hersteller angaben.

und jetzt am 11.02.2013 der gleiche fehler nochmal die person gegenüber kann mich beim telefonieren gar nicht oder sehr schlecht verstehen.

was soll ich jetzt machen es sind gerade mal etwas mehr als 4monate vergangen seitdem ich das handy hab. ich will es nicht nochmal einschicken denn das handy hat anscheinend grund auf irgendwelche probleme.

soweit ich weiß hat media markt das recht zweimal nachzubessern. mir wurde beim media markt aber mitgeteilt das der kratzer nicht zu den nachbesserungen zählt. und software fehler würden dazu auch nicht zählen haben die gemeint.

was kann ich jetzt machen ? nochmal einschicken will ich es nicht

ich will entweder vom kaufvertrag zurücktreten oder ein neues gerät was kann ich da jetzt machen

danke im vorraus

gruß oz

Handy, Kaufvertrag, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Saturn

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