So weit so gut, mein Antrag auf Teilhabe am Berufsleben ist genemigt worden. Nun stellt sich folgende Frage. Mein aktuelles Gehalt, welches ich noch bis zum Beginn der Maßnahme beziehe, wird im Rahmen der Umschulung auf ALG1 runtergerechnet. Das heißt auf gut Deutsch, bei Lohnsteuerklasse 1 ohne Kind exakt 60 Prozent des Nettodurchschnitts. Ein Zuverdienst von bis zu 165 Euro, regulär als Nebentätigkeit auf Lohnsteuerkarte, wird nicht angerechnet. Wie sieht es darüberhinaus mit Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten aus?! Meines Wissens nach, werden Aufwandsentschädigungen nicht als Einkommen angerechnet. Ist das richtig?
Könnte ich so gesehen zu den ALG1 Anspüchen meine 165 Euro UND ehrenamtliche Aufwandsentschädigung dazuverdienen ohne dass mir diese angerechnet werden?