Estausstattung vom jobcenter?

Hello zusammen

Hoffe hier findet sich eine/r der sich mit dem Recht in dem Bereich auskennt.

Problem ist folgendes : Ich habe für meine Wohnung eine Erstausstattung beantragt welche abgelehnt wurde mit der Begründung das "nur bei ersteinzug eine Ausstattung geleistet wird"

Hab mir nun einen Termin bei einem Anwalt gemacht und möchte wissen ob sich dieser überhaupt lohnt.

Zu den Umständen : Ich zog im Dez. 2015 mit meiner damaligen Freundin zusammen und War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bezog alg1 und War bis zum zusammenzug noch/wieder bei meinen Eltern untergekommen (2jahre gemeldet)

Zum 1.08.2016 lief das alg1 aus und ich beantragte alg2 und eine Wohnung. Klappte alles soweit.

So..da ich in die Wohnung keinerlei Möbel oder dergleichen mitgebracht da ich ja aus dem Elternhaus kam und so gut wie alles meiner Freundin gehört müsste ich doch einen Anspruch haben ......oder nicht

Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn

Kp ob das irgendwie wichtig ist.

Wohnen War bzw ist dort absolut nicht möglich...ohne Bett und küche😅 Zudem habe ich das im Antrag explizit bemerkt das ich dort nicht nächtige und vor der Besichtigung eines Sachbearbeiters um Rückruf Bitte.

Was folgte War ein Brief das ich nicht angetroffen wurde...somit wurde das ganze nur um 1woche verzögert.

Nun...Einspruch mit Anwalt. ..oder in den sauren Apfel beißen und Küche auf raten kaufen?

ALG II, Erstausstattung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.