Beschäftigungsverbot im Kindergarten in der Schwangerschaft?
Ich war heute bei meiner Gynäkologin, ich arbeite im Kindergarten als Integrationskraft bin also nicht direkt im Kindergarten angestellt. Aufgrund meiner bestehenden Schwangerschaft besteht Beschäftigungsverbot wenn ich keine speziellen Antikörper habe. Meine Gynäkologin hat gesagt dies könnte sie nicht ausstellen das müsste ein Betriebsarzt machen? Hat jemand Erfahrung damit? Kann eine Gynäkologin einen wirklich nicht Freistellen?
3 Antworten
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Ein Gyn darf nur dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn gesundheitliche Risiken für dich oder das Ungeborene bestehen. Alles andere läuft über den Betriebsarzt.
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Komisch, mein BV habe ich direkt von meiner Gynäkologin bekommen, ich arbeite in der Pflege.
Dass sie es nicht kann wäre mir neu, aber es ist oft so, dass man weiter verwiesen wird. Besteh drauf falls du nicht immun bist
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei fehlenden Immunitäten der Gynäkologe das BV erteilt.
Ich würde aber nochmal im Betrieb nachfragen.