Guten Abend.

  1. Ist eine Kündigung auf ärztlichen Rat mit Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich? Oder ist das Arbeitsverhältnis bei einer Kündigung auf ärztlichen Rat sofort beendet?

  2. Falldarstellung: Timo ist 11 Tage krankgeschrieben. Während dieser Zeit erhält er eine Kündigung vom Arbeitsgeber Mit Einhaltung der Kündigungsfrist ist der letzte Beschäftigungstag der 31.10.16. Bis zum 31.10.16 ist er weiterhin durchgehend krankgeschrieben. Somit war er bis zum 31.10.16 genau 6 Wochen (42 Tage) krankgeschrieben. Nach dem 31.10.16, also ab dem 01.11.16, ist er weiterhin krankgeschrieben.

Frage: Was passiert ab dem 01.11.2016? Hat er ab dem 01.11.2016 Anspruch auf Krankgeldzahlung, schließlich hat er ab dem 01.11.2016 kein Arbeitsverhältnis mehr?

Freue mich auf eure Hilfen.