Guten Tag,

Ich habe gestern einen Brief vom Arbeitsamt erhalten in dem mir mitgeteilt wird das gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft weil ich angeblich zu spät mitgeteilt habe das ich wieder in einer Beschäftigung bin.

Jetzt frage ich mich was das Arbeitsamt unter zu spät versteht.

Ich habe am 1.Oktober wieder angefangen zu Arbeiten und auch unverzüglich versucht das Arbeitsamt zu erreichen. Da ich ja Arbeitsbedingt keine Zeit habe Persöhnlich beim Arbeitsamt vorbeizuschauen oder den ganzen Tag am Telefon zu hängen um das Arbeitsamt zu erreichen. Da ich erst nach den Öffnungszeiten des Arbeitsamtes feierabend habe bzw zuhause bin. Somit habe ich bis zum 28.Oktober gebraucht um jemanden zu erreichen und mich wieder als beschäftigt eintragen zu lassen. (Zur Info das Arbeitslosengeld kam erst ca eine Woche später.)

Nun ist meine frage habe ich was zu befürchten oder kann ich mich dagegen wehren? Und falls meine chancen schlecht stehen, mit welcher Strafe muss ich rechnen?

LG MrGeekness