Zu meinem Fall: ich war seit November 2014 selbstständig (inklusive Gründungszuschuss) gegangen. Seither lief es gut und nicht so gut - wie das in der Natur der Selbstständigkeit nun mal ist. Anfang September erreichte ich allerdings eine Lebensphase, in der ich gesundheitlich ziemlich angeschlagen war und auch die Auftragslage bis Ende des Jahres eher schlecht als Recht aussah. Also beschloss ich, von meiner freiwilligen Arbeitsversicherung (die ich seit November 2014) einzahle, Gebrauch zu machen, um meine Auftragsflaute zu überbrücken. Nun erreichte mich mein Bescheid, in dem sich aus 163 Tagen Restanspruch (noch von meiner alten Arbeitsstelle) und 22 Monaten freiwillige Arbeitsversicherung ein Anspruch auf 180 Tage ergibt. Dass die 163 Tage Restanspruch wegen des Gründungszuschuss verfallen, ist soweit verständlich (aber ob auch richtig?), aber wie kann es sein, dass 22 Monate des Einzahlens nur 6 Monate Anspruch ergeben? Jetzt habe ich erfahren, ich hätte 24 Monate einzahlen müssen, um den Anspruch auf 12 Monate zu bekommen und möchte entsprechend handeln, da mir ja nur zwei Monate bis dahin fehlen. Kann ich meine ALG I-Meldung rückgängig machen unter den Umständen, dass ich absolut bescheiden (hier: gar nicht! War beim Berechnen des Bescheids nicht dabei!!!) beraten wurde?