Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

Grundlagen, Elektro, Garantie, Gewährleistung, Haftung, Jura, juristisch, Leuchtmittel, Rechtsgrundlage
Thermostat und Wasserpumpe defekt - Gewährleistung oder nicht?

Hallo,

ich habe mir im Juni einen gebrauchten Seat Ibiza von 2008 mit 39.000 km bei einen Händler gekauft. Es war alles in Ordnung TÜV usw. war neu nur kein Service (seit 2010) gemacht bei 15.000 km. Als ich vor einiger Zeit die Heizung einschalten wollte, habe ich bemerkt das daraus nur eiskalte Luft kam, auch wenn ich auf 30° gestellt hab. (Climatronic). Daraufhin habe ich mit dem Händler vereinbart das ich das Auto in eine bestimmte Werstatt stelle. Leider hat beim Nachhausefahren einen Tag vor dem Termin (und einen Tag nachdem ich festgestellt habe das die Heizung nicht geht) die Kühlwasser/temperaturanzeige angefangen zu blinken. Ich bin dann noch ca. 1km bis zur nächsten Werkstatt gefahren. Wasser war fast komplett leer. Die andere Werkstatt hat dann das Auto dort abgeschleppt und mir gesagt, das das Thermostat defekt ist, wurde also getauscht - Heizung ging wieder. Zwei Tage später sollte ich nochmal zur Kontrolle vorbeikommen, ob nicht noch was anderes defekt ist, da beim ersten Termin alles "vollgesaut" war mit ausgelaufenen Kühlwasser und es so nicht eingeschätzt werden konnte. Tja dann sagte er mir die Wasserpumpe ist auch noch kaputt. (Kühlwasserstand wurde auch weniger) Diese wurde nun heute getauscht (160 €uro!!!). Der von der Werkstatt sagt, das dies alles nicht auf die Gewährleistung des Händlers geht, aber kann das wirklich sein, das nach 40.000km diese Teile schon defekt sind und vor allem, warum, denn ich habe gelesen das das Thermostat und die Pumpe in diesem Sinn nicht zusammenhängen und außerdem oft ein Autoleben lang halten!! Ich habe jetzt eine Rechnung von über 300 Euro für zwei Teile die zum selber kaufen nicht mal 100 gekostet hätten. und alles nur von der Werkstatt machen lassen, weil erst gedacht wurde es sei ein Marderschaden bzw. Garantiefall!

:((

Auto, Gewährleistung, Mechanik
Gebrauchtwagen gekauft, nach 2 Monaten Zylinderkopfdichtung defekt

Hallo,

vor etwa 2,5 Monaten (am 21.06.2012) habe ich bei einem freien Händler ein Mini Cooper (BJ 2002) 99.000km gekauft. Kaufvertrag besteht natürlich mit dem vermerk dass auf Motor und Getriebe 1 Jahr Gewährleitung besteht.

So, nach ca 500 km ist mir das Auto mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Alles ereignete sich innerhalb weniger sekunden, Auto fing bei ca tempo 120 km/h zu ruckeln und wurde plötzlich immer langsamer. Ich hatte gerade mal Zeit das Auto noch auf den Standstreifen rollen zu lassen. Dann, ADAC angerufen und die haben das Auto erstaml zu meiner Werkstatt abgeschleppt.

Am nächsten Tag rief ich den Händler an und schilderte mein Fall. Die Mitarbeiter konnten mir aber leider nichts sagen da der Geschäftsführer im Urlaub sei und er in einer Woche erst zurückkäme. "Ok" dachte ich mir "dann warte ich solange". Nach dieser besagten Woche rief ich nochmals an und ich konnte dann endlich mit dem Geschäftsfüher sprechen. Dieser meinte allerdings das sein Mechaninker im Urlaub sei und er sonst keine möglichkeit habe da Auto zu sich abschleppen zu lassen, ich solle mich doch bitte um eine weitere Woche gedulden. Zähneknirschend habe ich dies dann hingenommen.

