Hallo,

folgender Fall: Ich wurde zum 15.12.2012 fristlos ohne Angabe von Gründen während meiner Krankheit gekündigt.

Daraufhin habe ich eine Kündigungsschutzklage erhoben und von meiner Krankenkassen für den Zeitraum ab Kündigung bis Ende Krankheit, Krankengeld erhalten. In meinem Fall also bis zum 01.01.2013. Ab 02.01.2013 habe ich Arbeitslosengeld erhalten.

So wie es ausschaut kommt es beim Gütetermin zu einer gütlichen Trennung, dass heißt aus fristlos wird eine betreibsbedingte Kündigung zum 31.01.2013 und ich erhalte zu dem eine Abfindung.

Jetzt meine Frage:

Wie wird es verrechnet? Muss ich das Krankengeld zurückzahlen oder verrechnet der Arbeitgeber dies mit der Krankenkasse direkt? Gleiche Frage auch beim Arbeitslosengeld?

Da ich gerade bei der Vorbereitung meiner Steuererklärung für 2012 bin, wäre dies sehr interessant für mich zu wissen. Denn dort gebe ich dann doch nicht mehr an, dass ich Kranken/Arbeitslosengeld bezogen habe, wenn dieses alles rückabgewickelt wird, oder?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.