Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"

Hallo ihr Lieben,

ich hab schon etwas im Internet geguckt aber ich finde irgendwie keine genaue Antwort.

Also ich mache zur Zeit eine Umschulung und bekomme in der Zeit Hartz 4. Nun werde ich demnächst 25 und möchte mit meinem sehr guten Freund WG-technisch zusammen ziehen. Also jeder sein eigenes Zimmer + Küche und Bad.. Der verdient allerdings "normal", also zZ. 1.100.- € netto. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass er dann mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Gehalt zu Grunde gelegt wird. Stimmt das? Ich mein er könnte ja auch eine wild fremde Person sein. Können die da vom Amt dann einfach von meinem Geld etwas abziehen, sodass er mich mitfinanzieren muss?

Ich hatte mir das so vorgestellt, dass er halt Miete + Nebenkosten selbst bezahlt und ich vom Amt die andere Hälfte bekomme. also alles getrennt. Ist das möglich? Und habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Erstausstattung? Und wie würde das z.B. mit der Kaution aussehen. Muss ich das irgendwie selber hinkriegen oder geben die mir ein Darlehen? Wir haben nämlich schon eine Wohnung entdeckt und sind in der engeren Auswahl. Nur ist das Problem, dass dort kein Fußboden drinnen ist außer im Bad und in der Küche und keine Einbauküche drinnen ist sondern nur eine Spüle usw. Die Wohnung ist also komplett "nackig" und da kommen so einige Kosten auf die ich so gar nicht tragen könnte. Kann er dann überhaupt Wohngeld beantragen?

Ich will das Amt nicht verarschen oder so. ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und bin durch einen Unfall dazu gezwungen eine Umschulung zu machen, sodass ich wieder eigenständig Geld verdienen kann. Ich möchte halt nur wissen was mir zustünde und wie das ganze abläuft.

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten :)

Wohnung, ALG II, Amt, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, WG, Wohngeld, Wohngemeinschaft
Überbrückungszahlung vom Jobcenter

Hallo, ich habe einen Nebenjob seit dem 1.3. meinen Änderungsbescheid habe ich gestern erhalten. In dem haben die erst mal 400€ angerechnet, so weit erst mal ok. Alg 2 Leistungen würde ich gar nicht mehr mehr bekommen, nur noch mein Kindergeld und eben das vom Nebenjob, Miete wird auch nicht ganz gezahlt, da muss ich noch 40€ selber zu zahlen. So, aber mein Problem ist, ich bekomme mein erstes Gehalt erst ende April, also ende diesen Monats bekomme ich nichts, aber Jobcenter hat schon die Änderung vorgenommen. Ich war heute da gewesen beim Jobcenter, habe den das erklärt, habe auch meinen Antrag auf Überbrückungsgeld abgegeben und auch den Nachweis, dass das erste Gehalt erst ende April kommt. Da meinte doch der Typ vom JC es kann sein dass ich nichts kriege, ich solle doch wenn ich weniger als 3€ auf dem Konto habe ende des Monats zum JC gehen weil ich Mittellos bin. Hallo, das ist doch jetzt schon bereits klar dass ich auf jedenfall Mittellos sein werde weil ich kein Geld bekomme. Dann meinte er, ich soll zum Vermieter gehen und mit ihm reden dass er nicht die ganze Miete bekommen wird. Ja soweit kommt es noch oder was. Wie kann es ein dass man immer nur Nachteile hat wenn man was tut?? Bin ich denn im den Fall berechtigt dass mir das JC ende des Monats ganz normal weiter zahlt wie bisher ( also Überbrückungsgeld ) ?

Nebenjob, ALG II, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

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Arbeitsamt will mich glaub ich verarschen, was tun?

Hallo, fristgerecht zum 02.12.13 hab ich mich arbeitslos gemeldet und gesagt, dass ich nach berlin ziehe nächsten Monat. Im Telefonat darauf habe ich meinen Lebenslauf der Dame mitgeteilt und nochmal erwähnt, dass ich nach Berlin ziehe nächsten Monat. Zwei Wochen später im persönlichen Gespräch beim Arbeitsamt habe ich erneut mitgeteilt, dass ich nach Berlin ziehe.

Am 01.01.14 in Berlin angekommen... Am 09.01.14 erfahre ich, dass ich einen Brief vom Amt bekommen habe, zu einem Beratungsgespräch in Bayern... Haben sie wohl versäumt, dass ich vorher dreimal gesagt habe ich ziehe um. Naja habe meine Mutter gebeten drauf zu schreiben, dass ich doch schon dreimal gesagt habe, dass ich umziehe.

Jetzt bin ich in Berlin und soll mich nochmal arbeitslos melden. Beim ersten Mal wurde ich wieder nach Hause geschickt weil keine Zeit mehr für mich ist (noch 35 Minuten offen) So nachdem ich es beim zweiten Mal geschafft hatte, mittlerweile zwei Monate nach meiner Kündigung, mich arbeitslos zu melden, machte ich im Anschluss noch ein Beratungsgespräch. Am nächsten Tag habe ich nun wieder einen Antrag auf ALG bekommen, mittlerweile den zweiten, obwohl das Amt in Bayern versichert hatte, sie schicken meine Unterlagen nach Berlin..Kam wohl nicht an.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Als Datum meiner ersten Bekanntgabe meiner Arbeitslosigkeit ist der 17.01.14 aufgeführt. Der Tag an dem sich eine Bearbeiterin in Bayern mal erbarmt hatte, aufzunehmen dass ich nach Berlin umgezogen bin. Angeblich habe ich zu spät bescheidt gesagt, dass ich umziehe... Was kann ich jetzt tun? Den Antrag auf ALG ausfüllen, auf dem das Datum 17.01.14 steht und gleichzeitig Einspruch dagegen einlegen, auf einem Extrazettel ?

Verarsche, Arbeitsamt
Reha Bericht lautet 6 und mehr stunden arbeitsfähig ,Renten Antrag wurde abgelehnt was jetzt?

Hallo bin seit 3 Jahren Krankgeschrieben wahr vor kurzem in eine psychosomatischen Reha Maßnahmen für 5 Wochen und wahr gar-nicht zu frieden mit der Behandlung, leider dort wirst du nicht als Patient oder mensch behandeln ,du musst machen nur was die Ärzte sagen ,bin entlassen dann als Arbeitsfähig für 6 stunden und mehr aus denn Klinik, nach drei Wochen bekam ich die Ablehnung der Rente ,Ich bin seit 4 Jahren 3 mal Operiert ,in der schulte und dann zwei mal in HWS Berich wo dann zum zweiten mal die wirbel 5 und 6 wurden versteift ,leider seit der OP immer noch starke schmerzen ,und stark eingeschränkt in meinem leben , starke Schlafstörung, Zukunft ängst ,Depressionen ,Trauma von Kriegserlebnis (Jugoslawien ) etc .. in der Klinik haben sie mir richtig druck gemacht und Empfehlung von denen war Antrag auf Leistung auf teilhabe am Arbeitsleben zu stellen ,wo das letzes Jahr leider gescheitert ist bei mir in einem Bildungswerk wegen der schmerzen wurde ich nach Hause geschickt, Als ich nach hause kam , habe ich nochmal mit meiner frau und meinem Hausarzt gesprochen und dann haben wir ja gesehen dass mit so was wir nicht weiter kommen . Wir haben uns dann für die Wiedereingliederung bei meiner alten Tätigkeit entscheiden ,seit zwei Wochen bin ich am arbeiten leider geh es t nicht ,starke schmerzen was soll ich jetzt machen ????????

Versicherung, Krankheit, Rechte, Arbeitsamt, Arzt, Rentenversicherung, Soziales
2 Termine beim Arbeitsamt nicht wahrgenommen, was sind die Folgen? Bitte um Rat

Hallo und Guten Tag,

Ich beziehe seit November Arbeitslosengeld in Höhe von 898,20 €. nun hatte ich am 15.01.2014 einen Termin bei der Berufsberatung diesen konnte ich nicht wahrnehmen, da ich einen autounfall hatte, hab mich aber telefonisch gemeldet. Dann bekam ich einen 2. Termin am 20.01.2014 diesen konnte ich auch nicht wahrnehmen da ich krank war. Beim ersten Termin mit dem Unfall war keine Polizei da, ich tauschte mit dem Unfallgegner nur die Daten aus. Somit habe ich keinen Nachweiß darüber. beim 2. Termin als ich Krank war, war ich in der Apotheke und habe mir was gegen meine Grippe geholt und war nicht beim Arzt, also habe ich da kein Artest.

Jetzt war ich heute auf dem Arbeitsamt da ich einen Brief bekommen habe, das ich vorsprechen muss um den Verhalt zu klären und mein Anspruch jetzt RUHT in der Zeit. Mir kann vom Arbeitsamt keiner eine Auskunft geben wie lange eine Sperrzeit wäre oder ähnliches. Ich habe jetzt richtig Angst da ich auch am 01 wie jeder andere Sachen zahlen muss wie MIETE, ESSEN, AUTO usw. Hab vorhin bei der kostenlosen HOTLINE angerufen, dort hieß es es ist schon in Bearbeitung bei der Leistungsabteilung mehr konnte mir die Dame nicht sagen am telefon. Wie läuft das dann ab, wird da sGELD gekürzt falls ich 1 Woche Sperrzeit habe und mir trotzdem noch ausbezahlt ? Ich habe keine Ahnung.

