Gehalt bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Moin :)

Ich brauch ganz dringend Experten im Bezug auf das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft.

Ich bin grade in der Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistin und nun ab nächster Woche im 4 Monat Schwanger.

Vom 1-3 SSMonat musste ich ganz normal im Lager weiterarbeiten. Es wurde in der Zeit eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben, in der stand, was ich ab nun an nicht mehr darf.

Diese Gefährungsbeurteilung wurde aber Abgelehnt so das ich jetzt nicht mehr im Lager beschäftigt werden darf (Sie war einfach zu Schwammig geschrieben)

So weit so gut :D Nun möchte mein Chef mich im Büro einsetzte. Da das Büro bei uns aber alleine schon ein ganz anderer Beruf ist weil wir ein großes Lager sind (Ist ja von Lager zu Lager unterschiedlich) hab ich da relativ wenig Lust drauf und stresst mich ziemlich den Job eines Speditionskaufmannes zu übernehmen.

Vor wenigen Tagen meinte mein Chef, dass es dem Beschäftigungsverbot aus dem Weg gehen möchte und mich somit mit anstehende Büroarbeiten im Dienstplan einträgt.

So, nun meine Frage:

Einer der wichtigsten Aspekte ist natürlich immer das Geld. Wenn ich mir jetzt vom Frauenarzt ein BV einholen lasse, muss der Arbeitgeber mir trotzdem 100% auszahlen obwohl er mich im Büro einsetzt (Dort besteht ja an sich nicht die Gefährdung, wie ich sie im direkten Lager habe) oder kommt er dadurch mit wenigeren Prozenten davon, dadurch das ich vom Frauenarzt das Verbot bekommen habe und nicht von der Firma?

Vielen Dank :)

Schwangerschaft, Ausbildung, Beschäftigungsverbot, Fachkraft für Lagerlogistik, Gynäkologe, Lager, Lagerlogistik, schwanger, Ausbildung und Studium
Beschäftigungsverbot mit Bürojob Schwangerschaft?

Hallo die Damen und Herren,

ich fasse mich mal kurz und hätte da mal eine Frage, wie ihr es im Titel schon lesen könnt. Gibt es die Möglichkeit mit einem Bürojob ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Es hat ja auch seine Gründe! Ich habe extreme Rückenschmerzen vom ganzen Sitzen. Wenn ich Kunden bediene (teilweise 2-3 stündige Beratungen) im Stehen, macht mein Kreislauf schlapp und mir ist sehr oft schwindelig, so dass ich mich fest halten muss. Die Kunden denken sich bestimmt auch seinen Teil... Dank Corona hab ich auch fast dauerhaft eine Maske auf, die keinen Vorteil zu meiner sowieso schon bestehender Übelkeit bietet. Da ich in einer riesigen Ausstellung sitze ohne Fenster, die man öffnen kann, prallt die Sonne hier volle Kanne rein und es fühlt sich an wie Sauna. Dazu fehlt die nicht vorhandene Luft und dadurch habe ich nach 3 Arbeitsstunden mit schlimmen Kopfschmerzen zu kämpfen. Die einzige Möglichkeit hier Luft reinzulassen ist die Lagertür, die direkt hinter meinem Rücken ist und somit in mein Rücken zieht, wenn ich die Tür auf lasse. Ob mein Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft weiß? Nein, da es noch zu früh ist. Nach der kritischen Zeit wird er es aber erfahren. Ob es ihn interessieren wird wie es mir geht? Nein, da er kein Chef ist, den man sich wünscht.

Danke Schon mal vorab für eure Antworten und sorry für den langen Text.

Arbeit, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Gesundheit und Medizin
Beschäftigungsverbot als schwangere Typ1 Diabetikerin?

Hallo zusammen.

Vor ca. einer Woche habe ich per Test erfahren das ich offenbar schwanger bin. In einer Woche habe ich leider erst einen Termin beim Frauenarzt bekommen, um mir dieses Ergebnis bestätigen zu lassen. Nun ist die Situation so:

Ich habe seit 17 Jahren Diabetes Typ1. Mit dem Diabetes an sich ist alles in Ordnung, bis auf ein wenig Schwindel aufgrund der niedrigeren Blutzuckereinstellung als normal. Allerdings habe ich gelesen das Diabetes zur Einstufung als „Risikoschwangerschaft“ führt.

