Anspruch auf ALG 1 wenn eine Vertragsverlängerung ausgeschlagen wird?

Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Februar 2010 befristet. Aktuell weiss ich noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Falls der Vertrag nicht verlängert wird, habe ich bekanntlich Anspruch auf ALG 1. Wie ist aber die Rechtslage, wenn man eine eventuelle Vertragsverlängerung ausschlägt? Gründe hierfür sind z.B. erhebliche Disharmonien mit dem Geschäftsführer, ein richtig schlechtes Betriebsklima, Mobbing (z.B. Bloßstellen in Meetings, cholerische Attacken des GF, Überhäufung mit Aufgaben zu unrealistischen Deadlines, dazu pedantische und absichtliche Fehlersuche (obwohl ungenaue Briefings) uvm.) - also Arbeitsbedingungen, die einem das Arbeiten nicht wirklich erleichtern. Was wäre, wenn man dem AG schon vor Vertragsende mitteilt, dass er den Vertrag nicht zu verlängern braucht. Ergo würde der Vertrag auslaufen. Was muss/kann der AG nun in die Arbeitsbescheinigung, die ans Arbeitsamt geht, reinschreiben? Kann es darin Hinweise geben, in Richtung "wir haben ihm eine Verlängerung angeboten, aber er wollte nicht"? Wie könnte die Arbeitsagentur dies auslegen? Entsteht dann eine Sperrfrist? Wird das ALG 1 dann gekürzt? Gibt es Sonderregelungen zu beachten? Dauert eine Sperrfrist generell 12 Wochen oder ist sie situationsbedingt gestaffelt? Und ... werden solche Arbeitsbedingungen vom Arbeitsamt berücksichtigt oder ist es denen egal? Danke für entsprechende Hinweise.

Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können. 75%
Interessanter Punkt. Diese Situation kennen ich. 25%
Zähne zusammen beissen. Da muss man halt durch. 0%
Als AN ist man heute immer in der schlechteren Position. 0%
Die Rechte der AN sollten mind. genauso groß sein wie die der AG. 0%
Ja, die Situation des AN bei Vertragsende sollte ebenso beim ALG berücksichtigt werden. 0%
Mobbing, Arbeitslosengeld, Sperrfrist
Neuer Job, Krank in der Probezeit, Kündigung,wer zahlt was und wieviel

Hallo, ich habe folgendes Problem: Seit Monatsbeginn bin ich neu angestellt beschäftigt, also noch in der Probezeit und habe somit die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Tag. Seit einigen Tagen plagt mich die Bandscheibe, bin trotzdem zur Arbeit gegangen und dachte das es übers Wochenende wieder besser wird. Dem ist aber nicht so, hatte das vor einigen Jahren schon mal und befürchte das es eine längere Sche wird und ich einige Zeit(Monate) ausfalle. Wenn ich morgen zum Arzt gehe werde ich definitiv krankgeschrieben, wenn ich meinem Arbeitgbeber die Krankmeldung zukommen lasse werde ich gekündigt. Wie geht es dann weiter? Wenn ein Arbeitnehmer im ersten Monat in einem neuen Job krankgeschrieben wird zahlt die Krankenkasse in diesem Zeitraum soweit ich das weiss, allerdings wohl nur bis zum Kündigungstermin. Und dann? Ich melde mich arbeitslos, kann ja aber nicht arbeiten auf absehbare Zeit! Bekomme ich dann trotzdem Arbeitslosengeld? Auf welcher Basis? Des letzten Gehaltes bei meinem jetzigen Arbeitgeber? Oder bekomme ich Krankengeld? Auch hier, wenn ja: auf welcher Basis? des letzten Gehaltes in meinem jetzigen Job? des vorigen? Hatte im letzten Job weil es der Firma nicht gut ging in den letzten Monaten teilweise nur halbtags gearbeitet und somit wenn das die Grundlage ist wenig zu erwarten. Freue mich auf Antworten und Tipps! Vielen Dank

Arbeit, Kündigung, Arbeitslosengeld, umwandeln, Krankengeld

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