Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall:

Ich habe bei Amazon während eines Osterangebotes einen Kindle Ebookreader rund 40€ günstiger ergattert gegenüber dem regulären Preis. Schon am zweiten Tag merkte ich ein Fehlverhalten des Gerätes. Beim Umblättern überspringt dieser gelegentlich gleich mehrere Seiten und wenn ich die ursprüngliche Stelle durch Zurückblättern wieder zu finden versuche, blättert er statdessen weiterhin vor.

Per Chat reklamierte ich das beim Amazon-Kundenservice und wurde gebeten ein Software-Update durchzuführen. Das tat ich und stellte nach einiger Zeit fest, dass dies keine Besserung mit sich brachte.

Nach einer erneuten Chat-Sitzung wurde ich gebeten das Gerät auf Werkseinstellungen zu versetzen. Dies tat ich dann auch. Leider Ohne Erfolg.

Bei der dritten Chat-Sitzung wurde ich erneut gebeten ein Software-Update durchzuführen. Ebenso ohne Erfolg.

Bei der vierten Chat-Sitzung wollte sich der Mitarbeiter mit den Kollegen beraten und sich telefonisch melden, was er auch versucht hat. Ich war aber leider verhindert.

Ich rief zurück. Eine nette Dame stellte mir noch ein paar weitere technische Fragen, bat um LOG-Daten des Gerätes und einer Videoaufzeichnung des Problems.Dies bekam sie per Email zugesandt.

Einen Tag später rufte ich dort wieder an.Der freundliche Mann teilte mir mit, dass sein Kollege in der Sache noch recherchiert und ich Gedult haben soll. Er fragte auch, ob ich mit einem neuafbereiteten Gerät einverstanden wäre. Das wäre bei Amazons Kindle so in den AGB geregelt, dass in so einem Fall ein REFURBISHED-Gerät als Ersatz versandt wird. Ich sagte, dass ich ein Neugerät bestellt habe und dieses so geliefert bekommen will. Er notierte das und bat mich nochmal um Gedult.

Das war gestern...

Meine Frage ist nun: Darf Amazon das? Immerhin ist mir das Kindle nicht kaputt gegangen, sondern bereits defekt geliefert wurde. Muss ich mich in so einem Fall mit einem gebrauchten Ersatzgerät (Rückläufer, etc.) abfinden?

Vielen Dank im Voraus!

Ja 100%
Nein 0%
Eventuell 0%
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VW Neuwagen Ölverlüst, Getriebe muss rausgenommen werden, kann ich den Wagen zurück geben?

Hallo und Moin, ich hab ein Problem und frage an euch und brauche eure Hilfe. Im Dezember hab ich ein Neuwagen gekauft ein WV, kanapp nach 4 Monate, heute morgen habe ich paar tropfen öl in der Garage am boden gesehen, bin zur werksatt Hingefahren wo ich den Neuwagen auch gekauft hab. Wo der Wagen hoch gehoben wurde, haben wird das Problem gefunden, genau am boden unten direkt unter dem Motor (Siehe foto) in der mitte tropft das öl Nicht Viel paar tropfen waren drauf. Woran das Problem liegt können die genau nicht sagen eventuell wo das auto zusammengebaut wurde irgendwas nicht fest gemacht oder nicht fest geschraubt (die nennten es Garantiefall), deswegen wollen die jetzt ganze Getriebe rausnehmen! Ich war wirklich im Shock und sprachlos! Ich sagte wenn es so ist möchte ich den Wagen nicht haben, es ist Neuwagen und ich möchte nicht das da Ganzes Motor rausgenommen wird um irgendwas im Getriebe festzuziehen! Meine frage an euch, was mach ich in dieser situation, kann ich verlangen das die das Auto zurück nehmen und mir ein neues geben, da es um ein verstäcktes mängel handelt? Oder ist es garnicht so schlimm, und eventuell wars das nach ein paar tropfen und da komm nix mehr. Ich bin wirklich ma boden zerstört und möchte einfach nicht das mein Neuwagen nach 4 Monaten auseinander genommen wird, ist doch einfach blöd. Vielen dank schon mal an alle

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VW, Motor, Garantie, Getriebe, Gewährleistung, Neuwagen
eBay Gewährleistungs-Aschluss vergessen?

Ich bitte um Aufklärung, da mich meine Recherche eher verwirrt je mehr ich mich mit dem Thema befasse.

Ich habe eine Konsole als Privatverkäufer heute verkauft. Ich betreibe kein Gewerbe.Ich lese aber jetzt bei der Google-Plus-Bewertung, dass mein Käufer (Höchstbietender) anscheinend oft Ware kauft und dann wenig später ein defektes Gerät reklamiert. Obwohl natürlich nichts kaputt ist. Versand wird ja bombensicher durchgeführt. Da werde ich mir größte Mühe geben!

Ich bin jetzt besorgt, da ich vergessen hatte bei meinem ersten Verkauf überhaupt die Gewährleistung auszuschließen. Zwar habe ich per Standard-Zusatz angegeben, dass Rückgabe auszeschlossen ist, aber das wird ja nicht reichen? Das steht in der Nähe vom Preis und den Versandkosten. "Rückgabe: Keine Rückgabe" E-Bay hat mich nur hiernach gefragt. Nicht jedoch nach Gewährleistungsausschluss...

Was bedeutet denn Gewähreistung von 2 Jahren vom Umfang her konkret? Ich hafte 2 Jahre dafür, dass das Gerät einwandfrei funktioniert? Die Beweislast müsste ja beim Käufer liegen. Was muss er mir nachweisen?

Oder ist damit gemeint, dass ich nur nachweisen muss, dass das Gerät bis zum Abschicken voll funktionsfähig war (unter Zeugen und entsprechender Dokumentation mittels Fotos/Videos)?

Sollte ich den Kauf rückabwickeln? Muss ich dann Schadensersatz leisten?

Zum Glück habe ich das alles rechtzeitig bemerkt. Die Ware ist noch zu Hause. Was sind eure Tipps? Achja das ganze lief natürlich über PayPal. Schlimmer kann es eigentlich nicht laufen...

Besten Dank!

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eBay, Gewährleistung, Rücknahme

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