Gewährleistung und iPhone Akku?

Ich hab mein iPhone 6 Plus vor 1 Jahr und 11 Monaten bei einem großen Elektronikhändler gekauft und bis auf kleinere Probleme hat es auch super funktioniert. Nur der Akku wurde immer schlechter und war schon nach etwas mehr als einem Jahr schlechter als er sein sollte. Bin dann zum Händler, wurde zu Apple geschickt, von Apple dann wieder zum Händler geschickt und dieser meinte dann ich muss es selbst zahlen, falls er ausgetauscht werden soll, da geht nichts. Lag vielleicht auch daran, dass sie mich mit meinen 16 Jahren zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich ernst genommen haben. Hab es jetzt monatelang vor mich hingeschoben und jetzt kurz bevor die Gewährleistung abläuft möchte ich es doch nochmal versuchen. Hab mich mit sowohl im Internet als auch bei Bekannten, die sich mit Recht auskennen unterhalten und wurde dann doch  zuversichltlich das im Recht war. Bin heute nun mit meiner Vater nochmal hin, da sie ihn vielleicht ernster nehmen. Der Herr vom Kundendienst hatte aber mehrere Ausreden wie z.B, Akku ist ein Verschleißteil, oder den Fehler hätte ich in den ersten 6 Monaten melden müssen etc. was meiner Meinung nach und auch laut diversen Intetnetquellen nicht stimmt, da der Akku deutlich schlechter ist als ein akzeptierbarer Verschleiß nach 2 Jahren (Er hält bei Benutzung knapp 4-5 Stunden). Die Diskussion hat dann auch nichts mehr gebracht und wir sollten am Montag nochmal kommen wenn der Abteilungsleiter wieder da ist. Da dieser vermutlich nicht mehr Einsicht zeigt, ist meine Frage: Wie könnte ich noch argumentieren? Am besten mit Fachbegriffen oder mit Hilfe des BGB? Was könnte ich sonst machen um das am besten durchzubringen? Sorry für den langen Text, aber ich wollte meine Lage möglichst genau schildern. Falls ihr dennoch fragen habt, beantworte ich gerne alles um Hilfe zu bekommen.

Apple, iPhone, Akku, Smartphone, Recht, Reparatur, Gewährleistung, Jura
ebay Privatkauf Mangel an Ware. Verkäufer verweigert Gewährleistung. Was tun?

Hi,

ich hab mir hier schon einiges durchgelesen, aber keine Frage passt zu meiner Situation.

Kurze Zusammenfassung:

  • In ebay Artikel steht: "eine 100% geprüfte Top Camcorder Kamera , keine Mängel"
  • In ebay Artikel steht auch: "Eine Geräte-Garantie (Gewährleistung) kann ich als Privatperson LEIDER nicht geben"
  • Artikelbeschreibung enthält Angaben über Qualität der Bilder
  • Artikelbeschreibung enthält ZUFÄLLIG keine Angaben über Audioqualität
  • Camcorder gekauft weil "100% geprüft" und Artikelbeschreibung mich überzeugt haben, dass das Gerät voll funktionstüchtig ist
  • Ausgepackt und ausprobiert - Klapperndes Geräusch bei der Aufnahme und es ist beim Abspielen zu hören
  • Verkäufer angeschrieben und freundlich um Rücktritt vom Kaufvertrag gebeten
  • Verkäufer sagt, dass er Gewährleistung ausschließt
  • Verkäufer sagt, dass bei Versand und Übergabe an den Versanddienstleister kein Mangel vorhanden war
  • Verkäufer sagt, das Gerät wurde unter Zeugen am Versandtag überprüft, die dies an Eides Statt bestätigen können

Ich hab bei ebay in der Hilfe folgendes gefunden:

  1. Wann liegt ein Mangel vor? - Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.
  2. Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen? - Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie können: - Nacherfüllung verlangen; - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; - Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
  3. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich völlig ausschließen. Hierzu ist jedoch ein entsprechender Hinweis auf der Artikelseite erforderlich. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt oder bewusst falsche Angaben macht. Selbst wenn ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, haftet er für die von ihm zugesicherten Eigenschaften der Sache (BGH, VIII ZR 96/12, vom 19.12.2012)

Meine Fragen:

  • Muss der Verkäufer trotzdem Gewährleistung geben?
  • Der Verkäufer schrieb: "Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, versichert bis Euro 500.- per DHL." Trifft DHL die Schuld und ich kann von DHL das Geld verlangen?
  • Ich hab das Gefühl, der Verkäufer hat das schon öfter gemacht, da er schon von vornherein (in der ersten Antwort) erwähnt, dass er Zeugen hat, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Ware 100% funktionstüchtig war. Soll ich ebay einschalten?
  • Ich kann den Camcorder nicht benutzen. Die Hauptfunktion ist nicht gegeben. Was sind jetzt meine Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus

Camcorder, eBay, Gewährleistung, Mangel, Privatkauf
Geld zurück nach mehrfacher Reparatur auf Garanatie (Laptop)?

Ich habe mein Lenovo Yoga 3 14" nun drei Mal zu Lenovo geschickt, weil immer wieder was kaputt war. Erst ist das Gerät bei Erschütterung abgestürzt und kam ohne Reparatur wieder - ein Softwarefehler wurde ermittelt. Beim zweiten Mal war gleich mehr kaputt: Absturz bei Erschütterung, Wolken auf dem Display, Lüfterrattern, defekte Seitentasten und extem vergilbtes Gehäuse. Diesmal wurde alles, bis auf das Gehäuse repariert. Als ich das Gerät dann wieder bekommen habe, war eine Stelle vom Gehäuse abgeplatzt und ich habe den Laptop erneut eingeschickt.

Heute kam das Gerät dann endlich wieder an und ich konnte den Laptop das erste Mal seit 9 Wochen wieder benutzen. Nach der Installation meiner Daten und nach einigen Stunden Gebrauch sind mir wieder Sachen aufgefallen: Irgendwas klackert ab und zu - denke das kommt von der Lüftung, die Capslock-LED bleibt nicht mehr an und die " i "-Taste ist extrem überempfindlich. Ich brauche die Taste nur ganz leicht zu berühren und es wird ein " i " eingegeben. Beim Schreiben kommt dann oft ein "ii" oder "iii". Diese Probleme hatte ich selbst noch nie und scheinen durch die erneute Reparatur (Gehäusewechsel) entstanden zu sein.

Die Heinis bei Medion in Görlitz machen jedes mal was neues kaputt, wenn sie was anfassen und das kann doch langsam nicht mehr angehen?

Ich besitze den Laptop seit August 2015, bin also noch in der Herstellergarantie.

Habe ich eine Chance das Geld zurück zu bekommen? So langsam habe ich die Schnauze voll mit dem Teil und komm mir von Lenovo nur verarscht vor.

Rechtsschutzversicherung habe ich, könnte man das darüber laufen lassen oder sind die Chancen da eher schlecht?

Computer, Notebook, Garantie, Gewährleistung, Lenovo
Nur eine Gutschrift bei nicht funktionieren eines Gerätes rechtens?

Hallo community,

Undzwar habe ich eine Frage zu der ich im Internet keine genaue Antwort finden konnte aber vielleicht weiß jemand da mehr Bescheid

Folgende Situation: ich habe mir eine PlayStation 4 bei Mediamarkt geholt in einem Angebot für 196€ leider hatte dieses Gerät einen Defekt und man konnte keine Spiele drauf spielen ohne dass die Konsole einfach ausging. Aus diesem Grund bin ich zum Mediamarkt und wollte ein Austausch gerät oder eine Reparatur haben da ich die PlayStation an sich gut finde und ich die wenigen Minuten die ich spielen konnte auch genossen habe, allerdings wollten die Abteilungsleiterin mir nur eine Gutschrift über diesen Betrag geben mit dem ich mir was anderes hätte aussuchen oder halt das Geld zurück bekommen könnte, allerdings wollten sie es weder reparieren noch gehen eine der anderen Geräte austauschen die im Laden verfügbar waren (jetzt kostet sie 299€).

Nach langer Diskussion mit dem Filialleiter wurde mir ein Austausch gerät gegeben allerdings hat dieser behauptet dass dies eine Ausnahme sei und sie dass nur aus Kulanz machen.

Nun ist meine Frage ist das rechtens? Habe ich als Käufer nicht einen Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch? Ich habe mit dem psn Support telefoniert und die haben mir gesagt sollte das Problem weiter auftreten könne ich das Gerät einfach umtauschen

Danke schon mal im Voraus für antworten

Mit freundlichen Grüßen Jimi

Kaufrecht, Sony, Gewährleistung, Media Markt
Angelrolle umtauschen oder Reklamieren nach ca. 3 Monaten und war noch nicht in Gebrauch?

Guten Morgen zusammen, ich habe mir vor ca. 3 Monaten im September bei Fishermanns Partner eine Angelrolle zum Forellenfischen am See gekauft, ich habe an den Regalen gute 45 min gekurbelt um dann die für mich entsprechende Rolle zu finden, es wurde dann eine Axxa Spin 2 in der Ausführung 2000 für ich glaube 39.99 Euro (Relativ günstig) Da ich dieses Jahr noch nicht zum Angeln kam da mich der Oktober und November durch einen Todesfall aus der Bahn geworfen hat bin ich jetzt wieder voller Zuversicht und hab meine Angelklamoteen mal alle im Keller Sortiert und zum Teil auch gesäubert. Ich habe dann mal meine "Neue Rolle" ausgepackt und mich wunderte gleich das diese irgendwie anders läuft und ich nahm auch ein leichtes nicht störendes aber irritierendes nicht durchgängiges Schleifgeräuch wahr. Dann viel mir noch auf das die Kurbel vielleicht etwas schwergängiger war wie die im Laden, ich kann mich aber auch Täuschen, ich weiss jan icht ob es vielleicht sogar an den Temperaturen liegt aber bei mir im Keller ist es Warm und ich weiss das Öle und Fette eine Viskosität besitzen die bei anderen Temperaturen schwanken. Vielleicht könnt Ihr mir helfen wie ich vorgehen soll? Rolle aufmachen und selber Hand anlegen evtl Fetten oder Ölen oder definitiv beim Händler Reklamieren oder umtauschen? Wie gesagt die Rolle wurde noch nicht einmal am Wasser eingesetzt nur zuhause zum Testen.

Vielen Dank schon mal!

Hobby, angeln, Rechte, Gewährleistung, Umtausch, Angelrolle

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