Folgender Fall:
Ich hatte für den Mai, Juni und Juli eine Sanktion. Im Juni bekam ich ein Brief das mein ALG2 Ende Juni endet und sollte, wenn weiter bedarf steht, den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und abgeben (erledigt). 1. Juli kam ein Brief das es bewilligt wurde und für den Juli 160€ und für den August 400€ bekomme.
Am 4. Juli kommt dann ein Brief mit einer Sanktion von 60% für den August, September und Oktober.
Meine Pflicht ist es, bis zum Ende des Monats 5 Bewerbungen Nachzuweisen, dem ich auch nachgegangen bin. Also habe für den Juni und Juli wie immer per E-Mail meine Eigenbemühung nachgewiesen.
Anfang August bekam ich dann wieder ein Brief mit einer möglichen Sanktion, da ich keine Eigenbemühung eingereicht hätte. Ich rief dort an, aber es ging angeblich keine E-Mail von mir ein. Hab dies dann kopiert und nachgereicht als Beweis das ich diesem nachkam.
Die Sperre die ich nun für August, September und Oktober habe, gilt angeblich dafür, weil ich mich im April, bei einer Firma, die mir aufgezwängt wurde, nicht beworben habe.
Kann das alles rechtlich Korrekt sein ?