Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Krankschreibung und arbeitslos ohne Bezug von ALG I?

Hallo, Meine Frage ist ein wenig komplex. Folgende Ausgangssituation liegt vor: ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass am 31.01. endet. Und ich bin mit Zwillingen schwanger. Schwangerschaftsbedingt bin ich auch seit Mitte November krankgeschrieben und beziehe (zumindest theoretisch, danke lieber langsamer Arbeitgeber) seit Ende Dezember Krankengeld. Die aktuelle Krankmeldung gilt bis 31.01. (also genau Ende des Arbeitsvertrages), aber mein Gynäkologe wird mich auch weiterhin krankschreiben, da arbeiten wirklich nicht drin ist den Rest der Schwangerschaft. Nun habe ich, wie mir das Arbeitsamt sagt, keinen Anspruch auf ALG I, da ich krankgeschrieben bin. Kein Problem, meint die Krankenkasse, da bekomme ich auch nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses dann weiter Krankengeld und die Krankenkasse bezahlt ihre Gebühren für mich. Das Schöne ist wohl außerdem, dass mir diese Monate oder Wochen, die ich "nur" Krankengeld beziehe, dann beim Elterngeld nicht als "Nullrunden" (also als Monate mit null Euro Einkommen) in die Berechnung eingehen, da die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist (bei ALG und Krankengeldbezug aus anderen Krankheitsgründen ist das wohl so, ich muss dann halt ein Attest von meinem Gyn mit zum Elterngeldantrag darzulegen, das mir bescheinigt, dass ich schwangerschaftsbedingt krank war).

So weit klingt alles ganz gut, ABER:

Gestern hat mein Gynäkologe gemeint, er kann mich ja nur bis zum Mutterschutz krankschreiben. Und was dann? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn nicht, dann sitze ich ja finanziell in der Zeit des Mutterschutzes auf dem Trockenen, bis ich Elterngeld beantragen kann, was im Falle von Zwillingen ja sogar länger dauern würde, da der Mutterschutz bei Mehrlingen ja auch länger andauert.

ALG II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz
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