Wäre euch sehr dankbar über hilfreiche Antworten.

Ein schönes Wochenende wünscht euch

Thomas :-)

Job, Geld, Arbeitsamt, Jobcenter, Sperrzeit
Probearbeit absagen?

Ich habe ein kleines Problemchen. Habe vor ca. 2 Monaten eine Bewerbung an einen Supermarkt geschickt. Am 03.01.14 hatte ich einen Anruf bekommen und sie möchten mich gerne zum Probearbeiten einladen, für 3 tage, 8 Stunden am Tag, auch an einem Samstag. Ich habe natürlich zugesagt. Jetzt, wo ich mir die ganze Sache noch mal durch den Kopf gehen lassen habe, kommt mir das schon ein bisschen komisch vor, da ja noch nicht mal ein Vorstellungsgespräch zustande gekommen war/ist und ich die Bewerbung ja schon seit etwas längeren abgeschickt habe und jetzt komischerweise rufen sie an, wo die meisten ihre Inventur durchführen. Es ist nicht so das ich keine Lust auf Arbeiten hätte, nur ist mir das alles ein bisschen zu umständlich und es kommt mir wie schon geschrieben kurios vor. Der Supermarkt liegt Außerwärts, das heißt, ich müsste jedes Mal mit den Zug/Bus dort hin fahren, da ich ja nicht weiß, ob sich das auch für mich Lohnt (ich weiß ja nicht mal wie viel Lohn ich bekomme, wenn ich eingestellt werden sollte), bringt mir das auch nicht gerade viel, wenn ich eh so zu sagen mein lohn größtenteils nur für den Zug/Bus drauf geht. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht wie ich dort hinkommen soll, weil es finanziell schlecht aussieht. Wie kann ich meiner Zuständigen Bearbeiterin auf dem Amt sagen, das ich dort nicht Probearbeiten möchte? Ich würde nämlich gerne erstmal meine Bewerbungen die ich in meiner Nähe abgeschickt habe abwarten. Ich habe schon so oft Probe gearbeitet und wurde nur ausgenutzt und konnte dann wieder gehen.

Arbeit, Job, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Lohn, Probezeit
Dard ich als Aufstocker in eine etwas teurere Wohnung umziehen?

Hallo, ich wohne in einer sehr kleinen 1 raum wohnung .ich habe keinen flur sprich öffnet man die wohnungstür ist man sofort im "zimmer" drinnen, küche und sogar das bad sind quasi im selben raum - nur durch eine schrankartige holztür getrennt. keller habe ich auch keinen, kann quasi nix lagern - hier drin bei mir ist kaum platz ich ersticke schon sozusagen fast an meinen krempel. ich bezahle für diese wohnung 260€ warm. für die umstände gerade noch so verkraftbar (einzige positive - zentrale lage) nun aber werden ab nächsten monat die nebenkosten erhöht (295€ warmiete) und möchte ausziehen, das ist mir zu viel dafür das man schon quasi "in einer wand" wohnt. problem ist nur das ich hartz iv aufstocker bin, da ich in einem FÖJ (freiem ökologischem jahr) bin und nur 345€ "verdiene" (taschengeld). die wohnung die ich jetzt habe ist schon so quasi das günstigste, auf den immobilien portalen findet man kaum eine wohnung die günstiger ist als meine jetzige. akzeptable 1-raumwohnung (ja manchmal sogar 2-raum wohnungen) finde ich meistens warm ab 310€ und aufwärts. darf ich denn nun auch in eine zB 310€ wohnung ziehen oder wird mich die arge zwingen in eine günstigere wohnung zu ziehen (was ja leider irgendwie nicht möglich ist da meine schon so das günstigste ist). ich habe echt keine lust für 295€ weiterhin in ein und dem selben raum zu leben, schlafen, essen und zu kacken.

ich danke für ernste antworten

Umzug, Immobilien, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV
Ermittlungsverfahren wegen Betrugs - Jobcenter!

Hallo,

ich habe jetz grad ein großes Problem. Dieses bezieht sich auf eine vergangene Problematik, und zwar folgende:

Ich habe von Juli 2011 bis Oktober 2011 einen 450 Euro Job als Schüler ausgeführt, meine Mutter hat in dieser Zeit Hartz 4 erhalten. Damals haben die uns dann damit konfrontiert und meine Mutter hat die zurückgeforderte Summe, die das Amt haben wollte, zurückgezahlt. Damit dachte ich, dass die Angelegenheit beendet ist.

Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Hauptzollamt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, wegen Betrugs zum Nachteil des Jobcenters nach Praragraph 263 StGB.

Was soll ich nun tun? Soll ich mich dazu schriftlich äußern?

Ich hab echt keine Ahnung, was ich tun soll. Ich meine, ich war Schüler!!!! Und meine MUTTER hat hat ALG II bezogen, und nicht ich. Ich gehörte einfach nur zu dieser "Bedarfsgemeinschaft". Warum werde ich dann überhaupt deswegen belangt? Ich hab ja selber nie ALG II selbst beantragt. Weiß jemand wie da der Sachverhalt aussieht??

Und warum schicken die mir nun ein Schreiben, mit dem Inhalt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, obwohl die zurückgeforderte Summe bereits im letzten Jahr gezahlt wurde??? Ich meine, mit dem zurückzahlen der geforderten Summe ist doch die Sache erledigt. Ich habe zu "unrecht" Geld bezogen, es ist ZURÜCKGEZAHLT und damit sollte doch die Sache beendet sein" Oder??

Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?

Bin echt dankbar für hilfreiche Antworten.

Vielen Dank

Lg

freaky21

ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
wie schaffe ich es beim vorstellungsgespräch abgelehnt zu werden?

Hallo community. Ich bin jetzt erst seit einigen tagen arbeitslos und habe schon ein paar ganz gute bewerbungsgespräche gehabt bei echt guten firmenEigeninitiativ.also kommt innerhalb der nachsten paar wochen vllt eine instellung zustande. Das arbeitsamt zwingt mich jedoch jetzt schon bei zeitarbeitsfirmen oder voellig unterbezahlten jobs vorstellig zu werden....die wollen mich auch am besten schon morgen! Probearbeiten soll ich kommen Mein arbeitsberater sagt mir klipp und klar dass wenn ich da nicht hingeh ich keine leistungen mehr bekomme... ich habe noch nichtmal einen monat alg bezogen und die behandeln mich schon jetzt wie den letzten menschen. Meinletztes gehalt betrug 2800 euro. Zusätzlich gab es noch zulagen.Die stelle war allerdings nur befristet. Bis zu welcher lohn untergrenze darf ich eigentlich verkauft werden? Diese eine firma möchte mich schon im dezember einstellen aber da habe ich noch bewerbungsgespräche und keine zeit für so einen mist. Ich habe keine lust mich ausbeuten zu lassen. zumal die stellen bei denen ich mich beworben habe 10 mal besserbsind als die vom arbeitsamt. Was istbgesetzlichnzumutbar und wie schaffe ich es mich so doof anzustellen das die keinen verdacht schöpfen. Hab schon überlegt betrunken oder bekifft da hinzugehn. Dann solln die halt denken dass ich ein alkoholiker bin

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Vorstellungsgespräch, Zeitarbeit
Wie viel Geld bekommt man während einer Umschulung?

Hallo,

Mein Freund hat evtl. die Möglichkeit ab Januar eine Umschulung zum Industriekaufmann zu machen. Er ist gelernter Maler und Lackierer, hat allerdings seit Jahren starke Lungenprobleme und alle Ärzte raten ihm davon ab, diesen Beruf weiter auszuführen (er wurde deshalb auch vor 3 Monaten entlassen). Nun hat er nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt und wir haben vorher schon einige Fragen:

1.) Ist die Höhe der finanziellen Unterstützung während der 24 Monate genauso hoch wie jetzt (Arbeitslosengeld)?

2.) Bekommt er den Weg zu der Schule bezahlt (mit einem gewissen Centsatz? Es wären hin und zurück knapp 28km/Tag)?

3.) Hat er das Recht finanzielle Unterstützung für notwendige Schulbücher zu erhalten?

4.) Ist es jetzt überhaupt noch realistisch, dass er im Januar die Umschulung anfangen kann? Das Arbeitsamt lässt sich bekanntlich immer sehr viel Zeit bei sowas... Wobei die ja quasi auch Geld sparen würden, da er so ja ein ganzes Jahr nichts macht und das Arbeitslosengeld bekommt...

5.) Diese Schule, die die Umschulung anbietet, verlangt gute 16.000€ dafür, dass sie ihn umschulen. Wird das wirklich so einfach bezahlt?

Natürlich hoffen wir beide, dass er das ab Januar machen kann, weil er in seinem erlernten Beruf wirklich keine Zukunft für mehr sieht und ihm zu Hause die Decke aufm Kopf fällt... Und dennoch haben wir Angst, dass uns sowas finanziell auffrisst, gerade die Spritkosten...

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die, hoffentlich guten und hilfeichen Antworten :)

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Finanzierung, Umschulung

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