Zudem befinde ich mich am Ende meines Studiums. Ich habe kaum noch Vorlesungen und müsste, sofern meine Rechnung stimmt, auch keine Pause einlegen. Die möchte ich mir durch den Arzt selbstverständlich bestätigen lassen, man kann sich ja auch irren.

Nebenbei arbeite ich 10h pro Woche in einem Seniorenheim als Sekretärin. Ich teile mir mein Büro (aufgrund einer stets offenen und undichten Tür) mit meinem Chef, welcher (für einen Nichtraucher) gefühlt durchgehend Im Büro raucht. Habe viel Kontakt zu unseren Bewohnern, Kunden, Partnern usw.

Nun zu meiner eigentlich Frage: Wie wahrscheinlich ist es, aufgrund der (ich denke) Risikoschwangerschaft und dem Arbeitsplatz (habe gelesen Kindergärtnerin und co dürfen ebenfalls nicht mehr arbeiten?) ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?

Vielen Dank im voraus :)

Gesundheit, Arbeit, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Gesundheit und Medizin
Aufhebung Beschäftigungsverbot: Darf der AG mir Urlaub abziehen?

Hallo zusammen,

ich erhielt von meiner Frauenärztin ein vorläufiges BV, da mein AG meinen Arbeitsplatz am Empfang nicht mit einem Stuhl ausstatten wollte.

Einen Tag später erhielt ich von der Beauftragten für Mutterschutz vom Regierungspräsidium per Telefon die Aussage, ich könne wieder arbeiten gehen, da mein Arbeitsplatz schwangerengerecht wäre. (Ist er nicht, aber das ist ein anderes Thema.) All das hätte sie auch mit der Personalsachbearbeiterin des Hotels, in dem ich arbeite, besprochen.

Weil ich mich noch nicht in der Lage fühlte, wieder arbeiten zu gehen, brachte ich deshalb eine Krankmeldung für die restliche Woche. Daraufhin schrieb mir die Personalsachbearbeiterin, dass ich bis zur Aufhebung des Beschäftigungsverbotes keine Krankmeldung bräuchte. (E-Mails alle zum Nachweis gespeichert).

Deshalb brachte ich für die darauffolgende Woche keine Krankmeldung. Mittwochs schrieb ich dann eine Mail, und wollte wissen, ob es denn schon Neuigkeiten gäbe bezüglich der Aufhebung. Daraufhin teilte mir die Personalsachbearbeiterin per Mail mit, dass es wohl nichts schriftlichem Bedarf und das Beschäftigungsverbot hiermit aufgehoben wäre.

Weil ich von Montag-Mittwoch dann keine Krankmeldung vorlegen konnte, haben die mir nun einfach Urlaub eingetragen, mit der Aussage, ich hätte von der Aufhebung bereits am 20.05. gewusst und somit in diesem Zeitraum unentschuldigt gefehlt.

Ich bin mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Schließlich erhielt ich die Information, dass die Bearbeiterin dieselben Informationen wie ich erhielt und daraufhin das Schreiben der Sachbearbeiterin, dass ich bis zur Aufhebung keine Krankmeldung bräuchte. Wieso muss denn ICH wissen, dass es dazu nichts schriftliches Bedarf? Bin ich die, die im Personalwesen arbeitet, oder die Kollegin? Jetzt wird mir der Urlaub abgezogen, obwohl ich nur keine Krankmeldung vorlegte, wegen ihrer falschen Aussage über die nicht-Benötigung der Krankmeldung.

Wenn ich im recht bin, wie kann ich das am Besten formulieren, damit ich nicht schon wieder zum Anwalt (wegen 3 Urlaubstagen) rennen muss, nachdem ich schon eine Rennerei und einen Kostenaufwand hatte, weil sie versucht hatten, mich zu kündigen...

Wäre schön, wenn sich da jemand etwas auskennt. Möchte die ganzen Demütigungen nicht auf mir sitzen lassen, auch wenn es jetzt nur um drei Tage Urlaub geht.

Danke schon mal.

Recht, Arbeitsrecht, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Urlaubsanspruch, Ausbildung und Studium

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