Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf eine eigene Wohnung mit 20 gestellt ist diese Vorlage dafür gut oder sollte ich was ändern?
"Hallo, ich war gerade beim Hausarzt und der hat mir einem Atest zugestellt indem steht das man mir eine eigene Wohnung genehmigen soll. Ich habe das Jobcenter angerufen und ihnen dies mitgeteilt die meinten ich soll eine Kopie von dem Atest machen und es mit einem selbstgeschriebenen Antrag hinschicken. Ich wollte fragen ob diese okay ist :

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, strebe ich den Auszug aus dem elterlichen Wohnhaus an.

Ich begründe dies damit, dass ich durch den dort vorherrschenden Zustand aufgrund meiner Homosexualität von körperlicher und psychischer Gewalt zugesetzt bin. Desweiteren sehe ich meine weitere psychische, soziale und damit auch berufliche Entwicklung gefährdet.

Zudem ist durch den unstrukturierten Tagesablauf, dem chaotischen und unhygienischen Haushalt ein Erlernen von gesellschaftlicher Unnormalität so gut, wie unvermeidbar.

Als Vorteile eines Auszugs sehe ich das Erlangen von mehr Eigenständigkeit, Unabhängigkeit von meiner Mutter und vor allem den Ausbau von [...]. Dies begründe ich wiederum durch das Wegfallen dieser unnormalen und unwirklichen Umgebung, in der weitere Entwicklungen extrem erschwert bis unmöglich gemacht werden.

In der Hoffnung, dass Sie diesem Antrag zustimmen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mustermann

BG-Nummer. -*

Außerdem würde ich gern wissen ob ich auch gleich ein Antrag auf Wohngeld und Erstausstaung stellen muss?"

Wohnung, Miete, Antrag, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Aus dem vorhandenen Job selbst kündigen wenn neue Arbeit erst in 3 Monaten beginnt

Wie meine Überschrift bereits sagt überlege ich mein bisher bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen da ich die Zusage eines neuen Arbeitgebers bereits erhalten habe, diese Stelle jedoch erst in 3 Monaten beginnt.

Und jetzt ausführlich!

Seit rund einem Jahr bin ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber angstellt, aber bereits nach kurzer Zeit stellte sich die Unzufriedenheit ein. Bereits wenige Tage nach Dienstantritt habe ich festgestellt wie die Dinge bei meinem AG laufen. Ich bin im Vertrieb eines kleinen regionalen Verlags tätig und die Chefs üben jeden Tag enormen psychischen Druck auf uns angestellte aus, gerade auch auf die Vertriebler. Es zählt nur Umsatz Umsatz Umsatz. Ist ja auch irgendwo richtig und logisch, so ein Unternehmen muss ja auch Wirtschaften können und Rechnungen sowie Löhne begleichen, aber muss man deswegen jeden Tag seine Mitarbeiter (das wichtigste im Unternehmen) jeden Tag aufs neue Fertig machen.... :-( Und trotz 40 h/Woche die im Arbeitsvertrag stehen bin ich meistens 50 Stunden und länger da, denn wenn man nicht genügend Umsatz schreibt wird man richtig fertig gemacht und angebrüllt. Diese Art und Weise bewegte mich dazu, nach bereits vielen vorherigen befristeten Arbeitsverträgen, mich wieder zu bewerben und sogar eine neue Ausbildung anzufangen. Ich bewarb mich also für eine Laufbahnausbildung zum Beamten und habe nun vor 2 Tagen die Bestätigung erhalten das ich angenommen wurde. Im September soll es losgehen. Nun bin ich seit diesen 2 Tagen am überlegen, ob ich mich noch bis August, dann muss ich ja spätestens Kündigen, durchschleppe, oder ob ich bereits zum jetzigen Zeitpunkt kündigen soll, will wie auch immer. Nur leider habe ich die Befürchtung, dass ich dann vom Arbeitsamt eine Sperre verpasst kriege, was ich ja auch im Sinner der anderen Steuerzahler verstehen würde. Gibt es denn aber Ausnahmen für Fälle wie mich? Ich war noch nie Arbeitslos habe mich lediglich immer von Befristung zu Befristung bewegt und stehe jetzt das erste Mal an dem Punkt das ich Arbeitslos werden würde, aber eben eine neue Stelle in Aussicht habe. Anhand einer schriftlichen Aufnahmebestätigung könnte ich dem Arbeitsamt ja auch meine Annahme für die Stelle belegen.

