Hallo! Mir ist Arbeitslosengeld 1 gestrichen worden wegen angeblicher Nichtverfügbarkeit. Diese Mitteilung erhielt ich von der Agentur für Arbeit (kurz AfA) ca. einen Monat nachdem ich meine neue Anschrift nach dorthin angegeben habe. Allerdings war es so, dass ich für einen Monat bei meinem Sohn gelebt habe. Diese Anschrift habe ich umgehend der AfA bekannt gegeben. Am 1. des nächsten Monats sollte ich in meine neue Wohnung einziehen können. Dort gab es aber unvorhergesehene Renovierungsarbeiten, so dass ich zwar schon die Meldebestätigung vom Vermieter hatte, aber noch ein paar Tage wegen der Arbeiten bei meinem Sohn und Schwiegertochter geblieben bin. Als es dann zum Auszug kam, habe ich vier Tage später der AfA meine neue Anschrift mitgeteilt. In dieser Zeit kam auch Post von der Agentur für Arbeit mit Bewerbungsvorschlägen. Zu diesen Vorschlägen hatte ich mich auch beworben und auch Antworten bekommen. Es gab also keine Postretoure an die AfA. Dennoch habe ich eine Zahlsperre für 4 Tage bekommen mit der Begründung „Nichtverfügbarkeit“. Nähere Angaben, was damit gemeint ist, habe ich mit einem Einschreiben angefordert. Eine Antwort dazu gab es erst ca. 5 Wochen später. Für den Widerspruch hat man 4 Wochen Zeit. Das heißt, man könnte Widerspruch einlegen, weiß aber noch nicht genau, worum es geht. Dadurch dass eine neue Tätigkeit gegen Ende des Monats aufgenommen wurde, habe ich noch das gesamt ALG für einen Monat erhalten, so dass von der AfA Geld zurückgefordert werden musste. Selbstverständlich habe ich den Betrag für die 4 Tage zurückbehalten und nur den Betrag, welcher tatsächlich zurückgezahlt werden musste, auch zurücküberwiesen. Aufforderungen zur Rückzahlung erhielt ich ständig. Meine Briefe nach dort mit Kopien der in der fraglichen Zeit erhaltenen Post, Antworten zu meinen Bewerbungen und auch Mails wurden nicht beantwortet. Wer hat ähnliche Erfahrung mit der Agentur für Arbeit gemacht und wie ist es ausgelaufen? Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung und für Antworten bedanke ich mich im Voraus.