Überbelegung in Eigentumswohnung?

Handelt es sich um Überbelegung?

Wie schon mal gefragt (https://www.gutefrage.net/frage/mit-wievielen-personen-darf-man-eine-wohnung-bewohnen-und-darf-man-in-einer-eigentumswohnung-einen-grossen-hund-halten?foundIn=user-profile-question-listing) wohnen in der EIGENTUMSWOHNUNG (mit ca. 77qm) über uns: 3-4 Erwachsene mindestens 2 Kinder im Alter von etwa 10 Jahren 1 Baby und ein ziemlich großer Hund.

Alles, was im Internet zum Thema Überbelegung zu finden ist, bezieht sich auf MIETWOHNUNGEN. Es handelt sich hier aber um eine EIGENTUMSWOHNUNG. (Ja, ich weiß was Eigentum bedeutet.)

Die Informationen/Kriterien zur Überbelegung einer MIETWOHNUNG werden erfüllt bzw nicht erfüllt, je nach Standpunkt: pro Person 9-10 qm: passt, da 77qm für 7 Leute maximal 2 Personen pro Raum: passt auch, da 4-Raum-Wohnung

Aber wenn von Arge/Jobcenter/Arbeitsamt eine 80qm-Wohnung für 3 Personen reichen soll, wie können die dann mit 6-7 Personen plus Baby und Hund auf 77qm leben/hausen?

Dazu kommt, dass es von Seiten der Verwaltung hieß: Da zieht ein älteres Ehepaar ein. Jetzt ist es aber so, dass hier 6-7 Personen plus Baby und Hund wohnen.

Das schlimmste ist aber: Die Kinder rennen und rummsen durch die Wohnung. Ja, man muss Kinderlärm ertragen. Aber warum gehen die nicht raus? Rasenfläche direkt am Haus, Spielplatz und Fussballplatz in 5 Minuten Entfernung. Diese Kinder spielen NIE draußen. An Spielkameraden kann es nicht liegen, fast täglich spielen Kinder gleichen Alters auf der Rasenfläche.

Und mit 10 Jahren sind die auch alt genug, zu verstehen, dass man Rücksicht auf die anderen Wohnungseigentümer nehmen muss.

Vor allem die Zeit des Lärms ist komisch: bis etwa 18 Uhr ist es fast immer ruhig, aber ab 18 Uhr geht es dann los mit Rummsen. Früher bis 22 Uhr, in letzter Zeit(seit einem Monat) bis 23 Uhr oder länger. Also Zeiten, wo die Kinder ins Bett gehören. Vielleicht staut sich der Bewegungsdrang den ganzen Tag auf und abends muss er dann ausgelebt werden. Vorher gehen die nicht zu Bett.

Auch wenn es sich um Eigentum handelt, muss man dorch etwas gegen die Überbelegung und den daraus resultierenden Lärm machen können?

Eigentumswohnung, Nachbarstreit
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

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