Also weiß jemand ob ich mit einer Sperre von ALG I rechnen muss? War vielleicht jemand anderes schon einmal in einer ähnlichen Situation und was ist geschehen?

Fragen über Fragen und ich hoffe jemand hat einen Rat, oder einen Denkansatz.

Arbeit, Sperre, Arbeitsamt, kündigen, neuer Job
Zahlt das Arbeitsamt PTA Ausbildung?

Hallo ihr! Ich habe eine Frage und zwar,ich wollte bald meine 2. Ausbildung zur PTA beginnen (dort muss ich Schuldgeld zahlen). Habe das Bafög schon beantragt, der Höchstsatz liegt hierbei bei 465 Euro. Während der Ausbildung kann ich auch einen 400 Euro Job machen und bekomme auch Kindergeld( 184 Euro). Wenn ich nun alles bezahlt habe(Miete,Schulgeld, Handyrechnung, Sparrate) bleiben mir 144 Euro. Davon muss ich nun auch selber meine Krankenversicherung zahlen (83 Euro um den Dreh). Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern, und meine Mutter bekommt ALG2. Da meine die Dame beim Bafög-Amt, das das dann wohl nicht geht das ich mich über Sie krankenversichern lassen kann. (Wohne auch 300km entfernt von meiner Mutter) Wo mein Papa wohnt, weiß ich leider nicht... mein Freund arbeitet derzeit Vollzeit, er beginnt aber wohl ab August auch eine Ausbildung, das heißt er wird dann auch nicht sehr viel übrig haben (Wir wohnen zusammen) Von den 144 die übrig bleiben, muss ich dann wohl die 83 Euro für die Krankenversicherung zahlen, das heißt mir bleiben im Monat(wenn nichts dazwischen kommt) 61 Euro zum leben!! Das geht doch nicht.. Und eine Arbeitskollegin hat mir erzählt, das sie, als sie damals auch die Ausbildung machen wollte, damals die Ausbildung bezahlt bekommen hat und dazu noch 700DM!! Obwohl sie noch bei ihren Eltern gewohnt hat. Ist jemand ist so einer ähnlichen Situation und weiß darüber Bescheid? Also ob das Arbeitsamt die Ausbildung übernimmt? Ich will die Ausbildung unbedingt machen, aber das reicht hinten und vorne nicht :( Wäre super lieb,wenn mir jemand helfen könnte. Und ja ich weiß, ich kann auch selber beim Arbeitsamt nachfragen, aber das geht erst am Montag, und ich würds jetzt schon gerne wissen :P

Danke im Vorraus!! :)

Ausbildung, Arbeitsamt, BAföG, PTA
Darf ich Weiterbildung abbrechen?

Hallo Ihr Lieben!!

Ich bin arbeitsuchend und habe einen 5 Tägigen Talentecheck vom Arbeitsamt mitgemacht. Um eine Einstellung bei einer Zeitarbeitsfirma für eine Firma zu bekommen, muss eine modulare Weiterbildung von mdst. 8 Wochen gemacht werden. So, am letzten Tag des Talentechecks bekam ich eine mündliche Einstellungszusage von der Zeitarbeitsfirma (die ich per Post noch zugeschickt wird!) beantragte ich bei meinem Berufsberater die modulare Weiterbildung. Ich habe diese auch ordnungsgemäß angefangen und bin seit 20.04.2015 dabei. Doch leider bekam ich bis jetzt immer noch keine Post von der Zeitarbeitsfirma, da der Herr im Urlaub war 2 Wochen und ich ihn jetzt am Montag anrief und nachfragte wie es denn nun ausschaut. Bekam ich zu hören das wäre noch in Absprache. Es betrifft noch weitere Teilnehmer und einige haben jetzt den Brief bekommen und einige unter anderem ich noch nicht. Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. kann ich die Weiterbildung abbrechen? Da man schon von vielen gehört hat das in der Firma fast keiner mehr eingestellt wird usw. Ich finde dies eine Frechheit da die Weiterbildung schliesslich, wie bei mit 1980,00 Euro an den Bildungsträger bezahlt werden und man da auch nur rumsitzt und von Weiterbildung man nicht sprechen kann. Genauso frech finde ich das von der Zeitarbeitsfirma uns so in der Luft hängen zu lassen bzw ich denen hinterher telefonieren muss.. Da such ich mir dann doch lieber eine andere, wenn überhaupt, Zeitarbeitsfirma und Firma direkt..

Ich hoffe jemand versteht dies und antwortet mir. Ich bedanke mich schon mal im voraus

Beruf, Arbeitsamt, Weiterbildung, Zeitarbeit
alleinerziehende mutter mit räumungsklage

Guten tag,

Vllt kann mir hier jemand weiter helfen,

Zur person, sie ist alleinerziehende mit einem 1jahr alten sohn. So nun zum Problem, sie war in der ausbildung als sie schwanger wurde, Darauf hin wurde sie von ihrem chef gekündigt, diese allerdings ungültig war - momentan noch im gerichtsstreit da er vor dem Arbeitsgericht verloren hat denoch nicht bezahlt!

Jetz sagt das arbeitsamt sie bekommt kein geld da ihr noch von ihm zustehe!

Sie bekomm vom Arbeitsamt den wohnberechtigungsschein und arbeitslosengeld und alles und ein tag nach Einzug der wohnung den ablehnugsbescheid - wie das funktioniert verstehe ich nicht?!

Alle leistung wurden gestrichen, keine mietw bezahlt etc. Nun wohnt sie mit dem kleinen mittlerweile 6 monate in der wohnung, wobei sie.erst nach 3 monaten.erfuhr das keine miete gezahlt wurde !

Diese drei monate könnte sie dank eine geldquelle begleichen, das arbeitsamt interessiert dies nicht troz anwalt Anträgen etc Versuch mit dem leiter des arbeitsamt zu reden kläglich gescheitert - da er sich melden sollte dies nie tat!

Nun weiter 3 monate ohne miete kam ein brief wegen eine räumungsklage, die die Gesellschaft der die wohnung gehört erhoben hat!

Was kann sie tun um nicht mit dem klein auf der straße zu sitzen?

Können sie, sie mit dem kleinen einfach auf die straße setzen?

Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein weiteres Mietverhältnis wird die Gesellschaft nicht akzeptieren is der momentane standpunkt!

Mutter, Arbeitslosengeld, alleinerziehend, Arbeitsamt, Räumungsklage, Wohngeld
Jobcenter Vermittlungsvorschlag... Grmpf

Kleines Problem:

Das Jobcenter hat mir nen Vermittlungsvorschlag für nen tollen Job zugeschickt, und jetzt habe ich 3 Tage Zeit, um mich zu bewerben. Problem an der Sache ist: Der Arbeitgeber fordert eine Zusatzqualifikation, die ich NOCH nicht habe, also macht es auch keinen Sinn, mich da zu bewerben, weil die mich eh nicht neben.

Wenn ich den Job eh nicht haben wollte, wäre das kein Problem. Dann würde ich mich halt trotzdem bewerben und es wäre mir scheißegal, wenn die mir ne Absage schicken würden. Da ich mich aber für die ausgeschriebene Stelle interessiere, möchte ich mir nicht meinen Ruf bei dem Unternehmen versauen.

Ich glaube, die Leute wären entweder darüber verärgert, dass ich deren Zeit verschwende, obwohl ich ganz genau weiß, dass ich die geforderten Qualifikationen noch nicht habe, oder sie würden sich denken, was ist denn das für ein Trottel, der hat nicht mal die Stellenausschreibung richtig gelesen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? VIelleicht ne Initiativbewerbung schreiben, sodass ich einen Nachweis für das Jobcenter habe, dass ich mich beworben habe, dass die bei dem Unternehmen aber trotzdem nicht denken, was ist denn das für einer? Oder soll ich am Montag beim Jobcenter anrufen und einfach bescheidsagen, dass ich mich da NOCH nicht bewerben kann, weil ich die Voraussetzungen NOCH nicht erfülle?

Arbeit, Bewerbung, Job, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Universität
Folgetermin beim Arbeitsamt wg. angeblichem Nicht-Erscheinen - Widerspruch?

Hallo :-)

Ich habe mal eine Frage wegen einer Folgeeinladung vom Arbeitsamt.

Ich hatte einen Termin bei meiner Vermittlerin. Da ich an diesem Tag erkrankt bin ( Magen - Darm - Grippe ), habe ich gleich morgens um acht im Callcenter angerufen und Bescheid gesagt. Der Mitarbeiter am Telefon meinte, er wird dies an meine Vermittlerin weiterleiten, ich bekomme einen neuen Termin zugeschickt und ich solle die AU an die Agentur schicken. Die AU hatte ich in die Post geworfen. Zusätzlich habe ich vorher die AU eingescannt und per Mail an meine zuständige Agentur geschickt.

