Telefonischer Support Deutschlandticket?

Hallo zusammen,

Ich würde jetzt erstmal den Vorfall schildern. Es geht darum dass ich jetzt einfach nicht weiß, welche weiteren Schritte ich tun kann.

Ich hatte seit Juni das Deutschlandticket als Abo über deutschlandticket.de gekauft. Im August hat die Abbuchung für das September Ticket nicht geklappt.

Am 25.08. Kam dann eine Mail von Transdev mit der Zahlungsaufforderung, dieser ich am 31. dann nachkam.

Als nach zwei Wochen noch kein Ticket kam, hab ich den Support angeschrieben, aber keine Rückmeldung erhalten bisher.

Am 27.09. kam eine neue Erinnerung zur Zahlung der ich dann auch sofort nachgekommen bin. Insgesamt gab es keinen Abbuchungsversuch im September, sodass ich jetzt auch kein Oktober Ticket hab.

Das heißt ich habe jetzt für September und Oktober manuell überwiesen und für beide Monate kein Ticket erhalten, zahle gerade täglich für meine Fahrten und vom Kundensupport (zuletzt letzte Woche mit Zahlungsnachweisen angeschrieben) kommt nichts. Eine Telefonnummer gibt es auch nicht.

Ich weiß jetzt einfach nicht was ich noch tun kann/soll. Wenn ich auf ein anderes Ticket zurückgreife zahle ich mehr für weniger Leistung und mein Geld sehe ich auch nicht wieder.

In der Abo Übersicht auf deutschlandticket.de steht lediglich, ich hätte das Abo im August gekündigt. Trotzdem bekomme ich Zahlungserinnerungen aber keine Antwort vom Support.

Hat wer eine Idee an wen ich mich wenden kann?

Danke!

Deutsche Bahn, Lastschrift, Ticket, Abonnement, Deutschlandticket
Aufhebung Beschäftigungsverbot: Darf der AG mir Urlaub abziehen?

Hallo zusammen,

ich erhielt von meiner Frauenärztin ein vorläufiges BV, da mein AG meinen Arbeitsplatz am Empfang nicht mit einem Stuhl ausstatten wollte.

Einen Tag später erhielt ich von der Beauftragten für Mutterschutz vom Regierungspräsidium per Telefon die Aussage, ich könne wieder arbeiten gehen, da mein Arbeitsplatz schwangerengerecht wäre. (Ist er nicht, aber das ist ein anderes Thema.) All das hätte sie auch mit der Personalsachbearbeiterin des Hotels, in dem ich arbeite, besprochen.

Weil ich mich noch nicht in der Lage fühlte, wieder arbeiten zu gehen, brachte ich deshalb eine Krankmeldung für die restliche Woche. Daraufhin schrieb mir die Personalsachbearbeiterin, dass ich bis zur Aufhebung des Beschäftigungsverbotes keine Krankmeldung bräuchte. (E-Mails alle zum Nachweis gespeichert).

Deshalb brachte ich für die darauffolgende Woche keine Krankmeldung. Mittwochs schrieb ich dann eine Mail, und wollte wissen, ob es denn schon Neuigkeiten gäbe bezüglich der Aufhebung. Daraufhin teilte mir die Personalsachbearbeiterin per Mail mit, dass es wohl nichts schriftlichem Bedarf und das Beschäftigungsverbot hiermit aufgehoben wäre.

Weil ich von Montag-Mittwoch dann keine Krankmeldung vorlegen konnte, haben die mir nun einfach Urlaub eingetragen, mit der Aussage, ich hätte von der Aufhebung bereits am 20.05. gewusst und somit in diesem Zeitraum unentschuldigt gefehlt.

Ich bin mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Schließlich erhielt ich die Information, dass die Bearbeiterin dieselben Informationen wie ich erhielt und daraufhin das Schreiben der Sachbearbeiterin, dass ich bis zur Aufhebung keine Krankmeldung bräuchte. Wieso muss denn ICH wissen, dass es dazu nichts schriftliches Bedarf? Bin ich die, die im Personalwesen arbeitet, oder die Kollegin? Jetzt wird mir der Urlaub abgezogen, obwohl ich nur keine Krankmeldung vorlegte, wegen ihrer falschen Aussage über die nicht-Benötigung der Krankmeldung.

Wenn ich im recht bin, wie kann ich das am Besten formulieren, damit ich nicht schon wieder zum Anwalt (wegen 3 Urlaubstagen) rennen muss, nachdem ich schon eine Rennerei und einen Kostenaufwand hatte, weil sie versucht hatten, mich zu kündigen...

Wäre schön, wenn sich da jemand etwas auskennt. Möchte die ganzen Demütigungen nicht auf mir sitzen lassen, auch wenn es jetzt nur um drei Tage Urlaub geht.

Danke schon mal.

Recht, Arbeitsrecht, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Urlaubsanspruch, Ausbildung und Studium
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