Hallo, mein neuer Arbeitgeber hat für mich einen Eingliederungszuschuss beantragt und bewilligt bekommen. Im Internet hab ich gelesen, dass so ein Zuschuss für schwer zu Vermittelnde oder Langzeitarbeitslose oder "Ältere" usw. gezahlt werden kann. Meine Frage ist nun, was MICH nun zu einer förderbedürftigen Arbeitnehmerin macht? Kann mir jemand sagen, was da für Voraussetzungen bestehen müssen, um als Arbeitgeber so einen Zuschuss zu bekommen??