Zwei Tage später bekam ich einen Brief mit einer Folgeeinladung. Ich wäre angeblich ohne Grund nicht zum Termin erschienen, ein Zahlungsstop wurde verhängt. In dem Brief stand ein neuer Termin an dem ich mich dazu äußern soll ( nicht beim Vermittler, sondern in der Eingangszone ).

Ich habe daraufhin im Callcenter angerufen und nachgefragt was da schiefgelaufen ist. Die MItarbeiterin am anderen Ende sagte mir, dass mein Anruf mit der Krankmeldung rechtzeitig eingegangen und aufgenommen wurde, die AU ist ebenfalls eingegangen. Sie meinte der neue Termin wäre somit hinfällig, sie wird dies auch meiner Vermittlerin nochmals mitteilen.

Nun habe ich wieder einen Brief bekommen, das Spiel beginnt von vorn... Ich wäre zum letzten Termin ohne Grund nicht erschienen, die Geldzahlung wird eingestellt, ich habe erneut einen Termin bekommen, an dem ich mich dazu äußern kann.

Lohnt es sich gegen diese Einladung in Widerspruch zu gehen?

Ich werd langsam echt wahnsinnig und für mich fühlt sich das mittlerweile nach Schikane an. Wenn es wenigstens ein sinnvoller Termin beim Vermittler wäre, dann hätte ich kein Problem damit. Aber da hin zu fahren und mich für eine Sache zu rechtfertigen, die schon längst aus der Welt geschafft ist bzw. nachweislich nicht der Wahrheit entspricht finde ich ehrlich gesagt ziemlich unsinnig...

Arbeitsamt, Widerspruch
Zuschüsse Aufstockung bei Teilzeitarbeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit?

Hallo, ich habe eine brennende Frage. Ich bin chronisch krank, habe Morbus Wegener (Autoimmunerkrankung). Ich bin seit Januar diesen Jahres arbeitslos und auch krank geschrieben (Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, vorher ALG I). Ich war im Januar / Februar insges. 5 Wochen im Krankenhaus und habe danach ein Medikament als Infusion bekommen, was erst im Juni / Juli wirken soll. Im Juni habe ich auch einen neuen Kontrolltermin beim Rheumatologen. Ich fühle mich nicht 100% belastbar und fit, aber ich könnte mir gut vorstellen, ein paar Stunden arbeiten zu gehen, vielleicht 25-30 Std. pro Woche als Eingewöhnung um meine eigene Belastbarkeit einzuschätzen. Normalerweise gibt es ja die Wiedereingliederung, wenn man schon in einem Arbeitsverhältnis ist, aber wie ist das bei Arbeitslosigkeit? Ich kann mir nicht vorstellen, gleich mit 40 Wochenstunden wieder einzusteigen. Soll ich mich den Arbeitsmarkt wieder als „Gesunde“ zur Verfügung stellen und dann beim Arbeitsamt eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst anfordern, damit dieser feststellt, in welchen Rahmen ich arbeiten kann? Gibt es da eine Möglichkeit der Aufstockung des Gehalts durch Krankengeld/Arbeitslosengeld, wenn man nicht voll arbeiten geht? Die verminderte Stundenzahl wirkt sich ja dann auch nicht positiv auf die Rente aus, also müsste es doch da irgendwelche Zuschüsse geben? Noch bin ich im geschützten Krankenstatus und beziehe Krankengeld und ich habe ein bisschen Bammel voreilig etwas loszutreten, was eventuell auch nach hinten losgehen kann. Ich weiß ja nicht wie der ärztliche Dienst so tickt und ob man überhaupt so leicht eine Untersuchung da bekommt oder ob der Betreuer vom Arbeitsamt sagt „ ach mit ärztlichen Dienst fangen wir bei Ihnen nicht erst an, sie sind doch gut vermittelbar“ . Dann würde ich mich in den Allerwertesten beißen und es bereuen, meine Krankmeldung nicht verlängert lassen zu haben. Man hört ja so einige über die lieben Jobcenter. Hat jemand Erfahrungen? Zur Info: Ich bin kaufmännische Angestellte und würde im Büro arbeiten. Durch meine Verengung im Hals kann ich nicht so viel sprechen und habe Luftprobleme. Ein Schwerbehindertenausweis ist beantragt, aber die Bearbeitung dauert… Danke schonmal.

Krankheit, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Chronisch krank, Erwerbsminderung, Teilzeit, Zuschuss

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