Unmenschliche GWH in Frankfurt die "Gemeinnützige" Wohnungsgesellschaft Westerbachstrasse 33

"Die GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, bewirtschaftet rund 46.000 Wohnungen, zumeist in Hessen, davon 20 Prozent im Auftrag Dritter. Damit gehört die GWH zu den großen Wohnungsunternehmen in Deutschland." Ich war heute bei dieser GWH und wurde absolut unkompetent, verhöhnend und von oben herab behandelt- diese Wohnbaugesellschaft verachet Menschen die vom Arbeitsamt ihr Geld beziehen& da ich einen 100%schwerbehinderten Mann habe-der beatmet werden muss, kann ich nicht arbeiten..seit seinem Unfall ist mein Leben zerstört. Nun war ich bei dieser Wohnbaugesellschaft und wollte eine 2Zimmer für mich, da ich nicht bei mein Mann im Pflegeheim mitwohnen kann und ich möchte wissen ob jemand mit dieser Wohnbaugesellschaft auch solch menschenverachtende und gemeine Behandlungsweisen mitgemacht hat??? Ich habe wirklich mich zusammen reissen müssen um nicht loszuheulen und wirklich ich habe schon viel erlebt-aber das ging zu weit!!! Eine Freundin ihre Mutter von mir zieht nämlich aus aus einer Wohnung von denen und wollte mich als Nachmieterin vorschlagen und als sie hörten "Arbeitsamt" wurde höhnisch gelacht-ja hier bekommen sie keine Wohnung und ach ich bin völlig am Ende mit den Nerven-seit Wochen suche ich eine Wohnung in Frankfurt für mich und die Wohnung wäre so ideal gelegen und dann sowas. Die nehmen nur Leute die einen Arbeitsvertrag vorweisen können!

Ich habe dort genau das selbe erlebt!!! 43%
Kenne die GWH in Ffm. nicht... 29%
Ich habe noch schlimmeres dort erlebt! 29%
Arbeitslose brauchen keine Wohnung! 0%
Ich habe dort nur positives erlebt! 0%
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18/Schülerin/Probleme Zuhause/Eigene Wohnung

Hallo erstmal; Ich bin ab dem 22. 18, habe Probleme zuhause, wohne allein mit meinem Vater, mit dem ich mich ständig in die Haare kriege, so sehr, dass ich mittlerweile eigentlich ein Psychisches Wrack bin. Und er auch. Nun möchte er und ich auch, dass ich ausziehe - Am besten in eine eigene Wohnung, da ich einfach kein WG-Mensch bin. Dort wird gepöbelt, geklaut, sich nicht an Regeln gehalten, Süßigkeiten weggefressen, die man sich von seinem Geld gekauft hat, der Haushaltsplan wird nicht eingehalten, usw.( Ich war schon mal in einem Heim für ,,schwer erziehbare Kinder'', weil wir solche Probleme hatten. Aber da kann er mich nun nicht mehr hinschicken, da ich volljährig bin. ) Ich war schon beim Jugendamt, die haben mich jetzt losgeschickt zum Arbeitsamt, weil ich mir einen Antrag für eine eigene Wohnung holen soll. Wenn der bearbeitet ist, melden die sich wiederum beim Jugendamt. usw. usw.

  • Meine Frage ist jetzt: Kann ich den Antrag nicht im Internet finden? Habe schon geguckt, weiß aber nicht, welchen ich brauche... Arbeitslosengeld (2)? Kinderzuschlag? Oder welchen? Ich habe keine Ahnung...
  • Außerdem: Kann ich nicht einfach alles über das Internet (Mail) beantragen? Das ginge glaube ich schneller...

Danke schonmal im Vorraus ;-)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, ARGE, eigene Wohnung, Kindergeld, kinderzuschlag
ALG - Fragebogen bei eigener Kündigung .... Hilfe bei der Formulierung ...

Hallo

ich habe mich nun zum ersten mal arbeitslos gemeldet ... bei eigener kündigung... ich habs nicht mehr ausgehalten ... der druck ist zu groß geworden nun habe ich diesen fragebogen erhalten ... um zu begründen warum eigenkündigung und was ich alles hätte unternommen mit dem AG um diese eigenkündigung zu umgehen ... die dame von der BfA meinte dieser Fragebogen wäre sehr wichtig ...

nun quäle ich mich die längste zeit mit dem ausfüllen dieses formulars ..

kann mir einer helfen?

  1. Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet ?

ah ja ... weil der Druck zu groß geworden ist ... zentralisierung des von mir geführten bereichs nach london (nach 10 Jahren aufbauleistung) ... psychischer druck ... ich hatte das gefühl und man ließ mich spüren, dass man mich los werden wollte ... aber kkeine offene rede davon ... man würde meine arbeitsleistung sehr schätzen ... indirekt machte man mich verantwortlich, dass diese seitens der firmenspitze entschiedene zentraliesierung nicht den erfolg bringt wie gewünscht....

