Hallo, ich bin seit Oktober Arbeitslos und beziehe ALG I. Einen Termin mit meinem Sachbearbeiter hatte ich bereits, jedoch hat er in unserem Gespräch nichts von einer Eingliederungsvereinbarung erzählt. Diese wurde nachträglich in mein Account hochgeladen. Da dies jedoch kommentarlos geschah, habe ich diese jetzt auch nicht unterschrieben.

  1. Ich frage mich gerade, wenn ich mich an eine Pflicht nicht halte, ob das Arbeitsamt mit ohne schriftlich geschlossenen Vertrag überhaupt eine Sanktion auflegen kann.

  2. Wie beantrage ich Urlaub beim AA? Muss das mein Sachbearbeiter entscheiden oder kann das auch ein Sachbearbeiter aus dem CallCenter entscheiden, wenn ich dort anrufe? Gibt es Gründe, warum einem der Urlaub vielleicht nicht genehmigt werden kann?

Hat jemand Erfahrung mit den Themen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!