kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden weil der VORLETZTE Job gekündigt wurde?
meine Tochter hat sich auf einem Kreuzfahrtschiff beworben und eine Zusage bekommen. Als Arbeitsbeginn wurden "die nächsten 2-3 Monate" genannt. In der Wartezeit hat sie in einem Cafe gearbeitet. Nach 2 Monaten dann auf dem Schiff angefangen. Der Vertrag ist jetzt ausgelaufen und sie meldete sich Arbeitslos. Jetzt soll sie eine Sperre bekommen weil sie IN DEM CAFE selbst gekündigt hat - also ihre vorletzte Arbeitsstelle! Weiß jemand ob das von der Arbeitsagentur zulässig ist??? Für eine Auskunft wäre ich euch dankbar!
Arbeitslosengeld,
Sperre Arbeitsamt