Hallo Zusammen, ich habe folgende Fragestellung: Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und bin leider längerfristig arbeitsunfähig erkrankt. Jetzt läuft die 6-Wochenfrist ab, in welcher mir das Arbeitsamt das ALG 1 während der Krankenphase weitergezahlt hat. Jetzt, bei fortschreitender Krankheitsdauer, folgt das Krankengeld. In einigen Monaten würde, ohne fortdauernde Krankheitsphase, das ALG 1 auslaufen und ich müsste ALG 2 / Hartz 4 beantragen. Das wäre eine erhebliche zusätzliche nervliche Belastung zu meiner eh schon schwierigen Krankensituation. Meine Frage nun: Verschiebt sich das Bezugsende, also die Anspruchszeit von ALG 1 evtl. durch die Krankengeldbezugszeit nach hinten ? D.h. wenn ich z.B. 2 Monate Krankengeld anstelle ALG 1 beziehe, dass dann das Ende von ALG 1 und damit der Hartz 4 Antrag erst 2 Monate später fällig wären ? Oder läuft der Anspruchszeitraum von ALG 1 auch während des Krankengeldbezugs weiter und damit unabhänig vom Krankengeldbezug ab ? Das heisst das Ende der Bezugsdauer ALG 1 würde dann unabhängig vom Krankeitsfall unwideruflich feststehen. Kann mir das jemand schlüssig beantworten ? Wie gesagt, es geht mir hier nicht um die Frage, ob ich jetzt aktuell vom Krankengeld oder Arbeitslosengeld lebe, wie hoch das ist usw.; mir gehts rein darum, ob während des Krankengeldbezugs die ALG1-Anspruchszeit sozusagen "ausgesetzt" ist und nach Krankengeldbezug wieder "einsetzt"; das Krankengeld also faktisch wie ein "verlängertes" ALG 1 wirkt oder nicht. In den vielen Webseiten zum Thema Arbeitslosengeld und Krankengeld stehen zwar alle möglichen guten Ausführungen und Ratschläge, aber auf meine konkrete Frage fand ich nirgendwo eine wirklich schlüssige Antwort.