Beschäftigungsverbot im Kindergarten in der Schwangerschaft?

3 Antworten

Ein Gyn darf nur dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn gesundheitliche Risiken für dich oder das Ungeborene bestehen. Alles andere läuft über den Betriebsarzt.

Komisch, mein BV habe ich direkt von meiner Gynäkologin bekommen, ich arbeite in der Pflege.

Dass sie es nicht kann wäre mir neu, aber es ist oft so, dass man weiter verwiesen wird. Besteh drauf falls du nicht immun bist

Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei fehlenden Immunitäten der Gynäkologe das BV erteilt.

Ich würde aber nochmal im Betrieb nachfragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.