Kann die Werkstatt die Auszahlung von vorhandem Guthaben verweigern?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ich hatte mit meinem Motorrad eine Inspektion bei einer Werkstatt. Halbes Vermögen da gelassen, Rechnung bekommen und zu Hause ist mir aufgefallen, dass deutlich zu viel Arbeitszeit berechnet wurde. Ich am nächsten Tag dahin und gesagt ich hätte gerne die zu viel berechnete Arbeitszeit zurück erstattet. Die Werkstatt hat eingesehen, dass zu viel Arbeitszeit berechnet wurde, meinte dann aber, dass sie aufgrund von Buchhaltung und pipapo das Geld nicht auszahlen können. Stattdessen können Sie mir ein Guthaben (knapp 150€ sind es) in mein Konto setzen und wenn ich das nächste mal zur Inspektion komme wird das verrechnet.

Nun zur Frage: Kann ich darauf beharren, dass mir das Guthaben doch ausgezahlt wird? Ist ja im Endeffekt nicht mein Problem wie die das beim Jahresabschluss in ihrer Buchhaltung einbauen. Wenn ich das Motorradfahren jetzt zum Beispiel dran geben würde könnte ich das Guthaben ja auch gar nicht mehr einlösen bzw. verrechnen lassen.

Muss ich erst mit rechtlichen Schritten drohen oder kann man wohl nochmal im vernünftigen Ton mit denen reden, dass sie es mir doch auszahlen? (Wollten sie beim 1. Mal unter keinen Umständen machen, waren dann auch schnell recht unfreundlich)

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Motorrad, Rechnung, Recht, Werkstatt, Arbeitsrecht, Kosten, Arbeitszeit, Auszahlung, Gesetzeslage, Guthaben, Inspektion, Konto, Verweigerung
Arbeitszeit - Minusstunden in der Nebensaison?

Hallo liebe Community,

meine Frage ist evtl. etwas spezieller, habe ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort im Netz zu diesem Thema gefunden.

Es geht um einen sehr guten Freund, nennen wir ihn mal Tim, der in einem Restaurant arbeitet, welches hauptsächlich von der Sommersaison profitiert. Daran ist erstmal nichts auszusetzen, jedoch liegt im Begriff "Saison" das Problem.

Tim hat der Sommersaison immer genug Arbeit und bekommt auch seine Stunden ohne Probleme zusammen, zusätzlich geleistete Überstunden, welche er für freie Tage oder Auszahlung nutzen darf. Alles kein Problem, jedoch wird vom Arbeitgeber verlangt dass Tim sich einen schönen großen Puffer für die Nebensaison aufbauen soll, da in der Nebensaison keine 5 bis 6 Tage geöffnet wird, sondern nur 3 Tage.

Tim hat also das Problem, dass er in der Nebensaison nicht genug Arbeit von seinem Arbeitgeber bekommt und baut deshalb die Überstunden wieder ab, bzw. baut Minusstunden auf.

Diese Vorgehensweise ist jedes Jahr gleich und auch auf dem Arbeitszeitkonto wird dies, dem Anschein nach, ordentlich dokumentiert.

Tim weiß aber um die Regelung der Minusstunden relativ gut Bescheid. Steht im Arbeitsvertrag oder anderen Verträgen keine Klausel zu Minusstunden, so sind diese an sich nicht anzurechnen, sofern Tim diese nicht selbst verschuldet hat. Wenn Tims Arbeitgeber aber zu Tim sagt, er könne heute früher Feierabend machen, so darf der Arbeitgeber Tim keine Minusstunden aufzwingen, da Tim seine Arbeitskraft angeboten hat, der Arbeitgeber diese aber nicht angenommen hat.

Leider ist sich Tim unsicher bei dem Thema Nebensaison. Darf Tims Arbeitgeber ihm Minusstunden anrechnen, wenn der Arbeitgeber selbst das Geschäft 4 Tage in der Woche schließt oder muss Tim diese Minusstunden in der Nebensaison hinnehmen?

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten ;)

Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitkonto, Gastronomie, Saison, Überstundenregelung, Minusstundenregelung
Überstunden und Arbeitszeit, Vertrag?

Hallo!

Ich kann deutsch nicht so perfekt, speziell wenn es um so eine Fachsprache geht.

Also ich hätte paar Frahen wegen Arbeitszeit und Überstunden, ich arbeite als Lackierer:

  1. Im Vertrag steht: "Zuschläge für Über- und Mehrarbeit sowie Wochenend-..... arbeit werden nicht gezahlt, sie sind in den Bezügen mitenthalten."

Wie ich es richtig verstehe, für Überstunden bekomme ich kein extra Zuschlag oder so?

2.Im Vertrag steht:

"Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Puasen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen."

"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf die Anforderung gegebenfalls auch Über- und Mehrarbeit sowie Wochenendarbeit im jeweils gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten."

Heißt es wenn Chef sagt ich muss länger arbeiten heute um mehr Arbeit zu erledigen, ich muss diese Überstunden machen richtig? So lange nicht mehr als 40 Stunden pro Woche sind? Das heißt er schickt mich auch öfter mal nach Hause weil zu wenig Arbeit ist, so lange es sind 40 Stunden pro Woche (wie im Vertrag) kann er das alles machen, richtig?

Was wenn ich aber freiwillig Überstunden mache, und sagen wir ich bin bei 43 Stunden in der Woche. Er sagt dann am Freitag ich soll 3 Stunden früher gehen, er muss diese Stunden bezahlen richtig?Oder ich muss nicht unbedingt Feierabend machen. Ich habe ja 3 Stunden freiwillig mehr für mich gerarbeitet um mehr Geld zu bekommen?

Überstunden, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitszeit