Liebe Community,

folgende Frage giltet für das österr. Recht!

Situation: Ich wurde von meinem Dienstgeber während meines längeren Krankenstandes gekündigt. Ich habe sofort eine neue Arbeit gesucht und auch bekommen (Dienstvertrag bereits unterschrieben). Ich habe die Kündigung auf eine "Einvernehmliche" mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Nun kann ich den neuen Job jedoch erst am 1.4. antreten, beende jedoch mit dem 11.2. meinen derzeitigen Job. Ich habe nun online Arbeitslosengeld beantragt, sozusagen als Überbrückung bis ich meine neue Stelle antreten kann. Ich habe alle Unterlagen bereits online beim AMS eingereicht (inkl. Dienstvertrag mit dem neuen AG ab dem 1.4.), nächste Woche habe ich einen Vorstellungstermin beim AMS.

Wie sieht es nun grundsätzlich für mich aus? Habe ich jetzt als Überbrückung auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie "lästig" kann das AMS in meinem Fall werden? Immerhin habe ich ja bereits einen neuen Dienstvertrag. Kann es passieren dass mir für die Zwischenzeit bis ich den neuen Job antrete irgendwelche Maßnahmen wie Kurse etc. aufebrummt werden?

Ich bin übrigens zum ersten Mal in meinem Leben arbeitslos gemeldet und habe einen lückenlosesn Lebenslauf (habe ich auch beim AMS eingereicht).

Danke und schöne Grüße, Michael