Kann die Werkstatt die Auszahlung von vorhandem Guthaben verweigern?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ich hatte mit meinem Motorrad eine Inspektion bei einer Werkstatt. Halbes Vermögen da gelassen, Rechnung bekommen und zu Hause ist mir aufgefallen, dass deutlich zu viel Arbeitszeit berechnet wurde. Ich am nächsten Tag dahin und gesagt ich hätte gerne die zu viel berechnete Arbeitszeit zurück erstattet. Die Werkstatt hat eingesehen, dass zu viel Arbeitszeit berechnet wurde, meinte dann aber, dass sie aufgrund von Buchhaltung und pipapo das Geld nicht auszahlen können. Stattdessen können Sie mir ein Guthaben (knapp 150€ sind es) in mein Konto setzen und wenn ich das nächste mal zur Inspektion komme wird das verrechnet.

Nun zur Frage: Kann ich darauf beharren, dass mir das Guthaben doch ausgezahlt wird? Ist ja im Endeffekt nicht mein Problem wie die das beim Jahresabschluss in ihrer Buchhaltung einbauen. Wenn ich das Motorradfahren jetzt zum Beispiel dran geben würde könnte ich das Guthaben ja auch gar nicht mehr einlösen bzw. verrechnen lassen.

Muss ich erst mit rechtlichen Schritten drohen oder kann man wohl nochmal im vernünftigen Ton mit denen reden, dass sie es mir doch auszahlen? (Wollten sie beim 1. Mal unter keinen Umständen machen, waren dann auch schnell recht unfreundlich)

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Motorrad, Rechnung, Recht, Werkstatt, Arbeitsrecht, Kosten, Arbeitszeit, Auszahlung, Gesetzeslage, Guthaben, Inspektion, Konto, Verweigerung
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