Fahrzeug gekauft ,laut Beschreibung Partikelfilter , keine Eintragung, laut TÜV kein Filter verbaut. Meine Rechte?

Hallo an alle,

Wir haben gestern ein Fahrzeug gekauft( Mercedes 270 CDI), das laut Beschreibung mit einem Partikelfilter und grüner Plakette nachgerüstet wurde. Heute morgen bin ich zur Zulassungsstelle um das Fahrzeug anzumelden und fragte dann auch nach einer neuen Plakette zwecks Kennzeichenwechsel. Da wurde mir gesagt gibt's nicht, nur gelb. So sei er eingetragen. So, Problem Nr.1 wir wohnen in einer Umweltzone und dürfen das Fahrzeug hier gar nicht fahren, hätten es auch nicht gekauft, wenn wir das gewusst hätten.

Habe dann natürlich den Verkäufer kontaktiert zwecks Papier über den Einbau des Filters, der hat aber nix, er selbst hatte das Fzg nur 3 Wochen. Er hätte es selbst mit dieser Beschreibung gekauft und wollte mit demjenigen Kontakt aufnehmen.

Da die grüne Plakette von A.T.U. angebracht wurde, habe ich in der entsprechenden Filiale angerufen. Dort wurde mir gesagt das beim letzten Ölwechsel im Juli eingetragen wurde er besitze einen Partikelfilter. Darum auch dir grüne Plakette. Wir also zu unserem hiesigen A.T.U. Die können uns keine neue Plakette geben ... sollen das beim TÜV prüfen lassen. Gesagt, getan. 2 Prüfer haben sich das ganze 10 Minuten angeschaut und im Motorraum rumgesucht aber keinen Filter gefunden. Tja und nun? Verkäufer sieht sich im Recht und will weder Rücknahme noch Ausgleichszahlung . Obwohl es explizit in der Beschreibung stand. Sind wir jetzt selbst schuld das wir keinen Nachweis verlangt haben? Es ist unser 1. Diesel und da ja Plaketten nicht einfach so verkauft werden, sind wir von der Richtigkeit der Angaben ausgegangen.

Morgen will sich die Geschäftsleitung von dem dortigen A.T.U. bei mir melden, aber die werden das sicher so drehen das der Mechaniker sich wohl verguckt hat und sich rausreden, so klang es schon am Telefon. Mein Mann fährt morgen zu unserem Mercedes Händler und lässt die noch mal nachsehen, weil der Verkäufer meint der Filter würde irgendwo innen liegen... Aber warum würde er dann nicht ordnungsgemäss eingetragen? Man lässt doch nicht für 1000€ etwas nachrüsten und dann nicht eintragen. Für uns ist das der totale Reinfall. 3000€ bezahlt für ein Fahrzeug das wir quasi nicht nutzen dürfen. Wir haben 5 Kinder und uns das Geld hart zusammengespart und sollen das einfach hinnehmen? Hat nicht auch ein privatverkäufer pflichten? LG Saskia

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Ebay Kleinanzeigen - Der Käufer behauptet, ich hätte ihn betrogen?

Ich habe vor kurzer Zeit eine Kaffeemaschine auf ebay Kleinanzeigen für unter 25€ verschickt. Alle Mängel, die die Maschine bis dahin hatte, hatte ich auch angegeben. Nun behauptet der Käufer, es wären Teile der Maschine abgebrochen. Auch wenn ich weiß, dass ich eine funktionstüchtige Maschine ohne irgendwelche abgebrochenen Teile abgeschickt habe, wollte ich bei dem geringen Preis nicht ewig streiten und habe ihm, wie dann vereinbart, die Hälfte des Gesamtpreises zurück überwiesen. Er selbst hat per Mail bestätigt, dass er damit einverstanden ist, jedoch im Falle einer Ausbleibenden Überweisung das Produkt an mich zurückschickt, auf meine Kosten, und einen Anwalt bemühen will. Nun ist das Geld ja bei ihm, was er auch schriftlich bestätigte. Jedoch fiel ihm nun ein, das Gerät vollständig auseinander zu bauen und da die abgebrochenen Teile laut seiner Aussage komplett fehlen sollen, droht er mir erneut, da er mir dadurch quasi bewiesen hätte, ich hätte ein defektes Gerät verkauft und ihn betrügen wollen.Ich habe leider keine Gewährleistung ausgeschlossen, bin aber der Meinung, dass ich nun A) wegen des beidseitigen Einlassens auf den Vergleich, die Hälfte des Preises zurück zu zahlen und B) weil das Gerät nun vollständig zerlegt sein soll, nun nichts mehr zu befürchten habe.Die nächste Rechtsberatung ist diesen Monat leider im Urlaub, deshalb würde ich gerne erstmal hier fragen.

Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Gewährleistung
Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung?

Hey Leute,

wahrscheinlich ist das hier das falsche Forum um diese Frage zu stellen. Trotzdem erhoffe ich mir, dass es den Einen oder Anderen gibt, der mir hier weiterhelfen kann.

Mein Freund und ich stehen gerade vor einem Autokauf. Ich persönlich habe mich in einen VW CC (2012, 56.000km) verliebt. Dieser wird allerdings von einem einfachen Händler angeboten (den wir allerdings schon einige Jahre kennen). Auf der anderen Seite steht mein Freund, der sich zwar jetzt noch nicht zu 100% festgelegt hat, aber sagt, er möchte beispielsweise einen Audi bei einem Audivertragshändler kaufen. In dem Fall hat er mir einen A4 (2012, 60.000km) als Fahrzeug seiner Interesse genannt.

Jetzt komme ich zur eigentlichen Frage: Der A4 bekommt, auf Grund seines Alters, nur für ein Jahr die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie.

  • Lohnt sich diese, wenn man bei jedem anderen Händler auch ein Jahr der gesetzlichen Gewährleistung bekommt?
  • Ist es nicht auch so, dass Audi auch erst einmal das erste halbe Jahr auch die gesetzliche Gewährleistung anbieten muss und ab dem 7. Monat alles nur Kulanz ist?
  • Habt ihr Erfahrungen mit der Audi :plus Garantie oder mit einer vergleichbaren von BMW oder Mercedes?
  • Würde sich das (auch der finanzielle Mehr-Aufwand) in euren Augen lohnen?

Ganz liebe Grüße & vielen Dank für eure Zeit

das milkaschwein

Garantie eines Vertragshändlers 100%
Gewährleistung eines normalen Händlers 0%
Ansprüche sind - in diesem Beispiel - ähnlich 0%
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