Sehr geehrte xxx,

Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 63 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Sie beziehen seit dem 01.06.2010 vom Jobcenter xxx Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Nach den bisherigen Feststellungen hat Ihre Tochter XXX ab 01.09.2012 Nebenbeieinkommen der der Firma YYY erzielt. Diesem Sachverhalt haben Sie erst am 24.10.2012 und damit nicht rechtzeitig mitgeteilt. Aufgrund der verspäteten Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.10.2012 - 30.11.2012 in Höhe von 233,36 € zu Unrecht erhalten. Soweit die Überzahlung minderjährige Kinder betrifft handeln Sie als gesetzlicher Vertreter.

So, jetzt zu der Sache. Meine Mutter hat diesen Brief heute bekommen. Ich bin 16 Jahre alt, und habe eben Nebenbei der Schule noch einen Nebenjob gehabt. Nun, ich arbeite in einem Betrieb wo ich meinen ersten Lohn nach 2 Monaten erst bekommen habe. Am 31. Oktober 2012 also. Und da steht ich habe erst am 24.10.2012 bescheid gegeben. Ich habe angerufen, und die Frau vom Jobcenter meinte, ich müsste schon vorher bescheid geben und sagen, dass ich einen Job gefunden habe bzw. meine Mutter hätte es tun sollen. Nur ich habe es eben, nach dem ich meine erste Lohnabrechnung bekommen habe gesagt.

Also habe ich doch nicht ab dem 1. September 2012 das Geld Unrecht eigentlich bekommen? Sondern eigentlich erst ab dem 31.10.2012.

Nun habe ich noch eine Frage, würden jetzt wirklich 5.000 € Strafe meiner Mutter zukommen? Sollten wir uns einen Anwalt wenden? Wir wissen echt nicht mehr weiter!