Hallo, ich bin beim Arbeitsamt gemeldet, da ich ab dem 30.11.12 arbeitslos bin. Ab dem 01.01.13 habe ich einen neuen Arbeitgeber und beziehe also für den Monat Dezember'12 Arbeitslosengeld. Nächste Woche habe ich einen Termin mit meinem Berater, hier will ich Ihm den Stand der Dinge mitteilen. Frage: Bin ich generell verpflichtet, den neuen Arbeitgeber mit Firmennamen und Namen gegenüber dem Arbeitsamt zu nennen? Hat das Arbeitsamt das Recht, den neuen Arbeitsvertrag einzusehen? Wird mein ALG1 für Dezember gestrichen, wenn ich den Neuen AG nicht benenne? Für eure Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und freue mich auf viele hilfreiche Antworten! Mit freundlichen Grüßen