Folgende Situation: Ich (33) lebe im Haus meiner Eltern. Ein gemeinsamer Haushalt. Meine Mutter (60) ist Frühpensionärin, mein Vater pflegebedürftiger Rentner (78) mit Pflegegrad 5 (ehemals Stufe 3). Ist das im Sinne von ALG2/Hartz4 als Bedarfsgemeinschaft zu betrachten und werden meine Eltern für den Antrag/ALG2-Satz berücksichtigt?
Ergänzung:
Danke für die bisherigen Antworten. Hatte vergessen zu erwähnen, dass ich als Zuverdinst (aktuell eher im kleinen Rahmen) freiberuflich tätig bin und deshalb beim Jobcenter als Selbstständig/Freiberuflich geführt werde. Weiß nicht, ob das die Situation nochmal maßgeblich verändert.