Nach 2 Wochen wurde das Auto dann endlich zur Werkstatt des Händlers abgeschleppt. Am nächsten Tag rief mich der Mechaniker an und meinte die Zylinderkopfdichtiung sei defekt. Es zu reparieren würde ca 700- 800 Euro kosten. Ich sagte "ok es läuft ja eh über die Garantie" er wiederrum "da wäre ich mir nicht so sicher da die Zylinderkopfdichtung unter Verschleissteil läuft". Ich war natürlich skeptisch und rief umgehend den Händler an. Dieser war bereits informiert und meinte exakt dasselbe wie der Mechaniker "die Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleissteil". Und somit müsse er für die Kosten nicht aufkommen. Ich war damit natürlich nicht einverstanden da ich mich im vorfeld informiert hatte. Im verlauf des Gespräches kam der Händler mir "entgegen" und er würde die hälfte der kosten üpbernehmen, da ich ja das Auto erst vor 2,5 Monaten bei ihm gekauft hatte. Aber ich sehe trotz allem nicht ein das ich da überhaupt was bezahlen muss da ich ja anspruch auf 1 Gewährlestung habe, das Auto gerade mal vor 2,5 Monaten bei Ihm gekauft habe und lediglich 500 km weit gekommen bin. Der Händler stellt sich nun sturr.

Ich bin nun zum entschluss gekommen ein Anwalt aufzusuchen, auch ein telefonat mit der Rechtschutz gab mir in diesem fall recht. Aber was passiert nun mit Auto? Könnte ich im besten fall vom Kaufvertrag zurücktreten?

Ich würde trotz allem gerne eure Meinung erfahren bzw ähnliche fälle sowie Tipps.

Besten Dank für lesen und Antworten :)

Hier noch mal in kurzform:

  • Auto gekauft von freiem Händler (Bj.2002 - 99,000 km)
  • Kaufvertrag besteht mit Anmerkung : "der Käufer erhält 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe
  • nach ca 2,5 Monaten bzw 500 km Zylinderkopfdichtung defekt
  • Händler weigert sich die Reperaturkosten komplett zu übernehmen, sein Angebot war die hälfte der kosten
Auto, Gebrauchtwagen, Anwalt, Kosten, Gewährleistung, Händler
Als gewerblicher Verkäufer Kommissionsverkauf im Kundenauftrag ohne Gewährleistung?

Hallo.

Ist es rechtlich korrekt dass ein Händler (der auch auf Gebrauchtware eine Gewährleistung geben muss und meines Wissens diese laut Gesetz im Gegensatz zu Privatleuten nicht ausschliessen kann), der im Kundenauftrag Waren verkauft, in dem Fall auf das Ausstellen einer Rechnung verzichten und auch jegliche Gewährleistung ausschliessen kann?

Ich persönlich habe den Eindruck, dass das eine neue Mode von Händlern ist, die teure elektronische Gebrauchtgeräte verkaufen, um eben um die Gewährleistung rum zu kommen. Zumindest habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit häufiger solche "Kommissionsware" von Händlern angeboten wird. Jedoch auch zu Händlerpreisen (die meist etwas höher sind als beim Privatkauf).

Wie ist das in einem solchen Fall? Wenn ich beim Händler ein Gebrauchtgerät kaufe, muss es mich dann als Kunde interessieren, wo er es her hat oder gibt es diese Möglichkeit aus rechtlicher Sicht wirklich, als Händler Waren im privaten Auftrag ohne Gewährleistung und ohne Rechnung zu verkaufen?

Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre das ja schon eine krasse Gesetzeslücke, um als Händler um die Gewährleistungspflicht rum zu kommen.
Den Gebrauchtwarenankauf machen dann beispielsweise eben verschiedene Bekannte als Privatkäufer und der Händler verkauft diese Ware dann ohne Gewährleistung im Auftrag. Find ich alles schon komisch.

Gewährleistung, Gebrauchtware, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer

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