--> so und wie formuliert man das nun ....?

  1. haben sie versucht, diese gründe zu beseitigen ?

na ja wie denn ...

was haben sie unternommen

--> was soll ich denn da hinschreiben ?

bei nein ... warum haben sie keinen versuch unternommen ... bitte begründen ...

--> und was schreibe ich hier?

  1. war es möglich,
Kündigung, Arbeitslosengeld, ALG, Formulierung, Fragebogen
Anspruch auf ALG 1 wenn eine Vertragsverlängerung ausgeschlagen wird?

Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Februar 2010 befristet. Aktuell weiss ich noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Falls der Vertrag nicht verlängert wird, habe ich bekanntlich Anspruch auf ALG 1. Wie ist aber die Rechtslage, wenn man eine eventuelle Vertragsverlängerung ausschlägt? Gründe hierfür sind z.B. erhebliche Disharmonien mit dem Geschäftsführer, ein richtig schlechtes Betriebsklima, Mobbing (z.B. Bloßstellen in Meetings, cholerische Attacken des GF, Überhäufung mit Aufgaben zu unrealistischen Deadlines, dazu pedantische und absichtliche Fehlersuche (obwohl ungenaue Briefings) uvm.) - also Arbeitsbedingungen, die einem das Arbeiten nicht wirklich erleichtern. Was wäre, wenn man dem AG schon vor Vertragsende mitteilt, dass er den Vertrag nicht zu verlängern braucht. Ergo würde der Vertrag auslaufen. Was muss/kann der AG nun in die Arbeitsbescheinigung, die ans Arbeitsamt geht, reinschreiben? Kann es darin Hinweise geben, in Richtung "wir haben ihm eine Verlängerung angeboten, aber er wollte nicht"? Wie könnte die Arbeitsagentur dies auslegen? Entsteht dann eine Sperrfrist? Wird das ALG 1 dann gekürzt? Gibt es Sonderregelungen zu beachten? Dauert eine Sperrfrist generell 12 Wochen oder ist sie situationsbedingt gestaffelt? Und ... werden solche Arbeitsbedingungen vom Arbeitsamt berücksichtigt oder ist es denen egal? Danke für entsprechende Hinweise.

Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können. 75%
Interessanter Punkt. Diese Situation kennen ich. 25%
Zähne zusammen beissen. Da muss man halt durch. 0%
Als AN ist man heute immer in der schlechteren Position. 0%
Die Rechte der AN sollten mind. genauso groß sein wie die der AG. 0%
Ja, die Situation des AN bei Vertragsende sollte ebenso beim ALG berücksichtigt werden. 0%
Mobbing, Arbeitslosengeld, Sperrfrist
Neuer Job, Krank in der Probezeit, Kündigung,wer zahlt was und wieviel

Hallo, ich habe folgendes Problem: Seit Monatsbeginn bin ich neu angestellt beschäftigt, also noch in der Probezeit und habe somit die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Tag. Seit einigen Tagen plagt mich die Bandscheibe, bin trotzdem zur Arbeit gegangen und dachte das es übers Wochenende wieder besser wird. Dem ist aber nicht so, hatte das vor einigen Jahren schon mal und befürchte das es eine längere Sche wird und ich einige Zeit(Monate) ausfalle. Wenn ich morgen zum Arzt gehe werde ich definitiv krankgeschrieben, wenn ich meinem Arbeitgbeber die Krankmeldung zukommen lasse werde ich gekündigt. Wie geht es dann weiter? Wenn ein Arbeitnehmer im ersten Monat in einem neuen Job krankgeschrieben wird zahlt die Krankenkasse in diesem Zeitraum soweit ich das weiss, allerdings wohl nur bis zum Kündigungstermin. Und dann? Ich melde mich arbeitslos, kann ja aber nicht arbeiten auf absehbare Zeit! Bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld? Auf welcher Basis? Des letzten Gehaltes bei meinem jetzigen Arbeitgeber? Oder bekomme ich Krankengeld? Auch hier, wenn ja: auf welcher Basis? des letzten Gehaltes in meinem jetzigen Job? des vorigen? Hatte im letzten Job weil es der Firma nicht gut ging in den letzten Monaten teilweise nur halbtags gearbeitet und somit wenn das die Grundlage ist wenig zu erwarten. Freue mich auf Antworten und Tipps! Vielen Dank

Arbeit, Kündigung, Arbeitslosengeld, umwandeln, Krankengeld

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