Beschäftigungsverbot anstelle von Kurzarbeit?

1 Antwort

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.

Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme